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Autor Thema: Neufahrzeug von Wekangehörigen in Deutschland kaufen und hier Zulassen  (Gelesen 5738 mal)

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Offline theo

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Hallo !

Mein Vater ist in Deutschland wohnender Werkangehöriger bei Ford und ich möchte mir ein neues Auto über Ihn kaufen.
Da das gleiche Auto mit der gleichen Ausstattung in Deutschland 3000 Euro billiger ist,
wollte ich dieses auch dort kaufen.

Der Autohändler meinte nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater,
dass es nicht möglich sei den Wagen über den in Deutschland wohnenden Werkangehörigen zu bestellen und in Frankreich auf mich direkt anzumelden.
Es müssten die Mehrwertsteuer in Deutschland und noch einmal in Frankreich entrichtet werden.
Oder dieses wäre Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Beim französichen Steueramt wird für den Quitus Fiscal die Rechnung verlangt, welche auf mich ausgestellt sein muss.
Die Rechnung ist aber aufgrund WA Bestellung auf meinen Vater ausgestellt und kann auch nicht auf mich ausgestellt werden.
Das kuriose an der Sache ist, dass ich schon 2 Fahrzeuge über meinen Vater beim französichen Händler gekauft hatte welche direkt auf mich zugelassen wurden.
Dieses war kein Problem.

Weiß jemand nen Rat ?

Im vor aus vielen Dank und Viele Grüße
theo

banjo

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Das hängt halt von der Regulatorien bei Ford ab.
Sicher ist, dass bei einem Neuwagen (= weniger als 6000km ODER jünger als 6 Monate) die komplette (!) MwSt in F zu bezahlen ist. Wie Du die MwSt aus D wiederbekommst, ist Deine Sache.
Du hast also 2 Möglichkeiten:
- Du bringst Ford dazu, Dir das Auto ohne MwSt (Exportfahrzeug) zu verkaufen
- Dein Vater kauft das Fzg und Du "kaufst" es von ihm, sobald es kein Neuwagen mehr im steuerlichen Sinne ist (Hinweis: zum Absetzen von Fahrtstrecke brauchst Du ein auf Dich in F zugelassenes Fzg)

Übrigens ist der Händler im steuerlichen Sinne für die ordnungsgemässe Abführung der MwSt verantwortlich. Verkauft er Dir das Fzg ohne MwSt und Du würdest sie auch nicht zahlen, dann hält sich das FA an den Händler. Deshalb mögen die solche Sachen nicht.


Offline theo

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Hallo Dirk !

Danke erstmal.
Aber Wäre es kein WA Kauf,
würde die Rechnung auf mich ausgestellt und das Auto könnte direkt auf mich angemeldet werden.
Der Händler würde von mir einen Check über die ich Frankreich zu entrichtende Mehrwertsteuer bekommen und diese
auf dem Steueramt bezahlen.
Danach zur Sous Präfecture und das Auto anmelden.

Da es ein WA Kauf ist gibt es zur Zeit folgende Möglichkeiten:
Wäre ich in Deutschland wohnend ist mein Vater als WA Besteller und Rechnungsempfänger und das Auto könnte direkt auf mich als Halter Zugelassen werden. ( Schon praktiziert )

Würde ich mein Auto in Frankreich beim Händler kaufen, wäre mein in deutschland wohnender Vater als WA Besteller und Rechnungsempfänger und das Auto könnte direkt auf mich in Frankreich zugelassen werden. ( Schon 2 X praktiziert )

In Deutschland als WA Bestellen und in Frankreich zulassen geht auch. ( Wenn man in Frankreich wohnt )

Der Fall wie ich Ihn habe würde nicht gehen, da die Rechnung wie gesagt immer auf den WA gestellt wird.
Und auf dem Impots die Rechnung auf den ausgestellt sein muss, auf welchen die Karte Grise ausgestellt wird.( Der wohnt in Deutschland )

Laut Ford regularien kann das Fahrzeug direkt auf nahe Verwandte wie kinder,Ehefrau u.s.w. Zugelassen werden.

Das Fahrzeug auf meinen Vater Zulassen würde nix bringen, da als Zweitwagen in Deutschland dieser mit 125 % berechnet wird.
Ebenso wären KFZ Steuern fällig.
Und wenn ich noch das unnötige an und Abmelden und den rest an Lauferei dazurechne habe ich nix verdient.

Ist halt eben ein Sonderfall.
« Letzte Änderung: 04. April 2015, 21:21:46 von theo »

banjo

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Tja, ist schwierig.
Bleibt nur der Weg über den franz. Fordhändler. Der dt. Fordhändler wirds Dir nicht ohne MwSt verkaufen.

Offline Ralph

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Außerdem ist der Rabatt von dem WA auch noch in D als Geldwerter Vorteil zu versteuern
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline theo

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Die Versteuerung des Geldwerten Vorteils übernimmt die Firma.
Das Problem hier ist doch nicht der Händler,
sondern dass WA und Sohn nicht im gleichen Land wohnen.

banjo

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Tja, und da bleibt nur ein Weiterverkauf Vater->Sohn nach 6 Monaten /6000 km oder der franz. Fordhändler

Offline pifolog

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Tja, und da bleibt nur ein Weiterverkauf Vater->Sohn nach 6 Monaten /6000 km oder der franz. Fordhändler


Alternative:
Ein Neuwagen darf doch privat an einen anderen EU-Bürger verkauft werden. Der muss dann in seinem Land die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis zahlen und der Verkäufer kann sich dann seine gezahlte MWSt (teil)erstatten lassen. Seit wann ist das nicht mehr möglich?


banjo

  • Gast
Das würde auch gehen, man zahlt dann zwar mehr und geht mit 2x MwSt. in Vorleistung (was je nach Anschaffungspreis einige tausend Euro sind), aber prinzipiell geht das auch.