Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Paar fragen zum Führerschein und umschreiben des Führerscheins  (Gelesen 12218 mal)

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Hallo Zusammen !

Ich habe den rosanen deutschen Führerschein.
Ich darf bis 7,5 tonnen fahren, was die franzosen mit Ihrem Autoführerschein ja nicht dürfen.
Verliere ich die, wenn ich meinen Lappen umschreiben lasse ?

Dann habe ich schon hier viel gelesen über das obligatorische umschreiben bei Punkten durch die Police.
Ein Kollege von mir war 5 Sachen zu schnell.
Jetzt soll er seinen Führerschein umschreiben lassen.
Er ist zur Mairie gegangen, welche auf der Präfektur in Metz angerufen hat.
Die haben gefragt was er für einen Führerschein hat.
Da er den rosanen habe, wäre dieses nicht erforderlich.

Kennt jemand nen ähnlichen Fall ?
Und wie sieht es mit meinem 7,5 to Lappen aus ?

banjo

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Re: Paar fragen zum Führerschein und umschreiben des Führerscheins
« Antwort #1 am: 01. November 2011, 14:05:58 »
ja, Du verlierst den 7.5er beim Umschreiben. Du würdest ihn aber auch verlieren, wenn Su in in D in den ScheckkartenFS änderst, EU-Harmonisierung.
Die Gendamerie kann Dir keine Punkte abziehen, wenn Du keinen F-FS hast, insofern auferlegen sie Dir den Tausch. Such mal durch dieses Forum, irgenwer hat mal nen Gesetzestext dazu veröffenicht. Wenn ich mich korrekt erinnere, kannst Du dazu gezwungen werden.
Wenn Du mal nen internationalen Fs brauchst (Urlaub in Südafrika oder Australien), dann musst Du den nationalen FS auch zuvor umschreiben lassen.

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Re: Paar fragen zum Führerschein und umschreiben des Führerscheins
« Antwort #2 am: 01. November 2011, 14:15:42 »
Hi !

Danke !
Warte dann bis ich erwischt werde beim zu schnell fahren.

banjo

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Re: Paar fragen zum Führerschein und umschreiben des Führerscheins
« Antwort #3 am: 01. November 2011, 14:23:11 »
was Du besser micht machen solltest...
Die Strafen sind eine Nuance härter als in D.
Und ebenso solltest Du
- nicht ohne Gurt losrollen, schon 1m kann teuer werden
- an der Stoppstelle 3s stehen bleiben (Stillstand der Räder wie in D reicht nicht!)
- bei Gelb nicht mehr drüberfahren
- keine durchgezogenen Striche oder Sperrflächen überfahren

Offline Matthias#28

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Re: Paar fragen zum Führerschein und umschreiben des Führerscheins
« Antwort #4 am: 01. November 2011, 17:32:43 »
Ich habe es ja bereits hier soch mal gepostet.
Ich habe nahezu alle Buchstaben in .de A, B, C D, usw. plus Kettenfahrzeuge und Schwerlastkraene >60to. usw. (Luftwaffe laesst gruessen)
In .fr wollten die mir nur A und B (kastriert) eintragen.
Jetzt hoffe ich mal keine Punkte zu bekommen. :lach:
Solange habe ich noch meinen alten Grauen, mit 1 dutzend Stempeln was ich alles fahren darf, habe , fahre ich mit dem.
 
gruss Matthias

Offline Ralph

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Re: Paar fragen zum Führerschein und umschreiben des Führerscheins
« Antwort #5 am: 01. November 2011, 23:05:40 »
ja, Du verlierst den 7.5er beim Umschreiben. Du würdest ihn aber auch verlieren, wenn Su in in D in den ScheckkartenFS änderst, EU-Harmonisierung.

