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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: JN1K am 14. Januar 2017, 11:54:13

Titel: Neuwagen, in Frankreich gekauft, soll dort auch zugelassen werden ...
Beitrag von: JN1K am 14. Januar 2017, 11:54:13
Moin,

wie beschrieben, habe ich in Frankreich einen Neuwagen gekauft und der soll dort auch zugelassen werden.
Da das Fz. ein Geschäftswagen ist, bekomme ich eine Rg. ohne TVA. Eine franz. Adresse habe ich. So stelle ich mir die Aktion vor:

http://www.eu-info.de/auto-fuehrerschein-eu-europa/5892/5561/

Funktioniert das? Was muss ich beachten?

Vielen Dank ...
Titel: Re: Neuwagen, in Frankreich gekauft, soll dort auch zugelassen werden ...
Beitrag von: soso am 14. Januar 2017, 12:59:41
Der Artikel scheint uralt zu sein. Die Steuer-Vignette gibts doch schon bald 20 Jahre nicht mehr?
Früher war's möglich (s)ein Auto auch am Zweitwohnsitz anzumelden. Inzwischen ist aber Anmeldung nur noch und ausschließlich am Erstwohnsitz möglich: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F16536

In dem Fall: 'Geschäftswagen', also auf Gewerbe in F anmelden? Wo soll das Problem sein für ein franz.Business ein Auto zuzulassen?   
Titel: Re: Neuwagen, in Frankreich gekauft, soll dort auch zugelassen werden ...
Beitrag von: JN1K am 14. Januar 2017, 13:07:48
Mein Unternehmen (Handelsvertretung) hat Ihren Sitz in Deutschland ...
Ich möchte jedoch den Wagen In Frankreich zulassen.
Titel: Re: Neuwagen, in Frankreich gekauft, soll dort auch zugelassen werden ...
Beitrag von: soso am 14. Januar 2017, 16:08:09
Mein Unternehmen (Handelsvertretung) hat Ihren Sitz in Deutschland ...
Ich möchte jedoch den Wagen In Frankreich zulassen.

Wie soll das funktionieren? Wie willst du einen Wagen in F (oder irgendeinem Land) zulassen, ohne da einen Sitz da zu haben (in dem Fall die juristische Person)?
Titel: Re: Neuwagen, in Frankreich gekauft, soll dort auch zugelassen werden ...
Beitrag von: tara-naddl am 17. Januar 2017, 13:13:12
Um ein Auto anzumelden muss man einen Wohnsitznachweis vorlegen und zusätzlich verschiedene Rechnungen(Stromrechnung ,Wasserrechnung )als Nachweis,dass man in Frankreich lebt und nicht nur irgendeine Adresse vorlegt(auf den Rechnungen muss der Name stehen,der das Auto anmeldet).Wie soll das bei dir gehen,ohne all dies???
LG tara-naddl
Titel: Re: Neuwagen, in Frankreich gekauft, soll dort auch zugelassen werden ...
Beitrag von: JN1K am 18. Januar 2017, 08:05:26
Ok, alles klar, habe es kapiert ...  :pfeif:
Nein, ohne Ironie, werde entweder eine Niederlassung in F gründen (müssen), oder den Wagen über einen
französischen Kollegen zulassen ...

Danke Andreas
Titel: Re: Neuwagen, in Frankreich gekauft, soll dort auch zugelassen werden ...
Beitrag von: soso am 18. Januar 2017, 15:30:04
Ok, alles klar, habe es kapiert ...  :pfeif:
Nein, ohne Ironie, werde entweder eine Niederlassung in F gründen (müssen), oder den Wagen über einen
französischen Kollegen zulassen ...

