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Autor Thema: Neue Regelungen im Bereich Verkehr 2016/2017 - D  (Gelesen 2897 mal)

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Offline jauno

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Neue Regelungen im Bereich Verkehr 2016/2017 - D
« am: 04. November 2016, 20:49:15 »
PKW Maut kommt jetzt doch

Im Streit mit der EU über die Pkw-Maut zeichnet sich nun doch eine Einigung ab - eine gute Nachricht für Verkehrsminister Alexander Dobrindt pünktlich zum CSU-Parteitag, der heute in München beginnt. Eine Kommissionssprecherin sagte, es gebe weitreichende Fortschritte in den Verhandlungen und bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Man sei zuversichtlich, letzte Fragen noch im November klären zu können. Auch Dobrindt bestätigte dies. Der Nachrichtenagentur Reuters sagte er, "wir bewegen uns aufeinander zu, und ich bin sehr zuversichtlich, dass die Einigung mit der EU-Kommission im November steht".

Kernpunkte zur geplanten Pkw-Maut

- Die Pkw-Maut soll für inlandische Autobestzer auf Autobahnen und Bundesstraßen gelten, für Fahrer aus dem Ausland nur auf Autobahnen.
- Die Kosten richten sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos - im Schnitt sollen sie bei 74 Euro im Jahr liegen. Für Ausländer soll es zudem eine Kurzzeitmaut geben.
- Belastet werden unter dem Strich nur Ausländer. Inländer bekommen ihr Geld durch eine Senkung der Kfz-Steuer zurück.
- Kontrolliert werden soll durch einen elektronischen Abgleich mit dem Autokennzeichen, eine Klebevignette wie etwa in Österreich gibt es also nicht.

Inländer sollen für das knapp 13.000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39.000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen – Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.
Alle inländischen Autobesitzer sollen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos. Im Schnitt kostet sie 74 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel. Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut eine Zehn-Tages-Maut für 5, 10 oder 15 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 16, 22 oder 30 Euro.
Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Berechnet werden 16 Euro für je 200 angefangene Kilo Gesamtgewicht, maximal ebenfalls 130 Euro. Motorräder, Elektroautos, Wagen von behinderten Menschen sowie Krankenwagen sind mautfrei. Nur für einige Monate zugelassene Autos wie Cabrios sollen entsprechend anteilig Maut zahlen.
Statt an Klebe-Vignetten sollen Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.
Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen. Eine genaue Höhe nennt das Gesetz vorerst nicht. Geldbußen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.
Ob Fahrer aus dem Ausland notorisch auf kostenlose Straßen ausweichen, soll beobachtet werden. Dann kann gegengesteuert werden, indem zusätzliche Strecken mautpflichtig gemacht werden. Inländer können nichts sparen, da sie ohnehin Jahresmaut zahlen.
Naturalisé en 2017

Offline jauno

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Re: Neue Regelungen im Bereich Verkehr 2016/2017 - D
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2016, 23:57:18 »
Die Ausländermaut ist endlich durch.

Geltend auch für uns Nicht-Ausländer im Grenzgebiet.
Kosten: zw. 0 und 130 Euro / Jahr je nach Schadstoffaustoß pro Auto.
Allerdings sei angemerkt, all dies kommt wenn es überhaupt kommt wohl frühestens nach der BuTa-Wahl 9/2017.

Nicht übertragbar übrigens. 
Das heißt:
Hat man nun mehrere Autos die regelmäßig aber nicht gleichzeitig deutsche mautpflichtige Strassen benutzen und will man diese flexibel täglich für einen transfrontalieren Einsatz vorhalten, muss man trotzdem für alle Fahrzeuge zahlen, auch wenn sie gar nicht gleichzeitig deutsche Strassen benutzen. Das kann ins Geld gehen. Besonders für Gewerbetreibende mit Fuhrparks, die flexibel auch im Grenzgebiet deutsche Kunden bedienen. Das widerspricht dem Verursacherprinzip. Ebenso die Tatsache, dass man unabhängig von der Nutzung zahlt. Km 1- unendlich. Immer der gleiche Beitrag.

Deutschland hat sich mit der Kommission geeinigt und Zugeständnisse in der Preisstaffellung für Ausländer gemacht.
Dafür wurde im Gegenzug (auch genannt Deal) die Klage beim EUGH wegen Diskriminierung von Ausländern (besser im Ausland zugelassenen KFZ) fallen gelassen.
Zwar hat die Eu-Kommission die Klage wegen Diskriminierung zurückgezogen, der Tatbestand besteht jedoch trotzdem weiterhin. Denn Fakt ist immer noch: Nur Ausländer bezahlen. Deutsche werden nicht belastet.
Und daher werden auch andere Betroffene beim EUGH Klage einreichen. Mit guten Chancen denke ich. Ich denke, die Maut wird nicht kommen.

Ein weiterer Aspekt wird auch völlig ausgeklammert:
Diese Infrastrukturabgabe, also übersetzt Straßenbenutzungsgebühr, wird aber abhängig vom Schadstoffaustoß des Fahrzeugs berechnet. Damit ist die Ausländermaut auch zudem eine Ökosteuer und keine reine Strassenbenutzungsgebühr.
Wir französischen Grenzgänger haben aber unsere ecotaxe also die finanzielle Abgeltung für den Schadstofaustoß des Fahrzeugs bereits bei der Zulassung entrichtet. Dies wird uns bei der Nutzung deutscher Straßen jedoch nicht angerechnet. Ein weiterer Tatbestand der Diskriminierung.
Schauen wir mal, wie die Sache ausgehen wird.
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2016, 00:11:45 von jauno »
Naturalisé en 2017