Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: moni am 15. Oktober 2012, 08:10:29
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Guten Morgen!
Man liest ja immer wieder, dass "bald" auch Parkstrafzettel von in D falsch geparkten Fahrzeugen mit F-Zulassung bei Wohnsitz in F nachverfolgt werden. Ist das nun schon so? Oder gibt es genauere Hinweise, wann das erfolgen soll?
Wäre interessant zu wissen, denn wegen einem 5€ Parkknöllchen möchte ich nicht riskieren, von der französischen Polizei zitiert zu werden und meinen geliebten deutschen Scheckkartenführerschein in einen französischen umtauschen zu müssen.
Danke für ein Update!
Moni
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Hallo Moni,
das Thema wurde schon öfter hier eröffnet bzw. diskutiert und "bestritten" :-)
Z.B. auch hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/auto-fuehrerschein-motorrad-fortbewegung/knoellchen-in-sb-falsch-geparkt-t4148.0.html;msg23065#msg23065
Aktuell hab ich die Erfahrung gemacht, daß es wohl in den D. Städten unterschiedlich gehandhabt wird, ob ein Knöllchen für ausländische Fzge. ausgestellt und verfolgt wird oder nicht. Aber die Regelung, wie früher, erst ab 70 EUR wird grenzübergreifend ermittelt, gilt wohl nicht mehr.
LG
Nutellalein