Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Lumi am 10. Dezember 2014, 18:55:58

Titel: Problem
Beitrag von: Lumi am 10. Dezember 2014, 18:55:58
Gebrauchtwagen in Frankreich gekauft, noch keine carte gris auf eigenen Namen gemacht und unfall in Deutschland! Was kann auf einen zukommen?
Titel: Re: Problem
Beitrag von: banjo am 10. Dezember 2014, 19:01:00
Wenn Du Schuld hast und den Schaden zahlst - nix.
Ansonsten hast Du hoffentlich eine Versicherung auf Deinen Namen bzw. die des Vorbesitzers war zum Zeitpunkt des Unfalls noch gültig?
Titel: Re: Problem
Beitrag von: Lumi am 10. Dezember 2014, 19:10:15
Wenn der andere Schuld war? Und auf eigenen Namen keine Versicherung besteht?
Titel: Re: Problem
Beitrag von: banjo am 10. Dezember 2014, 19:25:54
Wenn er seine Schuld eingesteht und zahlt ists doch gut.
Wenn Du allerdings keine gültige Versicherung gehabt hast in diesem Moment wäre es eine Fahrt ohne Versicherung in D, wo Du nicht hättest fahren dürfen.
Was wäre denn, wenn der Verkäufer das Auto 1 Tag später verkauft hätte und Du heute damit 'leihweise' gefahren wärest?
Titel: Re: Problem
Beitrag von: Lumi am 10. Dezember 2014, 19:29:31
Wie lange ist die Frist für die Anmeldung bzw ummeldend?
Titel: Re: Problem
Beitrag von: banjo am 10. Dezember 2014, 19:37:04
Das kann ich Dir leider nicht sagen.
Titel: Re: Problem
Beitrag von: Ralph am 12. Dezember 2014, 11:59:55
Du kannst mit der Carte Grise des Vorgängers noch 4 Wochen fahren - steht auch explizit drauf (um genau zu sein - 1 Monat steht drauf) .
Das hat aber nichts mit der Versicherung zu tun....

Was Du nicht darfst ist ohne eigene Versicherung fahren. Anders als in D besteht nämlich nicht automatisch bei Verkauf die Versicherung weiter.
Daher bringt auch jeder in F seine eigene Carte Vert beim Autokauf mit.

Wenn der andere aber schuld ist - sollte das eigentlich keine weiteren Probleme machen.
Ich hoffe Du hast mittlerweile eine eigene Versicherung ?
Titel: Re: Problem
Beitrag von: Dragonvamp am 12. Dezember 2014, 13:41:55
Doch das birgt Probleme... Denn wer ein französisches Gefährt ohne Versicherung fährt, fährt ohne Zulassung...
Wir hatten das Thema auch schon.
Mein verehrter ex ist ohne Versicherung gefahren, märkle war noch gültig, aber Versicherung hat ohne Bescheid gekündigt.. Er hatte Unfall, in Deutschland, der andere war schuld. Kosten wurden nicht übernommen vom unfallgegner wegen mangelnder Versicherung seinerseits und Strafe gabd aus Frankreich auch noch, da fahren ohne Zulassung. Wohl gemerkt, das war nicht wenig...
Titel: Re: Problem
Beitrag von: Ralph am 12. Dezember 2014, 23:40:52
Und um am Verkehr teilnehmen zu dürfen muß das Auto natürlich auch versichert sein.

Das mit den "keine Probleme" bezog sich darauf das es der Unfallgegner nicht unbedingt vermutet, das da einer ohne Versicherung rumfährt.
Wenn das bekannt wird - dann ist das natürlich klar, das die gegnerische Versicherung ums zahlen herumkommen will und es ziemlich unangenehm werden kann.