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Autor Thema: Leicht verwirrt wegen Dieselstrafsteuer  (Gelesen 8348 mal)

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Offline Andy 1985

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Leicht verwirrt wegen Dieselstrafsteuer
« am: 02. April 2010, 10:57:17 »
Frohe Ostern allseits...

Also folgendes ich habe mir ein Mercedes 300D gekauft der ist noch in Deutschland zugelassen, die EWG erlaubniss ist aber schon unterwegs.... Das Datum der erstzulassung ist 19.04.1994 muss ich jetzt die strafsteuer zahlen oder nicht?

Hubraum 2996ccm
hat Euro 2 in Deutschland


Schonmal Danke an alle!

Offline Aura

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Re: Leicht verwirrt wegen Dieselstrafsteuer
« Antwort #1 am: 02. April 2010, 11:31:19 »
ich glaube 160 Euro sind jährlich fällig ab  1.1.09

hier kannst du nachlesen:
http://www.carte-grise.org/malus-annuel-voitures-polluantes.php

wenn du kein französisch kannst, lass dir das vom Google-übersetzer übersetzen  lassen




Offline Ralph

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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Andy 1985

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Re: Leicht verwirrt wegen Dieselstrafsteuer
« Antwort #3 am: 02. April 2010, 18:37:18 »
Also betrifft mich das nicht da die Karre ja schon ur alt ist richtig? die 160€ gelten nur für Autos ab 08 :anixwissen:

Offline dobifan

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Re: Leicht verwirrt wegen Dieselstrafsteuer
« Antwort #4 am: 04. April 2010, 20:06:03 »
Also, den Malus musst Du bei der anmeldung nicht bezahlen.
Die Kriterien für den Erlass der 160 € im Jahr erfüllst Du aber nicht ( ausser Du hast Kinder bzw. eine Invaliditätsnescheinigung... )
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Offline Andy 1985

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Re: Leicht verwirrt wegen Dieselstrafsteuer
« Antwort #5 am: 05. April 2010, 10:29:53 »
Also doch 160€ im Jahr, wann und wo müssen die gezahlt werden?

Offline Eliott

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Re: Leicht verwirrt wegen Dieselstrafsteuer
« Antwort #6 am: 05. April 2010, 10:48:43 »
Also ich verstehe es auch noch nicht.
Könnte hier nicht einmal jemand auf deutsch erklären.

Bisher habe ich nur verstanden, dass es wohl nur für Fahrzeuge mit einem Schadstoffausstoss über 250 co2 gilt.

Danke

Offline F57F

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Re: Leicht verwirrt wegen Dieselstrafsteuer
« Antwort #7 am: 05. April 2010, 12:09:45 »
alle fahrzeuge ÜBER 2004 bj zahlen-ander nicht

Offline Eliott

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Re: Leicht verwirrt wegen Dieselstrafsteuer
« Antwort #8 am: 05. April 2010, 13:07:43 »
Oh, man nu kommt wieder eine andere Version.
Bj 2004 hatten wir noch nicht.
So langsam wird es echt verwirrend.

Grüße

Offline chevymichel

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Re: Leicht verwirrt wegen Dieselstrafsteuer
« Antwort #9 am: 06. April 2010, 11:04:11 »


Hallo zusammen......

Also dieses thema ist echt Verrwirend....  Schön wäre nun wenn ma jemand die Details alle Hier reinschreiben könnte.

Also ab welchen co2 wert und welcher EZ usw... Denke alles andere macht keinen sinn.

Sind es immer 160€ öder Ändert sich das ja nch co2 wert? usw...



Dachte immer diese Strafsteuer wird bei der Zulassung bezahlt??? Also Einmalig.       ?????

Naja im Vergleich zu deutschland sind ja selbst 160€ noch milde.. Wenn ma mal die Kfz Steuern da drüben so sieht.....

Also Ich denke hier werdes sich einige um Richtige Handfeste Details Freuen...

Gruss Michael

Offline dobifan

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Re: Leicht verwirrt wegen Dieselstrafsteuer
« Antwort #10 am: 06. April 2010, 21:30:31 »
OK,
das mit dem über 2004 stimmt so alleine gesehen nicht.... Lest bitte den Thread aus Ralphs Link nach, da hab ich das ganze schon mal auf Deutsch erklärt....und bitte habt Verständnis wenn ich nicht 2 Mal das gleiche schreibe....

So und wegen der 160 € : Da bekommst Du nen Steuerbescheid vom amt, ganz offiziell  :police:

Es sind übrigens immer 160 €, die Grenze jedoch sinkt in den nächsten jahren pro Jahr um 5 gr.

So und zum schluss hier alles zum nachlesen ( auf französisch...):  www.carte-gris.org
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Offline chevymichel

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Re: Leicht verwirrt wegen Dieselstrafsteuer
« Antwort #11 am: 06. April 2010, 23:38:19 »

Jep.........

Hab mittlerweile auch ma ein Bissel das net sowie unsere Suchfunktion benutzt.......

Aber eine Sache würd mich mal noch sehr Interessieren....... Ich denke ma das dies Alles auf PKW gemünzt ist. Also PKW und 4x4 und so.

Aber hat jamand nen Plan wie dies eigentlich bei Gewerblichen fahrzeugen ist?  Also Beispiel Sprinter oder Dukato und so.  Die Gibts ja aus Bus ( VP )  und als Gewerbliche. Wird hierbei ein Unterschied gemacht? Buw werden Firmen mehr Zur Kasse gebeten??

Ach Ja. Das mit den 5g pro jahr die runter gehen... Wenn das Auto doch mal zugelassen ist iss es doch egal . Oder? oder kommt früher oder Später aufeinmal ein bescheid?  Beispiel nach 2 oder 3 jahren?

Gruss Michel

Offline alsace67

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Re: Leicht verwirrt wegen Dieselstrafsteuer
« Antwort #12 am: 16. April 2010, 14:00:41 »
falls es noch aktuell sein sollte.
Ich hab letztes Jahr auch einen schönen 300D in Frankreich angemeldet und musste überhaupt keine Strafsteuer zahlen. Da der Wagen ja Euro 2 hat und der CO2 Wert relativ hoch angesetzt ist, fallen die meisten Autos nicht darunter. Ohne kat würde man wohl zalhen müssen...