Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: bonni am 14. November 2009, 11:34:17
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Eine Frage an die motard's.
Ich jabe an meiner bonnie an den Lenkerenden obige Blinker.
Obwohl auch von hinten sehbar, benötige ich in Deutschland hinten zusätzliche Blinker.
Wie sieht das in Frankreich aus???
Danke im voraus....
Hans
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Hallo Hans,
ich glaube da bekommst Du keine gültige Antwort.....
Denn es ist zwar schön keinen TÜV fürs Motorrad zu haben - andererseits bist Du in D wenn Du was eingetragen hast auf der sicheren Seite. Das gibt es hier nicht.
Ich habe ein total umgebautes Bike - jedesmal wenn ich in eine Kontrolle komme, lebe ich mit dem Risiko das ich Probleme bekommen kann.
Je nachdem wie derjenige drauf ist an den ich gerate......bis jetzt hatte ich allerdings immer gute Erfahrungen gemacht. Aber Rechtsicherheit hast Du hier nur wenn Du Original fährst....
Das gleiche gilt auch für ein Auto - zb. breitere Alufelgen.....wenn Du Pech hast mußt du kurzfristig auf Original umrüsten.
Ich habe übrigens auch Lenkerblinker - habe aber zusätzlich hinten noch Miniblinker.
Gruß Ralph
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@Ralph
Was kann passieren ???
Geldstrafe??? Wieviel?? Oder mehr...
Hans
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Hallo,
das Schlimmste wäre, daß Dich irgendein Depp über den Haufen fährt weil er Deine Blinker nicht gesehen hat.....
Zu allem anderen kann ich nichts sagen da ich - wie gesagt bisher Glück hatte.
Das Gute ist das geltendes Recht in F nicht immer mit großem Nachdruck vollstreckt wird, allerdings hat man keinen Anspruch darauf (siehe beispielsweise den Thread mit den seltsamen Strafzetteln wegen Rauchens am Steuer etv.).
Ein Kumpel von mir mußte etwas rückbauen und wieder bei den Gendarmen vorfahren bis die zufrieden waren.
Wenns ganz hart kommt können die das Bike auch beschlagnehmen, aber sicher nicht wegen fehlender Blinker.
Evtl. auch versicherungstechnische Probleme bei Unfall könnte ich mir vorstellen.
Vielleicht hat ja jemand anders hier schon schlechte Erfahrungen mit Umbauten gemacht ?
Ralph