haben aber ("..wir können da nix machen, Anweisung der STA..") das Ding aufgeladen und sich dann mit einem "..Sie hören von uns.." verabschiedet.
Das ist IMHO (bin kein Anwalt) eindeutiger Rechtsbruch. Hier haben diese Polizisten ihre Kompetenzen überschritten. Sie waren der Meinung, daß Dein Sohn nicht berechtigt ist dieses Fahrzeug an dieser Stelle zu benutzen. Das ist der strittige Punkt. Sie waren aber nicht berechtigt das Fahrzeug zu beschlagnahmen, d.h. eurem Besitz zu entziehen [1].
Habt ihr die Namen der Polizisten? Habt ihr wenigstens die Dienststelle oder einen Ansprechpartner dort?
D.h. ich würde mir sofort den dortigen Chef geben lassen und ihn zu sofortigen Herausgabe des Fahrzeugs auffordern. Keinesfalls irgendeinen kleineren Sachbearbeiter. Wenn der Chef nicht will, dann die übergeordnete Stelle (vermutlich im saarländischen Innenministerium) nennen lassen. Wenn sie die nicht rausrücken, hat das Innenministerium Telefonnummern für den Direktkontakt.
Namen selbstverständlich merken, keine weitere(!) Diskussion zu dem Thema am Telefon mit ihm führen, Faxnummer nennen lassen und ihm direkt im Anschluß per Fax ein kurzes Gesprächsprotokoll zukommen lassen. Als Drohung an den Herrn Rennleitungschef würde ich mir vermutlich nicht verkneifen, ihm eine Frist von 2 Stunden zu setzen, daß das Fahrzeug in die heimische Garage geliefert wird, weil Du ansonsten mit einem Anwalt bei ihm im Büro stehen wirst. Damit die Drohung nicht leer ist, solltest Du allerdings bereit sein, diese wahrzumachen. Soll heißen, bei Verweigerung kommst Du ohne Anwalt sowieso nicht weiter.
Bei solchen Aktionen der deutschen Polizei vergeht mir regelmäßig die Laune. Das Überschreiten ihrer Kompetenzen gehört zum heute normalen "Umgangston" bei denen.
Solltest Du mit Deiner Reaktion einfach nur abwarten wollen (und Freitag liegt schon lange zurück!), dann hast Du schon verloren. Das Fahrzeug wirst Du erst in einigen Wochen wiedersehen, vermute ich. Ggf. erst nach Beendigung des Verfahrens gegen Deinen Sohn. Und das kann im Bereich von 1 Jahr liegen.
Vergiß nicht alles säuberlich zu dokumentieren, d.h. z.B. bei Übergabe des Rollers Fotos vom Zustand anzufertigen [2], Gesprächsprotokolle, d.h. Telefonate mit jemandem, der mithört, usw.. Eine chronologische Aufstellung hilft später Deinem Anwalt ungemein, einen Überblick zu gewinnen.
Viel Glück, Ralf
[1] Dein Sohn ist berechtigt damit in Frankreich zu fahren, was die deutsche Polizei somit verhindert. Außerdem wird das Fahrezug auch von anderen Familienmitgliedern genutzt, vermute ich.
[2] Jeden noch so kleinen Mangel am Roller vor Ort dokumentieren und in einem Übergabeprotokoll festhalten. Ohne Übergabeprotokoll keine Übergabe. Dann eher die Annahme des Rollers verweigern und diesen auf dem Gerichtsweg herausholen. Das maximiert zwar den Ärger, aber im Wesentlichen auf der Seite der Rennleitung.