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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Matthias#28 am 13. Mai 2016, 10:17:19

Titel: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Matthias#28 am 13. Mai 2016, 10:17:19
Ich will mir einen gebrauchten Hundetransportanhaenger kaufen.
Nun habe ich einen in Deutschland gefunden der bezahlbar ist.
Leergewicht: 190 kg  /  Zulaessiges Gesamtgewicht: 300kg
Kann ich den einfach ein Nummernschild (das von dem Auto - 450kg Regel) verpassen, und gut is?
Oder muss den irgendwie abnehmen oder zulassen in FR.
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Ralph am 13. Mai 2016, 10:27:01
ist zwar die 500 kg Regel  :pfeif:....aber genau das kannst Du machen....schild drauf und gut ist.
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Matthias#28 am 13. Mai 2016, 18:58:53
ist zwar die 500 kg Regel  :pfeif:....
Stimmt habe ich nur gemacht, damit ich sehe ob es jemand genau liesst  :nixwieweg:
Spass beiseite:
Ich brauch vom Verkauefer nur die Papier zum Anhaneger - mehr nicht ?
Wenn das so ist, es geht ja mal einfach in der EU
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Ralph am 13. Mai 2016, 21:01:24
Ja - falls Du den Hänger mal wieder verkaufen willst wäre das vorteilhaft....

Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Matthias#28 am 14. Mai 2016, 14:01:27
Ich habe mir heute das Teil angeschaut - Sehr gut - Neuer deutsche TUEV ohne jede Beanstandung,
niegelnagelneue Reifen - Top Quali zu einen guten Preis.
Fragen:
- er meldet ihn in .de ab (der Fahrzeugschein Teil1 wird vernichtet, Teil2 gibt es bei Anhaengern nicht)
- ich niete das .fr-Nummernschild mit der AutoNummer dran
- Ich bekomme die Papiere zu dem Anhaenger
- und das wars?

Ich kann es immer noch nicht fassen, das es so einfach sein soll. :rolleyes: <freu>
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: banjo am 14. Mai 2016, 17:04:59
Ja.
Franz. Papiere gibts keine, CT auch nicht. Nummer dran und los, muss jedoch mit Zugfahrzeug identisch sein. Und bei der Versicherung des Autos nachfragen, nicht dass Du noch irgend einen Zusatzbaustein brauchst.
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: guzzje am 15. Mai 2016, 13:18:30
Hi,
Anhängerschilder können angeschraubt werden und müssen m.W. nicht genietet werden.
Ich ziehe meinen Hänger mit wechselnden Fahrzeugen, da wäre die Nieterei recht mühsam.
Gruss
Guzzje
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Matthias#28 am 24. Mai 2016, 18:14:36
Anhängerschilder können angeschraubt werden und müssen m.W. nicht genietet werden.
Ich habe sowohl beim Schildermacher als auch bei der CT nachgefragt.
Auskunft: die Schilder muessen genietet werden! Sind sie geschraubt oder gesteckt und sie werden geklaut,
und man bekommt nachgewiesen, dass sie NICHT genietet waren, bekaeme man Stress.

Allerdings grinsten beide ueber das ganze Gesicht und meinten noch dazu, die meisten nieten es nicht.
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Ralph am 24. Mai 2016, 22:47:00
Das hätte ich Dir so auch sagen können....ist immer noch Vorschrift in F.

Allerdings ist das bei einem normalen Hänger etwas kontroproduktiv....
Der wird ja meist von mehreren Fahrzeugen benutzt...ich hab sein Jahren einen Wechselrahmen dafür.
Hat sich noch nie ein Gendarm beschwert...besser als mit dem falschen Kennzeichen zu fahren.
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Matthias#28 am 30. Mai 2016, 09:21:04
Fuer euch zur Info.
Ich habe eine Frage an die Rechtsabteilung von ADAC gestellt:
Zitat
Ich wohne im grenznahen Elsass. Ich habe mir in Karlsruhe einen Anhaenger gekauft mit einer 100km/h Zulassung.
Auf dem Anhaenger klebt das 100km/h Schild mit dem Siegel von der Zulassungsstelle Karlsruhe.
Nun hat der Anhaenger ein franzoesisches Nummernschild..
Jetzt meine Frage: Darf ich mit dem Anhaenger in Deutschland 100km/h fahren?
Daraufhin die Antwort von dem ADAC-Juristen:
Zitat
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aus unserer Sicht gilt die 100-km/h-Zulassung nach der Ummeldung in Frankreich nicht fort.
Vielmehr müsste sie von der deutschen Zulassungsbehörde unseres Erachtens für Ihr französisches Kennzeichen neu bescheinigt werden.
Dies ist jedoch generell auch für im Ausland zugelassene Anhänger möglich.
Streng genommen müssten Sie den mit Dienstsiegel versehenen 100-km/h-Aufkleber bis zur erneuten Bescheinigung wohl sogar entfernen.
Bezüglich der konkreten verwaltungstechnischen Handhabung der einzelnen Zulassungstellen liegen uns leider keine Informationen vor.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich zur weiteren Klärung direkt an eine deutsche Zulassungsstelle in Grenznähe zu wenden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Jaklin
Juristische Zentrale
Internationales Recht
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München

