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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Duddits am 06. Juli 2017, 13:08:50

Titel: PKW Überführung von Deutschland nach Frankreich
Beitrag von: Duddits am 06. Juli 2017, 13:08:50
Hallo Leute :winkerwinker:,

es steht mal wieder ein Autokauf an und es soll ein Gebrauchter werden.

Meine Frage: Wie sieht das mit der Mehrwertssteuer aus, wenn ich das Auto in Deutschland kaufe und in Frankreich zulasse. Hab ich da als Privatperson die Möglichkeit die Steuer zurück zu bekommen oder gar nicht erst zahlen zu müssen?
Und wenn, wie läuft es dann in Frankreich ab.

Schöne Grüße Frank
Titel: Re: PKW Überführung von Deutschland nach Frankreich
Beitrag von: spirou am 06. Juli 2017, 20:03:51
Hallo,
also als Privatperson mußt du immer MwSt. bezahlen. Bei relativ neuen Autos mußt du in F bezahlen bei älteren legen die Franzosen glaub ich keinen Wert mehr drauf und du kannst sie in Deutschland bezahlen.
Bringt es eigentlich noch was in D einen gebrauchten zu kaufen? Die paar Euro Preisvorteil werden doch sicher von der Ecosteuer wieder aufgefressen und dann die ganze Rennerei mit dem Ummelden
Grüße
Titel: Re: PKW Überführung von Deutschland nach Frankreich
Beitrag von: Nicod3mus am 07. Juli 2017, 07:16:26
Ich meine die Grenze liegt bei 6000km und dem Älter des Fahrzeugs ab Erstzulassung von 6Monaten. Dann gilt es als gebrauchter und man zahlt die MwSt im Land des Kaufs. Der quitus fiscale für die Einführung ist ganz einfach beim Finanzamt zu bekommen ( zumindest in haguenau) und die Anmeldung bei der sous prefecture kann problemlos über ein Autohaus gemacht werden. Kostet bei uns im Ort 60 Euro.

Gebrauchtwagenpreise liegen in Deutschland deutlich unter denen in Frankreich, wenn es nicht gerade französische Marken sind. Ausserdem ist die Auswahl in D deutlich höher.