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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Janine am 31. Juli 2014, 12:37:29

Titel: Quittus fiscale
Beitrag von: Janine am 31. Juli 2014, 12:37:29
Hallo Zusammen,

ich habe noch eine Frage zur Quittus Fiscale. Brauch ich die bei einer Anmeldung in Frankreich in jedem Fall, wenn es in Deutschland gekauft wurde?
Auch bei einem Fahrzeug, das Baujahr 2002 ist? Vielen Dank
Titel: Re: Quittus fiscale
Beitrag von: banjo am 31. Juli 2014, 13:49:12
Ja in jedem Fall. Damit weißt das Finanzamt der Zulassungsstellegegenüber nach, dass das Fzg kein Fzg mehr ist, auf dass die Mehrwertsteuerdifferenz zw. D und F zu zahlen ist. Die Bedingungen sind: Fzg. muss älter als 6 Monate UND mehr als 6000km gelaufen sein.

Schau auch hier: www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf
(schon etwas älter, aber immer noch gut und korrekt)