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Autor Thema: Mit WW-Kennzeichen nach Italien?  (Gelesen 3645 mal)

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Offline Pesula

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Mit WW-Kennzeichen nach Italien?
« am: 24. April 2018, 20:12:00 »
Ich habe folgendes Problem: die Lieferung meines Neuwagens hat sich sehr verzögert. Der Wagen wird von einem deutschen Händler in F zugelassen, bekommt also zunächst ein WW-Kennzeichen. Ich muss mit diesem Kennzeichen nach Italien in Urlaub fahren, da die endgültige Zulassung  sicher nicht in 14 Tagen erledigt sein wird. Ich habe kein anderes Auto, da ich bisher einen Firmenwagen hatte, den ich vor dem Urlaub abgeben muss. Kriege ich mit dem WW-Kennzeichen in Italien Probleme? Wie sieht das aus, wenn ich einen Unfall hätte, zahlt dann überhaupt die frz. Versicherung? Kann mir da jemand weiterhelfen? Wäre toll, wenn da jemand etwas dazu sagen könnte.

LG Petra

So, Update  :D

Lt. meinen frz. Nachbarn ist es nach wie vor nicht erlaubt, mit dem WW-Kennzeichen außerhalb Frankreichs zu fahren. Die saarländische Polizei sieht das Gott sei Dank kulant, so dass man hier im Grenzgebiet unbehelligt bleibt. Aber Italien, Spanien etc sind nicht zu empfehlen, da wurden schon Autos stillgelegt.
Ein deutsches Überführungszeichen kommt für die Überbrückungszeit bis zum Erhalt des endgültigen Kennzeichens ebenfalls nicht in Frage, da es erstens für max. 1 Monat Gültigkeit hat und für diese Zeit keine Versicherung eine Vollkasko anbietet.
Ich werde jetzt folgende Lösung anwenden: Das Fahrzeug wird zunächst auf meinen Vater (wohnt in D) angemeldet bis September. Dann wird die frz. Zulassung auf mich beantragt. Wenn dann immer noch so ein Chaos herrscht, kann ich wenigstens die 3 Monate bis zum Erhalt des "richtigen" Kennzeichens (ohne einen Urlaub dazwischen) abwarten.
« Letzte Änderung: 04. Mai 2018, 07:48:33 von Pesula »

Offline Salmo

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Re: Mit WW-Kennzeichen nach Italien?
« Antwort #1 am: 25. April 2018, 12:17:11 »
hatte ich hier schon gefragt - steht weiter unten:
"WW-Kennzeichen - wo steht konkret, daß im Ausland gefahren werden darf.... "
und Antwort bekommen.
Bei meiner Versicherung gefragt ob ich in Deutschland fahren kann - wurde bejaht...sollte wohl aber für die ganze EU gelten...das sollte man sich aber dann schriftlich geben lassen....

Offline Suzette

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Re: Mit WW-Kennzeichen nach Italien?
« Antwort #2 am: 26. April 2018, 11:53:54 »
Ich habe folgendes Problem: die Lieferung meines Neuwagens hat sich sehr verzögert. Der Wagen wird von einem deutschen Händler in F zugelassen, bekommt also zunächst ein WW-Kennzeichen. Ich muss mit diesem Kennzeichen nach Italien in Urlaub fahren, da die endgültige Zulassung  sicher nicht in 14 Tagen erledigt sein wird. Ich habe kein anderes Auto, da ich bisher einen Firmenwagen hatte, den ich vor dem Urlaub abgeben muss. Kriege ich mit dem WW-Kennzeichen in Italien Probleme? Wie sieht das aus, wenn ich einen Unfall hätte, zahlt dann überhaupt die frz. Versicherung? Kann mir da jemand weiterhelfen? Wäre toll, wenn da jemand etwas dazu sagen könnte.

LG Petra

Wahrscheinlich darft du nicht nicht mit der WW Nummer durch mehrere Länder. Wir wurden an der Arbeit zumindest explizit gewarnt. Das würde sich ja dann auch auf den Versicherungsschutz auswirken.

Ich habe jetzt mal an der Arbeit schriftlich die Anfrage gestellt und bin gespannt auf deren Antwort. Als ich kürzlich nachfragte, ob ich mit CPI nach D fahren dürfte, wurde mir abgeraten. Aber vielleicht sind die nicht auf dem neuesten Stand.
« Letzte Änderung: 26. April 2018, 15:03:08 von Suzette »

Offline Pesula

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Re: Mit WW-Kennzeichen nach Italien?
« Antwort #3 am: 26. April 2018, 16:39:54 »
Hallo Suzette,

auch Dir vielen Dank für die Antwort. Ich habe jetzt mal noch französische Freunde auf das Thema angesetzt und ganz frech eine Mail an die Ortspolizeibehörde von Meran geschrieben mit der Fragestellung, ob ich mit dem frz. WW-Kennzeichen in Italien fahren darf. Wenn ich von irgendeiner Seite Antwort bekomme, gebe ich Bescheid ;-)

Offline Dragonvamp

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Re: Mit WW-Kennzeichen nach Italien?
« Antwort #4 am: 30. Mai 2018, 19:36:31 »
Huhu,

Gestern in der Werkstatt ein Gespräch mitbekommen. Kunde Importfahrzeug will über Werkstatt zulassen und hat ww Kennzeichen geholt. Hinweis dazu, nur in Frankreich gültig. Ich mich zum Gespräch dazu gefügt und erzählt, dass ich bereits anderes gehört habe und ich täglich damit zur Arbeit nach Deutschland fahre. Würde gesagt, dass sie die Woche, eben aufgrund dieser Aussagen, bei der préfecture und Gendarmerie, angefragt hat und beide sagten, dass dieses zu hohen Strafen führt, wenn ein Polizist es genauer nimmt. Egal von welcher Seite aus, die sind ausschließlich für Frankreich.
Ob sie nun wirklich angefragt haben, muss ich im Raum stehen lassen.
Aber wollte das nur mal mitteilen.

Schönes Wochenende