Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: sable12 am 12. Januar 2013, 20:12:05

Titel: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: sable12 am 12. Januar 2013, 20:12:05
Hallo!

Hatte einen alten Beitrag zu diesem Thema gefunden, aber leider hat keiner der Frager geschrieben, wie es letztendlich gelaufen ist.

Meine Frage ist: wenn ich einen PKW in D finanziere, wie bekomme ich ihn in F angemeldet?
(das die deutsche Bank zustimmen muss, ist klar - und nicht die Frage, das sollte reibungslos laufen)

Die Préfecture hier meinte, mit einem deutschen Finanzierungsvertrag, könnten sie mir meinen Wagen hier nicht zulassen...... Warum? Keine Ahnung...
Da wir ca 800km von der dt/frz Grenze entfernt sind, hat unsere préfecture sicher selten , oder gar nicht, mit solchen Fragen zu tun.

Hat eine/r von euch Erfahrung mit der Zulassung?

Vielen Dank.
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: banjo am 12. Januar 2013, 20:31:01
Der dt Finanzierer hat doch bestimmt den Kfz- Brief als Sicherheit, oder?
Ohne  (entwerteten) Brief keine Zulassung in F.
Und Dein Finanzierungsvertrag? Lässt der eine Zulassung ausserhalb D zu ?
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: sable12 am 12. Januar 2013, 21:59:42
Die französische préfecture ist das Problem!  Die Sachbearbeiterin hat sich (angeblich) erkundigt und mir  dann mitgeteilt, sie könnten den Wagen nicht zulassen........
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: Zaren am 13. Januar 2013, 02:11:45
Wie banjo schon geschrieben hat! Ohne dt. Zulassung kein zulassen deines Autos in F!
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: banjo am 13. Januar 2013, 09:14:15
Und hat sie auch verraten warum?
Und möchtest Du uns verraten, ob Du den Kfz-Brief hast?
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: sable12 am 13. Januar 2013, 11:36:33
die Antwort kam per Email (da sie sich noch erkundigen musste)
"Faisant suite à votre demande, je viens de me renseigner comme convenu. Et, il n'est pas possible que votre crédit se fasse avec un établissement bancaire allemand, c'est bloquant dans le système des immatriculations des véhicules français."

.............

Zur Erklärung:  ich habe noch keinen Vertrag in D unterschrieben, habe erst mal eine Voranfrage bei der préfecture gemacht.
Mein Autohändler hat die mündliche Zusage der Bank, dass der Wagen in F zugelassen werden darf (Neuwagen - ohne Brief)
Die schriftliche Bestätigung fordert er an, wenn ich ihm sage, ob der Wagen überhaupt in F zugelassen werden muss.

(ecotax, hohe Kosten für carte grise, Verweigerung einen dt. Finanzierungsvertrag zu akzeptieren.......  das alles spricht im Moment für mich noch nicht für eine franz. Zulassung!)
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: Waylon57 am 13. Januar 2013, 12:36:57
Ich habe zwar von Fahrzeugfinanzierungen keine Ahnung, unser letztes Fahrzeug mußte nicht finanziert werden, aber was spricht den gegen eine Finanzierung in Frankreich?

Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: banjo am 13. Januar 2013, 12:45:20
nochmal - und bitte glaubs mir - keine Zulassung in F ohne dt. Kfz-Brief.
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: sable12 am 13. Januar 2013, 15:58:53
Ich glaub, ich habe einen Denkfehler gemacht..... es ist schon länger her, dass ich einen Wagen (selber) angemeldet habe...
Dachte..... wenn ich in D einen Wagen kaufe (oder finanziere)  und ihn in D zulassen möchte, bekomme ich die EU Konformitätsbescheinigung und gehe zur Zulassungstelle um dann den Brief und KFZ Schein zu bekommen.....

Sorry, wenn ich jetzt noch mal nachdenke, war das ja so, dass der Brief vom Hersteller kam.....

Also: klar, den Brief würde ich zur Zulassung (egal ob in D oder F) bekommen.....
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: Alice am 13. Januar 2013, 18:30:51
Hallo, ich habe das in 2011 gemacht. Mein Auto war in Deutschland bei einer Kfz-Bank finanziert. Diese hatte natürlich den Kfz-Brief einbehalten. Ohne diesen Brief ging eine Zulassung in F nicht. Also habe ich bei der **-Bank angerufen und das erklärt. Diese haben mir den Kfz-Brief dann auch geschickt, mit der Bitte, ihn ihnen nach der Zulassung in F wieder zuzuschicken. In F konnte ich das Auto dann mit dem dt. Brief und der EU-Konfirmitätsbescheinigung zulassen. Leider haben sie den dt. Brief in der Prefecture einbehalten, da war nix zu machen. Also habe ich der **-Bank das erklärt und ihnen eine Kopie der Carte grise geschickt. Es war kein Problem für sie, die Finanzierung lief ganz normal weiter.