Das halte ich für ein Gerücht....hab die 7,49 to auch auch dem ScheckkartenFS eingetragen.....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Matthias#28

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Re: Paar fragen zum Führerschein und umschreiben des Führerscheins
« Antwort #6 am: 02. November 2011, 12:35:26 »
Halte ich auch fuer ein Geruecht.
Was ggf. sein koennte ist, dass wenn man seinen Fuehrerschein vor einem bestimmten Datum gemacht hat, dann
wird z.B. aus einer alten 3er Klasse (siehe: http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html):
***ZITAT aus der Webseite***
    dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht).
    Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, und S erteilt.
    Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
***Zitat-Ende***
Das koennte (Vermutung) bei einem Neueren 3er eingeschraenkt sein.
gruss Matthias

banjo

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Re: Paar fragen zum Führerschein und umschreiben des Führerscheins
« Antwort #7 am: 02. November 2011, 14:07:12 »
http://www.eu-info.de/auto-fuehrerschein-eu-europa/5890/EU-Fuehrerschein/

sagt:

Für Pkw braucht man jetzt einen Führerschein der Klasse B. Er erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Damit wird die Grenze der ehemaligen Klasse 3 für Pkw von 7,5 t auf 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht herabgesetzt. Diese Umstellung von Zahlen auf Buchstaben steht also nicht nur auf dem Papier: Auch inhaltlich macht es einen Unterschied, ob man einen deutschen Führerschein der Klasse 3 oder einen europäischen Führerschein der Klasse B in den Händen hält.


Somit verliert man den 7,5er zu Umgunsten des 3,5er,
*edit*
wenn: der FS erstmalig nach 1999 ausgestelt wurde.
« Letzte Änderung: 02. November 2011, 14:43:39 von banjo »

Offline Ralph

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Re: Paar fragen zum Führerschein und umschreiben des Führerscheins
« Antwort #8 am: 02. November 2011, 23:48:36 »
wenn Du einen alten 3er (bis 7,50 to) hast bekommst Du den umgeschrieben auf die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, und S .  

C1 =(Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz )

Noch besser C1E : Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Also verliert man nichts. Und das ist auch bei mir 2000 so eingetragen worden. Statt max 7,5 to darf man nun sogar bei der o.g. Kombi bis 12 to fahren.
Und übrigens.....es gibt keinen alten 3er nach dem 1.1.99....da gabs dann schon den neuen.

Anbei der Beweis was aus einem alten 1er und 3er wird:
« Letzte Änderung: 03. November 2011, 00:10:09 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline klaus67160

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Re: Paar fragen zum Führerschein und umschreiben des Führerscheins
« Antwort #9 am: 15. November 2011, 22:33:06 »
ich habe mich problemlos für 2 Wochen in D ange,eldet, einen Personalausweis beantragt und auf dem Landratsamt in Karlsruhe meinen Füschein auf Scheckkartenformat umwschreiben lassen. Der ist so auch in F gültig. Ich darf immer 7,5t und Anhänger gebremst fahren.
Danach einfach wieder in D abgemeldet. In F blieb alles beim alten.
Klaus

Offline Matthias#28

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Re: Paar fragen zum Führerschein und umschreiben des Führerscheins
« Antwort #10 am: 20. November 2011, 17:12:44 »
.....und steuertechnisch gibt es da keine Probleme???

gruss Matthias

banjo

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Re: Paar fragen zum Führerschein und umschreiben des Führerscheins
« Antwort #11 am: 20. November 2011, 20:01:17 »
also ich habe sowas vor vielen Jahren aus krankenversicherungstechnischen Gründen auch mal gemacht für einen Tag und da wollten sie mich gleich nochmal zur Bundeswehr einberufen.
Meine "Dankesurkunde für treue Dienste" hatte mich dann aber gerettet  :angel:

Offline ULZI

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Re: Paar fragen zum Führerschein und umschreiben des Führerscheins
« Antwort #12 am: 21. November 2011, 17:26:22 »
Hallo!

Ich hätte da auch mal eine Frage:

In meinem Führerschein (Scheckkarte) sind die Klassen B, M und L eingetragen.
Darf ich damit in F einen Anhänger am PKW ziehen?

In Deutschland gilt folgende Regelung:
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Mindesalter:    18 Jahre
Voraussetzungen:    keine
Befristung:    unbefristet gültig
Einschluss:    Klasse M und L
Hinweise:    Anhänger dürfen unter folgenden Voraussetzungen gefahren werden:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
« Letzte Änderung: 21. November 2011, 17:32:11 von ULZI »

Offline Ralph

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Re: Paar fragen zum Führerschein und umschreiben des Führerscheins
« Antwort #13 am: 21. November 2011, 18:51:40 »
Die Klasse B ist Europäisch....also gelten in F diesselben Bestimmungen
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