Korrekt: auch bei Erstzulassung eines dt. Fzgs in F ist der offizielle franz. Kaufvertrag für die Zulassung erforderlich. Es sei denn, man hat das Fzg bereits in seinem Eigentum, dann gibts logischerweise keinen Kaufvertrag .
na ja - erforderlich würde ich nicht sagen - aber sehr sehr hilfreich. Ich habe im vergangenen Juni ein neues Auto aus D in F zugelassen, hatte natürlich auch einen Kaufvertrag, auf dem Stand aber BESTELLUNG.....DAS jedoch haben sie bei der Prefecture nicht akzeptiert - so hab ich beim Autohaus angerufen, die haben mir dann das Wort "Bestellung" durchgestrichen, "Kaufvertrag" hingeschrieben, nen Stempel mit Unterschrift daneben und das ging das mit zwei gedrückten Augen durch....ich bekam dann den guten Rat der netten Dame: beim nächsten Mal doch einfach auch noch einen franz. Kaufvertrag mit ausfüllen, dann ist's einfach einfacher

Hat mich halt einen Tag gekostet - man muss echt auch auf Kleinigkeiten achten. Auf meine Frage beim Autohaus, warum ich keinen Kaufvertrag im klassischen Sinn bekommen kann, erklärte der Herr mir, das hätten sie schon länger nicht mehr - mit dieser "Bestellung" sei halt in D alles abgefrühstückt. OK, da steht ja auch alles notwendige drin - keine Ahnung.