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Autor Thema: Neuen Anhänger von D nach F  (Gelesen 2864 mal)

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Offline Megalodon

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Neuen Anhänger von D nach F
« am: 06. August 2008, 17:30:24 »
 Hallo!
Ich habe mir einen neuen Boots-Anhänger in Deutschland gekauft.Nun wollte ich den im Elsass anmelden.Der Hänger ist Neu ab Werk,mit Herstellerbescheinigung,TÜV-Abnahme,und die EG-Bremsberechnung ist auch dabei.Doch die behörde im Elsass verlangt von mir eine COC bzw. e1 Prüfnummer die es aber laut deutschem TÜV für Anhänger nicht gibt,da diese EG-Prüfverfahren nur für PKW im EU-Recht vorgesehen sind.Klar die einzelnen Bauteile haben alle eine Prüfnummer,nur als alternative soll ich dann alle technischen Zeichnungen und Berechnungen des Herstellers beifügen.Ist ja wohl ein Witz,da kann ich ja gleich bei Mercedes anrufen und mir die Pläne der neuen S-Klasse schicken lassen.
Laut deutschem TÜV gibt es dieses COC bei Hängern nur für Italien,alle anderen EU-Länder sind davon ausgenommen.
Kann mir da jemand weiterhelfen?