 :winkerwinker:
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: banjo am 13. Januar 2013, 19:40:28
Vielleicht noch mal zur Klarstellung:
Wer in D den Fzg-Brief besitzt (in den Händen hält), dem gehört die Karre. Er kann damit machen, was er will.
Das ist der Grund, warum bei Finanzierungen, bei denen das Auto als Sicherheit dient, die Bank den Kfz-Brief nich herausgeben wird. Ausnahmen sind sicherlich eine geringe Restschuld, guter Kunde oder andere Sicherheiten.
Die Carte Grise ist ein Zulassungsdokument ähnlich dem dt. KFZ-Schein und deshalb im Sinne einer Sicherheit wertlos.
Ich habe meine Autos immer über eine franz. Bank finanziert. Damit tritts Du in D als Barzahler auf, bekommst nen besseren Preis und die Karre gehört Dir incl Brief - und damit ist die Zulassung in F problemlos möglich.
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: Ralph am 13. Januar 2013, 23:28:38

Die Carte Grise ist ein Zulassungsdokument ähnlich dem dt. KFZ-Schein und deshalb im Sinne einer Sicherheit wertlos.


Das ist nicht korrekt - die Carte Grise ist genauso ein "Besitzdokument" wie der "Brief" und sicher nicht wertlos(er).
Das Problem ist nur das diese CG nicht einbehalten werden kann sondern mitgeführt werden muß.
Daher werden in F finanzierte Fahrzeuge bei der SP gemeldet bzw. man muß bei der Zulassung eines Autos das Certificate non gage vorzeigen, damit die SP sieht das das Fahrzeug
nicht als Sicherheit hinterlegt ist. Andere Länder - andere Sitten. Im Übrigen ist D meines Wissens nach das einzige EU Land das nach wie vor 2 Zulassungsbescheinigungen braucht.
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: Traene am 14. Januar 2013, 08:02:57
und ihnen eine Kopie der Carte grise geschickt. Es war kein Problem für sie, die Finanzierung lief ganz normal weiter.

Das find ich erstaunlich. Zuerst wollen sie den Brief als Sicherheit, und letztendlich gehts dann trotzdem ohne? Das dürfte eher die Ausnahme darstellen...
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: banjo am 14. Januar 2013, 12:27:09
Hi Ralph,

in der CG steht zwar, dass Du Eigentümer des Fzgs bist, versuche aber mal ein Auto in F nur mit CG auf Dich zuzulassen. Ohne cerfa- Kaufvertrag wirds nix. In D hingegen schon. In diesem Sinne meinte ich das: Wenn Du in F ein Auto mit CG hast, bekommst Dus nicht zugelassen. Bei einem Auto in D mit Brief schon.
Und deshalb ist die CG für eine dt. finanzierende Bank wertlos, weil sie damit nicht frei über das Auto verfügen können. Und ausserdem rollen sich denen eh schon die Zehennägel hoch, wenn Du in F wohnst, das Auto nach F geht und Du keinf Sicherheit in D bieten kannst. Also bei Autos mit entspr. Kaufpreis natürlich.
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: Alice am 14. Januar 2013, 16:31:57
Dann hab ich ja wirklich eine super Kfz-Bank  :doppeld:
Mein Auto hat über 30 Mille gekostet und bei Zulassung in F war die Restschuld mehr als die Hälfte.
Vermutlich gibt es wie bei fast allem einen Spielraum, bei mir gings jedenfalls ohne Probleme.

Viel Erfolg LG  :winkerwinker:
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: sable12 am 15. Januar 2013, 00:07:55
Hallo, ich habe das in 2011 gemacht. Mein Auto war in Deutschland bei einer Kfz-Bank finanziert. Diese hatte natürlich den Kfz-Brief einbehalten. Ohne diesen Brief ging eine Zulassung in F nicht. Also habe ich bei der **-Bank angerufen und das erklärt. Diese haben mir den Kfz-Brief dann auch geschickt, mit der Bitte, ihn ihnen nach der Zulassung in F wieder zuzuschicken. In F konnte ich das Auto dann mit dem dt. Brief und der EU-Konfirmitätsbescheinigung zulassen. Leider haben sie den dt. Brief in der Prefecture einbehalten, da war nix zu machen. Also habe ich der **-Bank das erklärt und ihnen eine Kopie der Carte grise geschickt. Es war kein Problem für sie, die Finanzierung lief ganz normal weiter.

 :winkerwinker:

Danke Alice, das klingt gut. Hast du der préfecture eine Kopie des deutschen Finanzierungsvertrag vorlegen müssen?
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: Alice am 15. Januar 2013, 10:48:19
Hallo sable12,

ich musste keinen Finanzierungsvertrag vorlegen.

