@ ralph Die von Dir getätigte Antwort hat rein gar nichts mit dem hier geschilderten Fall zu tun und ist einfach nicht richtig!!
Importieren tut wohl der Händler lt. SV-Darstellung eine alte Karre, der kann dann auch korrekterweise die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer, sofern er das Auto im Rahmen seines Unternehmens erwirbt, abziehen.
Wenn das nicht der Sachverhalt ist, dann muss sigma den SV schon entsprechend und vollständig darlegen.
Mit der EuSt hat demnach sigma erst einmal überhaupt gar nichts zu tun!!
Sigma erwirbt als Privatperson bei dem Händler in D. Es liegt ein ganz normaler steuerbarer Umsatz vor, aus dem der Händler 19 % USt abführen muss. Wenn er diese nicht ausweist, entsteht die trotzdem und ist abzuführen. Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung.
Das FA in F interessiert der Vorgang überhaupt nicht weiter!
Wenn sigma hingegen das Fahrzeug selber auf eigene Rechnung nach F einführt sieht die Sache schon wieder ganz anders aus, ist aber auch nicht der SV.
Gruß