Hallo zusammen,
würde gerne meiner Frau mal ein "neues" Auto kaufen.
Hab schon überall im Internet und auch im WIKI rumgestöbert, trotzdem ist mir das noch etwas unklar.
Eventuell kann mir hier jemand helfen.
Variante 1 wäre ein Neuwagen aus Deutschland (hab schon geschaut, das Angebot in F für dieses Auto ist wesentlich teurer)
Nun heisst es, dass ich die Mehrwertsteuer dafür in F bezahlen muss bzw. wird teilweise geschrieben, dass die Differenz zwischen deutscher und französischer Mwst. in F bezahlt werden muss.
Heisst das nun, dass ich den Wagen in D ohne Mwst. bezahle und diese dann in F bezahlen muss?
Oder, dass ich evtl. sogar in beiden Ländern Mwst. bezahle?
Die Aussage mit der Differenz die in F zu bezahlen wäre scheint mir etwas unrealistisch...wie gesagt, werde nicht recht schlau daraus.
Variante 2 wäre ein relativ neuer Gebrauchtwagen bzw. Vorführwagen.
Hier sollte das Auto ja mindestens ein halbes Jahr alt sein und mind. 6000 Km gelaufen sein um es "problemlos" anzumelden.
Hierbei hätte ich nun die Frage:
Ist es rechtlich einwandfrei, wenn ich ein, sagen wir erst 4 Monate altes Auto in D kaufe und es beim Händler mit einem 3-Monate gültigen deutschen Zollkennzeichen abhole und dann erst wenn es praktisch älter als 6 Monate ist in F zulasse oder gilt fürs französische Finanzamt wann ich das Fahrzeug gekauft habe?
wenn das mit dem Zollkenzeichen funktionieren würde könnte ich dann nicht auch ein Neufahrzeug kaufen und es dann 6 Monate (ist das Maximum für Überführungskennzeichen) mit einem solchen Fahren und dann (mit über 6000km) in F zulassen?
Ist kompliziert, hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt....aber evtl. hat hier schon jemand reale Erfahrungen oder zumindest fundiertes Wissen.
Würde mich freuen....
Viele Grüsse Hank