...wie habe ich das richtig verstanden, Ihr kauft Euch ein Auto in F und überführt es nach D um es dort anzumelden?
Normalerweise sind die Gebrauchtwagen in D preiswerter wie in F.
Zum Ablauf kann ich leider Euch nicht viel sagen, weil ich nach/in D kein Auto verkauft oder angemeldet habe, ich weiß nur dass Ihr in Deutschland beim TÜV eine Vollabnahme das Fzg. machen müsst, da ein KFZ-Brief / KFZ-Schein erstellt wird
Deutschland:
Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Kosten ca. 150-200,- € Sebstvorführung bei TÜV
Ihr solltet Euch mal beim TÜV Eures Firmenwohnsitzes befragen.
Viel Spaß dabei!