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Autor Thema: Quittus fiscale und CT  (Gelesen 9390 mal)

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Offline Janine

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Quittus fiscale und CT
« am: 05. August 2014, 22:04:32 »
Hallo Zusammen,

hab heute mal wieder verschiedene Aussagen gehört zu dem Thema.
Muss man immer bei der Überführung von D nach F eine Quittus fiscale haben oder ist das abhängig vom Fahrzeugalter?

Was muss man zum Finanzamt mitholen? Was zur Prefecture?
Rechnung des FZG
Meldebescheinigung und eine Rechnung
Ausweis
KFZ-Brief oder Kopie??
COC-Papier

sonst noch was?



Genauso habe ich gehört, wenn ein Auto erst drei Jahre ist, brauch ich kein CT. Ich bin anderer Meinung.
Die brauch ich doch immer, oder?

Danke für die hoffentlich schnelle Hilfe...muss morgen oder übermorgen hin.

Offline Ralph

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Re: Quittus fiscale und CT
« Antwort #1 am: 05. August 2014, 23:14:01 »
Hallo,

ein Quitus fiscal braucht man immer wenn man ein Fahrzeug nach F einführt.
Es bestätigt der Sous Prefecture, das die steuerliche Seite geklärt und überprüft ist.
Das Alter des Fzg. ist nur ausschlaggebend dafür ob du USt. in F zahlen mußt oder nicht .

Das Quitus Fiscal bekommt man beim Finanzamt. Die wollen da den Kaufvertrag oder die Rechnung und die ausländischen Fahrzeugpapiere.
Außerdem brauchst Du Deinen Pass und einen Wohnsitznachweis (Stromrechnung, Telefonrechnung, o.ä. ).

zur CT müssen Fahrzeuge in F ab dem Alter von 4 Jahren.....ist also Dein importiertes Fahrzeug jünger braucht es auch keine CT zur Zulassung.
(Aber dran denken und sich am Besten aufschreiben wann man zum ersten Mal zur CT muß . Am 4. "Geburtstag" muß es bei der CT gewesen sein. Und das ist anders als in D in Frankreich kein Kavaliersdelikt ohne CT rumzufahren.)

zur Zulassung brauchst Du:

abgemeldeter ausländischer Fahrzeugbrief, Kaufvertrag und/ oder Rechnung, Quitus Fiscal, CT (wenn älter als 4 Jahre), COC oder Attestation de conformite (für Fzg die noch kein COC haben).
Dann wieder deinen Pass und einen Wohnsitznachweis (Strom / Telefon etc.)
und das ausgefüllte Cerfa Fomular (ohne Sprachkenntnisse ist es ratsam das vorher runterzuladen und mit einem Franzosen auszufüllen).

Grundsätzlich habe ich immer alles auch noch in Kopie dabei - früher haben sie dich nämlich wieder weggeschickt, wenn nicht alles zwei und dreifach war....heute machen sie teilweise die Kopien selber (aber nicht überall).
Einmal wollten sie noch meinen Steuerbescheid...als Nachweis....aber auch das war bisher die Ausnahme.

Das wars....viel Erfolg.
« Letzte Änderung: 05. August 2014, 23:30:02 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: Quittus fiscale und CT
« Antwort #2 am: 06. August 2014, 11:16:19 »
Wie oft möchtest Du noch fragen?

Lies Dir das hier durch /deutsch/französisch) und Du weisst alles was Du machen musst:
http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf

Offline Der Norden

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Re: Quittus fiscale und CT
« Antwort #3 am: 06. August 2014, 12:06:12 »
Moin,
die CT muss nur noch gemacht werden wenn die letzte TüV Prüfung länger als 6 Monate zurück liegt.
Ist ne Neu Regelung funktioniert problem los habe es erst gemacht.
VG
Micha

Offline Ralph

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Re: Quittus fiscale und CT
« Antwort #4 am: 06. August 2014, 12:17:30 »
Ja Micha, das ist richtig.
Hier ging es allerdings darum wann ein Fzg. zum ersten Mal zur CT muß....und das ist nach 4 Jahren.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: Quittus fiscale und CT
« Antwort #5 am: 06. August 2014, 12:19:47 »
Yep, das ist neu.

Ich frage mich nur: bekommt man dann bei der Zulassung autom. ne CT-Plakete oder wie erkennt die Polizei bei einer Kontrolle des ruhenden Verkehrs, dass bei einem sagen wir optisch 10 Jahre altem Auto eine gültige CT vorliegt. Wie eine Foristin vor Kurzem selbst erleben musste, schleppt die Polizei nämlich ab, wenn da ne abgelaufenen (keine?) CT-Plakette drin klebt..

Hat Du ne Plakette bekommen?

Offline Ralph

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Re: Quittus fiscale und CT
« Antwort #6 am: 06. August 2014, 12:22:52 »
Wie oft möchtest Du noch fragen?

Lies Dir das hier durch /deutsch/französisch) und Du weisst alles was Du machen musst:
http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf


Dirk,

hier kann jeder fragen soviel und sooft er möchte.....

Und klar muß man eine CT plakette bekommen wenn die TÜV Bescheinigung anerkannt wird.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: Quittus fiscale und CT
« Antwort #7 am: 06. August 2014, 12:27:18 »
natürlich - manchmal hilft aber auch der Suchbutton.  :zwinkern:

Offline Der Norden

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Re: Quittus fiscale und CT
« Antwort #8 am: 06. August 2014, 12:28:32 »
Nein eine CT Plakette haben wir nicht bekommen,es ist in der Carte de Gris Vermerkt.
VG
Micha

Offline Janine

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Re: Quittus fiscale und CT
« Antwort #9 am: 06. August 2014, 12:41:34 »
Vielen Dank an Alle Antworten. Das hat mir nun super weitergeholfen. :doppeld: :doppeld: :doppeld:
Und danke an die, die man auch öfter fragen kann :-))
So eine gute Beschreibung wie diesmal hab ich noch nie gelesen und ich denke, dass es auch noch anderen
"Neufranzosen" weiterhelfen wird.

Fahre heute Mittag zum Finanzamt:-)

Klasse Forum
LG Janine

banjo

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Re: Quittus fiscale und CT
« Antwort #10 am: 06. August 2014, 12:52:23 »
@ Micha
Dann wirds interessant. Aber vielleicht ist die Gültigkeit der CT übers Kennzeichen gespeichert.

@Janine
War nicht böse gemeint, wollte Dich zum Suchen im Forum animieren. In der InfoBest-Broschüre steht alles drin und sie ist gefühlte 1000 Mal im Forum verlinkt.

Offline Der Norden

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Re: Quittus fiscale und CT
« Antwort #11 am: 06. August 2014, 12:54:24 »
@Dirk
Denke schon hat ja DF ... .. bekommen,falls nicht wird es Lustig :police: :lach:

Offline Ralph

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Re: Quittus fiscale und CT
« Antwort #12 am: 06. August 2014, 16:13:55 »
dann muß man sich die bei einer CT stelle holen ? Ist ja blöd...die sind sicher hochmotiviert Dir einen CT Aufkleber zu geben mit einem deutschen TÜV Bericht.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Der Norden

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Re: Quittus fiscale und CT
« Antwort #13 am: 06. August 2014, 18:08:46 »
Hallo Ralph,
meinst Du ich muss mir die holen?
Gruss

Offline Ralph

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Re: Quittus fiscale und CT
« Antwort #14 am: 06. August 2014, 19:34:46 »
eigentlich muß das Ding ja an der Scheibe kleben....versuch mal ob Du eine bekommst und was sie dafür wollen...
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