Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: +Hägar+ am 25. Juni 2010, 09:34:14

Titel: Mit deutschem Überführungskennzeichen durch Frankreich ????
Beitrag von: +Hägar+ am 25. Juni 2010, 09:34:14
Hallo,
folgendes Problem: Ein Bekannter hat ein Motorrad in Saarbrücken gekauft. Möchte dieses nach Freiburg an seinen Wohnsitz fahren. Er hat aber nur ein Überführungskennzeichen. Kann er damit durch Frankreich nach Freiburg fahren?
gruss blue
Titel: Re: Mit deutschem Überführungskennzeichen durch Frankreich ????
Beitrag von: Ralph am 25. Juni 2010, 12:28:44
Hallo Blue,

dieses Thema hatten wir schon mehrfach.....mit sehr kontroversen Aussagen.
Eigentlich gilt ein Überführungskennzeichen (auch laut text auf dem dazugehörenden Schein) nicht für Fahrten im/ins Ausland.
In der Praxis sieht man immer mal wieder in F welche mit dem Kurzzeitkennzeichen (nicht zu verwechseln mit dem Ausfuhrkennzeichen - alte Zollnummer). Ich glaube kaum das es da Probleme geben wird. Wie das allerdings versicherungstechnisch bei einem Unfall aussieht will ich eigentlich gar nicht wissen. Es besteht ja auch die Möglichkeit über die Pfalz zu fahren....muß jeder selbst entscheiden. Oder er läßt sich die Papiere schicken und läßt das Mopped in Freiburg zu und holt es dann mit den "richtigen" Schildern.

Gruß Ralph
Titel: Re: Mit deutschem Überführungskennzeichen durch Frankreich ????
Beitrag von: Zaren am 25. Juni 2010, 12:31:46
Hallo Blue,

es gibt ein Ausfuhrkennzeichen fürs Ausland. Hier mal einen Link dazu: http://www.verkehrsuebungsplatz-info.de/kurzzeitkennzeichen-ueberfuehrungskennzeichen.html

Gruss Zaren
Titel: Re: Mit deutschem Überführungskennzeichen durch Frankreich ????
Beitrag von: Eliott am 25. Juni 2010, 18:55:45
Hi blueocean,
ich würde davon abraten mit dem Überführungskennzeichen nach F zu fahren.
Habe mehrfach gelesen, dass es nicht zulässig ist.
Hierfür gibt es die Ausfuhrkennzeichen, kosten mit Versicherung für 15 Tage so um 120 Euro.
Habe mich in letzer Zeit etwas schlau gemacht, weil ich ein Auto nach F bringen will,
dies aber nicht angemeldet ist.

Bin mir sicher, wenn die Gendarmen dich damit sehen, heißt es Zahlemann uns Söhne.
Wenn die jemanden Bares abknöpfen können tun sie es auch.

Grüße