Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Pferdeanhänger in Frankreich (68) zulassen  (Gelesen 6095 mal)

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Offline Alsace

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Pferdeanhänger in Frankreich (68) zulassen
« am: 03. Juli 2009, 08:41:47 »
Hallo  :winkerwinker:
Wir haben einen Pferdehänger mit deutschem KZ und sind nach Frankreich gezogen (68). Jetzt bin ich etwas überfragt, was ich wo machen muss, um den Hänger auch in Frankreich zuzulassen.
Kann mir da jemand helfen?  :anixwissen:

Danke schön!!!!!  :doppeld:

Offline Sniper

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Re: Pferdeanhänger in Frankreich (68) zulassen
« Antwort #1 am: 03. Juli 2009, 09:06:17 »
Hallo,
stehe vor dem gleichen Problem in 57 - und noch einen Bootsanhänger mit einem Nissan Pick Up davor der keine Eg-übereinstimmungsbescheinigung hat!
Grüße Gustl

Offline pit

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Re: Pferdeanhänger in Frankreich (68) zulassen
« Antwort #2 am: 03. Juli 2009, 10:16:35 »
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« Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 17:44:37 von 963 »

Offline Sniper

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Re: Pferdeanhänger in Frankreich (68) zulassen
« Antwort #3 am: 03. Juli 2009, 10:54:36 »
Hallo 963,

dann werde ich mich mal an diese Frau Fischer wenden - etwas Französisch kann ich, ich hoffe sie kann auch etwas Deutsch.

Danke
Gustl

Offline +Hägar+

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Re: Pferdeanhänger in Frankreich (68) zulassen
« Antwort #4 am: 03. Juli 2009, 11:02:31 »
hallo alsace,
das gleiche problem hatten wir auch und mußten letztendlich einen französischen pferdehänger kaufen, weil damals keine deutsche firma in f pferdehänger verkauft hat.
ich wollte einen pferdehänger bei krämer kaufen - ging aber nicht.
lg blue
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline Ralph

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Re: Pferdeanhänger in Frankreich (68) zulassen
« Antwort #5 am: 03. Juli 2009, 13:42:01 »
Hallo,

gleiches Procedere wie bei einem Auto.
Ob sich das mit einem Anhänger lohnt muß jeder selbst entscheiden oder eine Möglichkeit suchen den Hänger auf jemand in D umzumelden.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Sniper

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Re: Pferdeanhänger in Frankreich (68) zulassen
« Antwort #6 am: 03. Juli 2009, 13:43:45 »
Habe gerade mit dem Hersteller meines Bootstrailers gesprochen, ist erst ein halbes Jahr alt, es gibt noch kein coc Papiere für Anhänger. Die Anhänger die aber schon in einem anderen EU Land zugelassen waren müssen auch in den restlichen EU Ländern zugelassen werden. Spezell Italiener und Franzosen würden sich gelegendlich aber etwas stur stellen. Es gäbe sogar ein Gesetz dazu.

Grüße
Gustl

Offline Ralph

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Re: Pferdeanhänger in Frankreich (68) zulassen
« Antwort #7 am: 03. Juli 2009, 13:53:36 »
Hallo Gustl,

das ist richtig - mit dem Gesetz und das sich die Franzosen stur stellen.....
Ist ne EU Richtlinie das wenn ein Fahrzeug innerhalb der EU schon einmal zugelassen war es auch in jedem anderen EU Land zugelassen werden muß.
Nützt Dir nur nichts.....hatte letztens ähnliche Probleme mit einem Motorrad..... man braucht ein COC oder eine Attestation de conformite vom französchischen Importeur bzw. der DRIRE.

Gruß Ralph
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