Na dann, dann fahre ich mal rueber und frage auf der Zulassungsstelle.
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Ralph am 30. Mai 2016, 23:27:12
wie war immer der Spruch früher....wer lang fragt geht lang Irr....  :pfeif:

In F darfst Du schon mal 130 fahren mit Deinem Hänger....also bleib am besten hier drüben.... ^^
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Garcon am 31. Mai 2016, 09:52:35
Hätte nicht gedacht, dass es in F so einfach geht!

Aber gut zu wissen, planen uns auch einen Hundeanhänger zuzulegen.
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Matthias#28 am 03. Juni 2016, 12:24:15
So ich war nun auf der Zulassungsstelle in Khe. Der ADAC-Mann hatte irgendwie unrecht - mmhhh
Die Bearbeiterin war sehr nett, hat viele Unterlagen und Gesetze gewaeltzt.
Also auf dem TUEV Gutachten noch auf der Bescheinigung und auf den Unterlagen der Ausstellung der 100km/h
Plakette steht nirgendswo eine Autonummer, sondern immer nur eine Fahrgestellnummer. (alles deutsche Papiere)
Laut ihrer Aussage ist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist fuer Auslaender irrelevant.
Sie kam etwas ins straucheln, da ich sicherlich nicht zum naechsten Tuev-HU (Mai-18) koennen werde.
Sie hat dann noch etwas rumtelefoniert, aber keiner war sich sicher, ob die 100er Plakette nach Ablauf des
Tuev-Termin nicht automatisch ihre Gueltigkeit verliert. Auf der anderen Seite ist das Tuev-Gutachten
zeitlich unbefristet.
Am Schluss haben wir dann beide geseufzt: Europa ist noch weit
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Tandros am 30. Juni 2016, 10:09:34
HI,

ich habe auch einen Anhänger vom Stema 750kg was ich in Frankreich zulassen möchte.
Habe neuer TÜV in DE gerade bekommen.
Ist das Wahr dass in Frankreich nicht zugelassen werden muss und mit dem Nummerschild vom Fahrzeug fahren darf??
Oder habe ich falsch verstanden...
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Matthias#28 am 30. Juni 2016, 10:22:33
Bis 500 Kg ohne und mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges, darüber brauchst du ne eigene Zulassung und eigenes Kennzeichen.
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Tandros am 30. Juni 2016, 14:03:08
Danke Matthias... verstehe jetzt.

kannst du mir bitte sagen welche KFZ Versicherung ist die Beste in Frankreich?

Oder gibt es solche Portale wie check24.de?  =D
Titel: Re: Nochmal Anhänger
Beitrag von: Matthias#28 am 04. Juli 2016, 13:45:19
Pffff,
kann ich nicht sagen.
Es gibt bei einigen Versicherungen auch "Nebenbedingungen" z.B.:
1. Bei uns kein Motorrad
2. nur dann Motorrad wenn auch ein Auto versichert ist
3. usw.

Ich habe alles bei der CCM versichert. Da gab es am Ende noch einen "Sonderrabatt" weil man alles, Haus, Auto, Motorrad usw. bei denen hatte. Mir war es am Ende wichtiger, ich kann mit jemanden deutsch reden, den ich verstehe die Vertragstexte meiner deutschen Versicherungen schon kaum, und das noch in franz?? never ever.
Ich hatte schon einen Schaden, und da war ich ueber jede Hilfe in deutsch dankbar!!!