Viel Erfolg  :smily: :winkerwinker:

Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: banjo am 15. Januar 2013, 10:53:21
Die SP interessiert das nicht, wie Du Dein Auto bezahlst, das ist nur die Zulassungsbehörde.
Die dt Bank ist der springende Punkt. Wenn die Dir die Restfinanzierung über 15T€ ohne Sicherheiten macht - prima!
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: sable12 am 15. Januar 2013, 12:18:08
Die SP interessiert das nicht, wie Du Dein Auto bezahlst, das ist nur die Zulassungsbehörde.
Die dt Bank ist der springende Punkt. Wenn die Dir die Restfinanzierung über 15T€ ohne Sicherheiten macht - prima!

Da muss ich noch mal nachfragen:

préfecture:  ich dachte, dass ich dort die carte grise bekomme, und aus der geht hervor, ob man finanziert hat (also nicht EigentümerIn des Autos ist) oder nicht.....

und was meinst du jetzt mit Zulassungsbehörde??
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: banjo am 15. Januar 2013, 13:00:48
Die Prefecture ist vergleichbar mit unserem Landratsamt. Sie bzw. die Sous-Prefecture ist u.A. für die Autoanmeldung zuständig.
Zum Anmelden brauchst Du (neben einigen anderen Dingen)
- bei erstmaliger Zulassung in F den entwerteten dt. Kfz-Brief (er wird bei endgültiger Stillegung in D entwertet.) sowie den Quittus Fiscale
- bei Ummeldung eines bereits in F zugelassenen Fzg. den franz. Kaufvertrag und die alte CG
- in beiden Fällen das Antragsformular für die CG
- franz. Tüv, wenn Fzg älter als 4 Jahre


alle Infos findest Du ausführlich hier:
http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf
Die Brochüre ist etwas älteren Datums, gilt aber immer noch.
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: banjo am 15. Januar 2013, 13:04:01
Ergänzung:
wenn Du den Brief in den Händen hast, bist Du per se Eigentümer des Fzgs. Wenn Du dann auch noch drin sitzt, bist Du zus. Besitzer.
Die Prefectur interessiert sich nich dafür, ob finanziert, bar bezahlt oder gewonnen. Nur geklaut interessiert vielleicht.
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: Sabine am 15. Januar 2013, 18:58:20
Ergänzung:
auch bei einem deutschen KFZ-Brief ist ein französischer Kaufvertrag sinnvoll. Ich habe zumindest immer einen mit abgegeben.
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: banjo am 15. Januar 2013, 20:31:31
Korrekt: auch bei Erstzulassung eines dt. Fzgs in F ist der offizielle franz. Kaufvertrag für die Zulassung erforderlich. Es sei denn, man hat das Fzg bereits in seinem Eigentum, dann gibts logischerweise keinen Kaufvertrag .
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: Bubu am 16. Januar 2013, 11:15:31
Korrekt: auch bei Erstzulassung eines dt. Fzgs in F ist der offizielle franz. Kaufvertrag für die Zulassung erforderlich. Es sei denn, man hat das Fzg bereits in seinem Eigentum, dann gibts logischerweise keinen Kaufvertrag .

na ja - erforderlich würde ich nicht sagen - aber sehr sehr hilfreich. Ich habe im vergangenen Juni ein neues Auto aus D in F zugelassen, hatte natürlich auch einen Kaufvertrag, auf dem Stand aber BESTELLUNG.....DAS jedoch haben sie bei der Prefecture nicht akzeptiert - so hab ich beim Autohaus angerufen, die haben mir dann das Wort "Bestellung" durchgestrichen, "Kaufvertrag" hingeschrieben, nen Stempel mit Unterschrift daneben und das ging das mit zwei gedrückten Augen durch....ich bekam dann den guten Rat der netten Dame: beim nächsten Mal doch einfach auch noch einen franz. Kaufvertrag mit ausfüllen, dann ist's einfach einfacher  ;)

Hat mich halt einen Tag gekostet - man muss echt auch auf Kleinigkeiten achten. Auf meine Frage beim Autohaus, warum ich keinen Kaufvertrag im klassischen Sinn bekommen kann, erklärte der Herr mir, das hätten sie schon länger nicht mehr - mit dieser "Bestellung" sei halt in D alles abgefrühstückt. OK, da steht ja auch alles notwendige drin - keine Ahnung.
Titel: Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
Beitrag von: sable12 am 16. Januar 2013, 18:44:22
Was mir ja noch nicht klar -- logisch - erscheint, ist, wenn ich finanziere, also in monatlichen Raten meinen Wagen zahle, nach einer einmaligen Anzahlung, kann ich es doch nicht sein, dass ich dann 19.6% in F zahle.. denn ich habe ja für den Wagen so gesehen nichts bezahlt.... und soll dann Steuern zahlen :anixwissen: