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Autor Thema: Pocket Bike /Quad  (Gelesen 3478 mal)

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Offline starletto

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Pocket Bike /Quad
« am: 13. November 2010, 14:52:16 »
Ich habe ein Pocket Quad um damit auf Feldwegen ein wenig rumzufahren. Wie ist dazu die Gesetzteslage in Frankreich? Klar gilt das warscheinlich als öffentlicher Verkehrsraum aber angenommen ich würde mal angehalten werden (ist ja eigentlich sehr unwarscheinlich), was passiert? Auf der Straße fahre ich eh nicht, nur auf kleinen Feldwegen, hinterm Haus.
Wäre super wenn jemand evtl. was darüber wüsste.

Offline Ralf K.

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Re: Pocket Bike /Quad
« Antwort #1 am: 14. November 2010, 11:09:18 »
Wie ist dazu die Gesetzteslage in Frankreich?
Wie üblich nicht eindeutig ;-)

Klar gilt das warscheinlich als öffentlicher Verkehrsraum aber angenommen ich würde mal angehalten werden (ist ja eigentlich sehr unwarscheinlich), was passiert?
Bedeutet Deine Frage, daß das Gerätchen keine Zulassung/Versicherung hat? Wenn keine, dann würde ich es sein lassen (deutsche Mentalität ;-) ).

Auf der Straße fahre ich eh nicht, nur auf kleinen Feldwegen, hinterm Haus.

Also prinzipiell: Privatwege sind tabu, Naturschutzgebiete u.ä. ebenso, völlig unabhängig von der Wegequalität. Bestes Beispiel Naturpark Nordvogesen. Dort gibt es angeblich einen relaltiv "militanten" Naturschützerverein in Zusammenarbeit mit dem (wer hätte es geahnt:) Schwarzwaldverein. Dort würde ich an Deiner Stelle nicht mal dran denken ein paar Meter von der Straße abzufahren.

Ansonsten ist der Grad der Legalität des Befahrens von Feldwegen stark abhängig vom Beurteiler. Prinzipiell geht das auf gut ausgebauten Feldwegen, da diese ja teilweise auch als Verbindungsstraßen/Abkürzung zwischen den Dörfern benutzt werden.

Such Dir einen Verein mit einem eigenen Gelände! So wie die Crosser, die z.B. in Mothern, in Riedseltz, in Schweyen oder an anderen Stellen ihr eigenes bzw. nutzbares Gelände haben. Das ist legal und streßfrei.

Gruß, Ralf