Grenzgaenger Forum

Autor Thema: MwSt bei Fahrzeugkauf  (Gelesen 7461 mal)

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Offline sigma

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MwSt bei Fahrzeugkauf
« am: 18. Juli 2012, 21:53:42 »
Hallo,
ich bin mir unsicher ob dieses Thema schon mal geschrieben wurde.
Ich beabsichtige mir ein Gebrauchtes Auto (Bj.1993) von einem Deutschen Händler zu kaufen, welches noch nie in Deutschland angemeldet wurde (Japan Import).
Der Händler erstellt Deutsche Papiere. Nun kann ich ja mir die 19% MwSt in Deutschland sparen :laugh:. Muss ich dann in Frankreich das Auto mit 19,6% versteuern? :-[

Offline Eliott

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Re: MwSt bei Fahrzeugkauf
« Antwort #1 am: 18. Juli 2012, 22:44:00 »
Ja klar, was hast du denn gedacht. :police:

Baujahr 1993, was willst denn mit so einer alten Karre?

Grüße

Offline Dori

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Re: MwSt bei Fahrzeugkauf
« Antwort #2 am: 19. Juli 2012, 07:52:30 »
Ja versteuern, schau im Wiki nach da steht näheres z.B. wie alt das Auto sein soll das man nichts versteuert außerdem Bj 1993 und noch nie gefahren....

Offline ~Pero~

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Re: MwSt bei Fahrzeugkauf
« Antwort #3 am: 19. Juli 2012, 08:22:40 »
Moin - Salut,

halte uns mal bitte auf dem Laufenden wie das so geklappt hat,
vor allem mit der Zulassung ohne COC ;)

à+
Pero

Offline sigma

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Re: MwSt bei Fahrzeugkauf
« Antwort #4 am: 19. Juli 2012, 12:14:37 »
Das Auto wurde noch nie in Deutschland gefahren. Es handelt sich um einen Porsche mit ca. 110.000 km Laufleistung.

Offline Ralph

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Re: MwSt bei Fahrzeugkauf
« Antwort #5 am: 19. Juli 2012, 14:30:34 »
Du kannst Dir eigentlich auch die deutschen Papiere sparen. Die bringen Dir in F nichts.
Japan - Rechts- oder Linkslenker?.... Ist es ein 993 oder noch ein 964 ?

Frag mal zur Sicherheit Porsche France an ob Du eine Attestation de Homologation bekommst. Nicht das Du ihn nicht in F zugelassen bekommst.
Wer bezahlt die Zollgebühren und wo ?
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline sigma

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Re: MwSt bei Fahrzeugkauf
« Antwort #6 am: 20. Juli 2012, 15:10:48 »
Es handelt sich um ein 968 CS Club Sport und ist Rechtslenker.
Die Zollgebühren hat der Deutsche Händler bezahlt. Das Fahrzeug wird nach Deutschen Richtlinien umgerüstet, d.h. Nebelschlußleuchte wird geändert und die Blinkergläser werden geändert.
Also wenn mein Informationen stimmen(?) kann ich mir die MwSt. ausweisen lassen und bedingt durch das Alter des Fahrzeuges muss ich es nicht mehr in Frankreich versteuern. Kläre dies aber wirklich noch einmal ab. Also könnte ich bei diesem Kauf ca. 6000€ sparen.
Die Unterlagen dieses Fahrzeuges kann ich mir über ein Porsche Zentrum besorgen ,mit denen wir arbeiten, um es auch in Frankreich zu zulassen.

Offline XY

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Re: MwSt bei Fahrzeugkauf
« Antwort #7 am: 20. Juli 2012, 15:31:04 »
Weshalb glaubst Du keine deutsche USt zahlen zu müssen?

Erwirbst Du das Fahrzeug für unternehmerische Zwecke als Unternehmer?

Wenn ich den Sachverhalt verstehe, dann erwirbst Du von einem deutschen Unternehmer eine alte Karre als Privatperson.

Dann hast Du 19 % USt zu zahlen und der Unternehmer hat in Deutschland ganz normal 19 % an das FA abzuführen. Ob er die ausweist oder nicht ist unerheblich.

Eine Abzugsmöglichkeit der USt. besteht für Dich nicht.

Das ist wie wenn Du in D einen Lutscher im Geschäft kaufst. Nur 19 %!

Gruß


Offline Ralph

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Re: MwSt bei Fahrzeugkauf
« Antwort #8 am: 20. Juli 2012, 18:29:26 »
Das hat mit dem Alter gar nichts zu tun.
Fzg. wird importiert aus Asien in die EU - da fällt dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an.
Wenn du nicht aufpasst bezahltst Du das zweimal. Normalerweise verkauft er ohne Steuer an Dich und Du versteuerst hier in F.
Und dann nochmal den Hinweis - lass bei Porsche in Frankreich prüfen ob Du das Fahrzeug hier zugelassen bekommst. Da nützen Dir die Unterlagen von Porsche Deutschland nichts.
Denn Frankreich hält sich nicht an die EU Richtlinie die besagt das ein Fahrzeug wenn es in der EU zugelassen ist auch automatisch anerkannt wird.

Lohnt sich der Import bei einem hiesigen Marktwert von ca. 17-20.000 € ? Sind die dort soviel billiger ?
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline XY

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Re: MwSt bei Fahrzeugkauf
« Antwort #9 am: 20. Juli 2012, 22:50:18 »

@ ralph Die von Dir getätigte Antwort hat rein gar nichts mit dem hier geschilderten Fall zu tun und ist einfach nicht richtig!!

Importieren tut wohl der Händler lt. SV-Darstellung eine alte Karre, der kann dann auch korrekterweise die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer, sofern er das Auto im Rahmen seines Unternehmens erwirbt, abziehen.

Wenn das nicht der Sachverhalt ist, dann muss sigma den SV schon entsprechend und vollständig darlegen.

Mit der EuSt hat demnach sigma erst einmal überhaupt gar nichts zu tun!!

Sigma erwirbt als Privatperson bei dem Händler in D. Es liegt ein ganz normaler steuerbarer Umsatz vor, aus dem der Händler 19 % USt abführen muss. Wenn er diese nicht ausweist, entsteht die trotzdem und ist abzuführen. Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung.

Das FA in F interessiert der Vorgang überhaupt nicht weiter!

Wenn sigma hingegen das Fahrzeug selber auf eigene Rechnung nach F einführt sieht die Sache schon wieder ganz anders aus, ist aber auch nicht der SV.

Gruß