Wenn Du außerhalb F einen Neuwagen kaufst (Neuwagen im fiskalen Sinne sind Fahrzeuge, die weniger wie 6000km Laufleistung haben ODER weniger wie 6 Monate alt sind), so must Du in F die TVA voll bezahlen, d.h. derzeit 21%. Du zahlst nicht die Differenz zu der bereits in D gezahlten MwSt !
Wie Du die in D bezahlte MwSt zurückbekommst, ist Dein Problem. Dazu ist es sinnvoll, das Fzg in D gleich ohne MwSt zu kaufen. Da jedoch der Verkäufer für den Nachweis der Zahlung der MwSt verantwortlich ist und ggf. dafür auch haftet, machen das die dt. Händler nicht so gerne. Bei Händlern in der Grenzregion, bei denen der Käufer bekannt und vertrauenswürdig ist, kann das funktionieren. Im Massengeschäft bei Vermittlern wie Autohaus24.de (nebenbei: es gibt bessere und günstigere Vermittler in D) wird das so vermutlich nicht klappen. Darüber hinaus verlangen die meisten Vermittler eine Zulassung in D, um überhaupt diese Rabattstufe zu erreichen.
Es bleibt dann nur die Möglichkeit, das Auto über einen Mittelsperson (Verwandter, guter Freund) in D zu kaufen und 6 Monate zuzulassen und dann erst an den in F wohnhaften weiterzuverkaufen.
Achtung: bei strenger Auslegung kann ein in D zugelassenes Fzg nicht bei der franz. Steuer fürs Kilometergeld angegeben werden. In der Praxis wird es geduldet bzw. nicht geprüft, bei einer Steuerprüfung bist Du jedoch fällig.