Hallo zusammen,
und wieder muss ich mich hilfesuchend an Euch wenden.
Ich habe mir (nun doch) ein Auto in D gekauft und möchte dies nach F einführen.
Die Vorgehensweise hierfür kenn ich mittlerweile, jetzt hat der Verkäufer des Auto leider die Zulassung (Fahrzeugschein) verloren.
Ich weiß aber, dass diese eigentlich zur Ummeldung benötigt wird.
Meine Frage:
Genügt hier auch eine einfache Abmeldebestätigung vom deutschen Kfz-Amt oder muss der Verkäufer nen komplett neuen Schein machen lassen (wenn ja, ist dies mit TÜV verbunden...?)

Danke im Voraus.
Gruß
Erik