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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: diego2 am 12. November 2007, 12:11:48

Titel: Puissance CV -kw
Beitrag von: diego2 am 12. November 2007, 12:11:48
Hallo,

für die Ummeldung des Zweitwagens wollte ich gerade (gleich ganz korrekt) den offiziellen frz. Kaufvertrag (Download http://www.interieur.gouv.fr/sections/a_votre_service/vos_demarches/vehicules/certificat/downloadFile/attachedFile/cerce.pdf?nocache=1152631071.98) mit meinem Bruder machen. Weder im deutschen Brief noch auf der COC von VW in D finde ich allerdings die Angabe der "Puissance in CV". Kann man das aus der KW Zahl ableiten / umrechnen ? Ganz klar ist mir auch nicht, was man unter J1 Genre Nationale (VW ?) und J3 Carosserie Nationale (?) eintragen soll. Im Zweifel würde ich es einfach frei lassen.

Merci
diego
Titel: Re: Puissance CV -kw
Beitrag von: Dieter12 am 12. November 2007, 18:44:39
Hi Diego,

Für die CV kommt es darauf an, ob die physikalischen oder fiskalischen Werte gefragt sind. Beide sind auf dem f Wikipedia erklärt:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Cheval-vapeur
http://fr.wikipedia.org/wiki/Carte_grise

Gruss, Dieter
Titel: Re: Puissance CV -kw
Beitrag von: Ralph am 12. November 2007, 20:01:55
Hallo,

diese Angaben findest Du verbindlich nur in der Carte gris oder im Certificat conformite der DRIRE.
Wenn das Auto noch einen deutschen Brief hast kannst Du auch einen deutschen Kaufvertrag machen.
Ist auch nicht immer logisch nachvollziehbar - da werden manche Autos "gefördert" und manche "bestraft". Außer beim Motorrad - da gehts nach Hubraum.
Und die Angaben im COC (wenn überhaupt) sind für das jeweilige Land nicht bindend.

Lass es einfach frei, das füllen die dann schon aus.

Gruß Ralph
Titel: Re: Puissance CV -kw
Beitrag von: diego2 am 13. November 2007, 08:49:13
Merci !