Danke Andreas
Ohne Ironie?? Du willst ernsthaft eine Niederlasung in F gründen mit all dem Papierwust/Siret/Steuern/Vorschriften/Gebühren/Sozialabgaben usw. nur um ein Auto dort anzumelden? Wow!  :respekt:

Titel: Re: Neuwagen, in Frankreich gekauft, soll dort auch zugelassen werden ...
Beitrag von: tara-naddl am 18. Januar 2017, 16:54:11
Anmelden über einen Kollegen wird auch nicht so einfach.Und eine Niederlassung gründen auch nicht.
Manche lieben eben Herausforderungen  :doppeld:
Kannst ja mal berichten wenn es geklappt hat.Den Sinn dahinter hab ich auch nicht verstanden?Was bringt einem ein Auto hier anzumelden,wenn man hier nicht wohnt?
LG tara-naddl
Titel: Re: Neuwagen, in Frankreich gekauft, soll dort auch zugelassen werden ...
Beitrag von: JN1K am 19. Januar 2017, 08:36:55
Ich habe bei Tesla Frankreich einen Wagen gekauft. Sehr günstig! Tesla will den Wagen nur liefern, wenn er auch in F zugelassen wird (ob das rechtlich haltbar ist, sei dahingestellt).
Ein Verbindungsbüro ist unkompliziert zu gründen. Ob ich darüber auch einen PKW zulassen kann, muss ich noch klären.

VG Andreas



http://www.slc-europe.com/xist4c/web/Zweigniederlassung-frankreich_id_16561_.htm

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwjOr7XE183RAhWJ7xQKHXa9Cu4QFgggMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.francoallemand.com%2Ffileadmin%2Fahk_frankreich%2FDokumente%2Frecht%2FNiederlassungsformen-in-Frankreich.pdf&usg=AFQjCNHACQE3CFhD76Pp5kXe4HIVOIdeMQ&cad=rja
Titel: Re: Neuwagen, in Frankreich gekauft, soll dort auch zugelassen werden ...
Beitrag von: tara-naddl am 19. Januar 2017, 13:13:51
Das Auto muss ja günstig sein um soviel Aufwand zu betreiben,das wäre nichts für mich...Bin immer froh wenn alles mit den Behörden klappt,ist ja nicht immer so einfach (habe da so meine Erfahrungen..).Dann wünsche ich dir da viel Glück dabei....
LG tara-naddl
Titel: Re: Neuwagen, in Frankreich gekauft, soll dort auch zugelassen werden ...
Beitrag von: Eliott am 20. Januar 2017, 11:52:52
 :respekt:
oje das hätte ich mir nicht aufgebunden, Geld alleine ist nicht alles.
Na dann viel Spaß beim Zulassen.
Titel: Re: Neuwagen, in Frankreich gekauft, soll dort auch zugelassen werden ...
Beitrag von: soso am 20. Januar 2017, 15:25:37
@tara-naddl "Das Auto muss ja günstig sein" - äähöööm du weißt schon, daß es bei Tesla um ein Gürkchen für 100tsd+ € geht. Und nur 10% Unterschied machen erst richtig was aus, wenn das Auto richtig schön teuer ist.

Hi Andreas

An der Reaktion der Leute hier merkst du es vielleicht bereits, was dich bei der franz. Bürokratie erwartet. Würde sich hier keiner freiwilig wegen einem Auto ans Bein binden. (Dt. ist in vielem geradezu ein Traum an schlankem Staat)

So ganz werd ich allerdings auch aus dem, was Tesla da treibt nicht schlau. Also sie verkaufen dir ein Auto und verzichten mit Bezug auf die deutscher Vorsteuerabzugsberechtigung +/bzw. den Export nach D auf die TVA, nur um dann zu verlangen, daß es in F (erst-)zugelassen werden muß(reimportiert).

Die Franzosen werden das Auto aber sicher nicht zulassen, ohne das die TVA bezahlt ist (Mwst/TVA wird ja grundsätzlich im Erstzulassungstaat fällig (EU Reimport). Und sicher auch nicht drauf verzichten mit dem Hinweis auf dt.Vorsteuer, von denen sie ja keinen ct. sehen. ( Repräsentanz hat keine Rechstfähigkeit, darf keine Verträge abschließen und auf dem franz. Markt nicht gewerblich tätig werden (also auch keine (Vor-)Steuern(abzug))
Eigenartig genug, daß Tesla keine TVA verlangt für eine Auto, daß (zwangsweise) für den franz. Markt ist. 

Naja, wie auch immer - Viel Glück dir jedenfalls!