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Autor Thema: Ohne Fahrzeugschein bei Überführung von D nach F  (Gelesen 6617 mal)

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Offline Erik

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Ohne Fahrzeugschein bei Überführung von D nach F
« am: 06. August 2008, 09:41:23 »
Hallo zusammen,

und wieder muss ich mich hilfesuchend an Euch wenden.

Ich habe mir (nun doch) ein Auto in D gekauft und möchte dies nach F einführen.
Die Vorgehensweise hierfür kenn ich mittlerweile, jetzt hat der Verkäufer des Auto leider die Zulassung (Fahrzeugschein) verloren.
Ich weiß aber, dass diese eigentlich zur Ummeldung benötigt wird.

Meine Frage:
Genügt hier auch eine einfache Abmeldebestätigung vom deutschen Kfz-Amt oder muss der Verkäufer nen komplett neuen Schein machen lassen (wenn ja, ist dies mit TÜV verbunden...?) ???

Danke im Voraus.

Gruß
Erik

mausespeck007

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Re: Ohne Fahrzeugschein bei Überführung von D nach F
« Antwort #1 am: 06. August 2008, 10:08:34 »
Hallo Eric,

der Fahrzeugschein ist für die Überführung von D nach F nicht von Bedeutung was von Bedeutung ist, ist der KFZ-Brief vom Fzg. Den Brief brauchst du als erstes für den CT in F und dann für die Prefecture die ihn einbehält bei der Imatriculation.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!?

 

Offline ~Pero~

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Re: Ohne Fahrzeugschein bei Überführung von D nach F
« Antwort #2 am: 06. August 2008, 11:12:46 »
Du must vorm Anmelden in FR auf alle Fälle die Karre erstmal in DE abmelden.

Bei mir war es vor 2 Monaten so, dass die mir dann für 10 TEURO nen neuen Schein ausgestellt haben, und den dann sofort entwertet.

Die Prefecture in Metz will übrigens BEIDE Papiere haben und einziehen.

HTH

Pero

Offline Erik

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Re: Ohne Fahrzeugschein bei Überführung von D nach F
« Antwort #3 am: 06. August 2008, 13:28:06 »
Danke für die Antworten!

Ich treffe mich jetzt mal mit dem Verkäufer zum Auto abmelden in Saarbrücken aufm Amt und dann sollen die mir dort zur Not schnell n neuen Schein erstellen falls die Abmeldebestätigung an sich nicht ausreicht.

Hoffe, dass das so klappt...

ich geb mal Feedback wies gelaufen ist...

Nochmal vielen Dank!

Offline ~Pero~

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Re: Ohne Fahrzeugschein bei Überführung von D nach F
« Antwort #4 am: 06. August 2008, 14:22:42 »
separate Abmeldebestätigung gibts ned mehr,
wird auf den "alten" deutschen nur die Abmeldung vermerkt.

LG
Pero

Offline Erik

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Re: Ohne Fahrzeugschein bei Überführung von D nach F
« Antwort #5 am: 06. August 2008, 16:40:54 »
wenn ich richtig verstehe wird dann also auf jeden Fall ein Fahrzeugschein notwendig sein, selbst wenn er nur übergangsweise vom deutschen Kfz-Amt erstellt wird.

Korrekt?

Offline ~Pero~

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Re: Ohne Fahrzeugschein bei Überführung von D nach F
« Antwort #6 am: 06. August 2008, 16:56:08 »
wenn ich richtig verstehe wird dann also auf jeden Fall ein Fahrzeugschein notwendig sein, selbst wenn er nur übergangsweise vom deutschen Kfz-Amt erstellt wird.

Korrekt?

yepp - so sagte man mir vor 2 Monaten.


Offline Erik

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Re: Ohne Fahrzeugschein bei Überführung von D nach F
« Antwort #7 am: 07. August 2008, 23:16:20 »
wie versprochen das Feedback:

War heute mit dem Verkäufer des Autos auf dem Bürgeramt in SB, dort musste er eidesstattlich versichern, dass er den Schein voerloren hat (30Euro) und ein neuer Schein musste für den Export erstellt werden (10 €). Der Schein wurde dann gleich wieder entwertet.

Dank an alle für die Antworten.

Gruß
Erik