Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Pendlerpauschale  (Gelesen 5438 mal)

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Offline sflany

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Pendlerpauschale
« am: 28. Mai 2017, 21:53:01 »
Hallo!

Gleich eine zweite Frage - pendle seit Anfang Mai jeden Tag von Straßburg nach Freiburg und wollte aus diesem Grund wissen, wie das denn mit der Pendlerpauschale in Frankreich funktioniert? Wie viel bekommt man bzw. für wie viele Kilometer kann man die Pauschale beantragen bzw. werden Fahrtenbücher bzw. Kassenbons verlangt?

LG und vielen Dank für eure Hilfe!
Sflany

Offline Dragonvamp

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Re: Pendlerpauschale
« Antwort #1 am: 28. Mai 2017, 22:29:08 »
In deiner Steuererklärung gibt es eine Berechnung dafür. Wirst du also nächstes Jahr alles sehen.
Ab 40km pro Tag kann man diese angeben.
Aus Arbeitstagen km und den cheveaux deines Autos ergibt sich dann eine Rechnung.
Diese Summe kann man dann abziehen.
Nein, du musst dafür nichts aufbewahren. Wenn die wollen, können sie das anhand deiner km und einer werkstattrechnung (auf der im Stand x zum Zeitpunkt y ) nachverfolgen ob deine Angaben stimmen, sofern sie dich kontrollieren wollen.
Wichtig dafür: ein eigen zugelassenes Pkw in Frankreich. Ansonsten sieht der Hase wieder ganz anders aus.

Offline spirou

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Re: Pendlerpauschale
« Antwort #2 am: 29. Mai 2017, 08:42:01 »
Hallo,
achtung Dragonvamp hat da was verwechselt. Pendlerkilometer kann man bis 40 km Entfernung Arbeitsort vom Wohnort angeben. Mehr wird nicht anerkannt. Wohnt man weiter von seinem Arbeitsplatz entfernt, bleibt man auf den restlichen km sitzen oder man bekommt eine Ausnahmenregelung bei speziellen Fällen, die ich aber auswendig jetzt nicht nennen kann.
Grüße

Offline sflany

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Re: Pendlerpauschale
« Antwort #3 am: 31. Mai 2017, 22:10:27 »
Vielen Dank für die Infos!

Offline sflany

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Re: Pendlerpauschale
« Antwort #4 am: 11. August 2017, 15:31:31 »
Kurze Nachfrage, da ich jetzt nämlich etwas verwirrt bin. In einem anderen Threat wurde geschrieben, dass man sowohl Hin- als auch Rückfahrt in Rechnung stellen kann, da stand nichts von einer Beschränkung. Wenn ich die Onlineberechnung durchführe, dann akzeptiert er auch meine etwa 40000km, die ich im Jahr zurücklege....

Offline Waylon57

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Re: Pendlerpauschale
« Antwort #5 am: 11. August 2017, 15:39:36 »
Hin- und Rückfahrt ist korrekt, wobei in dem Beiblatt zur Steuererklärung aber irgendwo steht, welche maximale Entfernung man angeben kann.

Ich habe mich die letzten zehn Jahre aber nicht daran gehalten und beschwert hat sich auch niemand.

Offline Ralph

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Re: Pendlerpauschale
« Antwort #6 am: 13. August 2017, 16:52:39 »
Immer daran denken - im Unterschied zu D bekommt man in F keinen überprüften Steuerbescheid.
Das heißt alles geht so lange bis mal jemand nachprüft...
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eliott

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Re: Pendlerpauschale
« Antwort #7 am: 14. August 2017, 04:38:00 »
Und dann kann es schnell teuer werden.

Offline sflany

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Re: Pendlerpauschale
« Antwort #8 am: 14. August 2017, 22:14:11 »
Merci für die Hilfe - habe dazu eben folgendes gefunden:

Lorsque la distance entre le domicile et le lieu de travail n’excède pas 40 km, vous pouvez déduire le montant de vos frais réels de transport à condition d’en justifier.
Si la distance est supérieure à 40 Km, vous devez pouvoir justifier l'éloignement entre votre domicile et votre lieu de travail par des circonstances particulières notamment liées à l'emploi ou à des contraintes familiales ou sociales. Si aucun motif ne justifie l'éloignement, la déduction est admise à hauteur des 40 premiers kilomètres.

Offline Burly

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Re: Pendlerpauschale
« Antwort #9 am: 21. Oktober 2017, 08:58:38 »
Hallo,
Also von einer Einschränkung weiß ich nichts. Ich bin die letzten zwei Jahre täglich zwischen Markolsheim (F) und Müllheim (D) 50km ein Weg gependeldet. Bei der Steuererklärung habe ich die CV und die entsprechend gefahrenen Kilometer eingegeben. Die Kilometer habe ich aus Google Maps übernommen.  Das Online Steuerformular gibt dir genau vor wo du was eintragen musst.  Und es lohnt sich wirklich.