Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Leasing Auto  (Gelesen 20872 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline woalbre

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 62
    • Profil anzeigen
Leasing Auto
« am: 28. Oktober 2009, 19:18:13 »
Ich habe mir im März ein Auto in Deutschland geleast
Der Leasingvertrag läuft 4 Jahre
Und werde ab 1.11. 09 im Elsass wohnen.
Mein Vermieter sagte mir ein Leasing Auto brauche ich nicht umzumelden stimmt das?
Wer hat da schon Erfahrungen gesammelt?
MFG
W. Albrecht

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Leasing Auto
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2009, 08:25:35 »
Hallo,

tja - das ist ein Problem......Deine Leasinggesellschaft wird einer Ummeldung nicht zustimmen. Die haben Angst das sie auf ihr Auto nicht mehr zugreifen können.
Daher kannst Du das Auto gar nicht nach F ummelden. Das Auto ist auf Dich zugelassen ?
Dann brauchst Du eine Adresse in D auf die Du dann Dein Leasingauto zulassen kannst. Denn eine Zulassung in D auf eine nicht mehr existiterende Adresse ist auch nicht zulässig.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline xxBiancaxx

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 59
    • Profil anzeigen
Re: Leasing Auto
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2009, 09:30:02 »
HI  :winkerwinker:
ich habe auch einen bestehenden Leasingvertrag.
Hier die Informations Mail von der Peugeotbank:

Sehr geehrte Frau ***

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Durch die hier bestehende Finanzierung besteht für Ihren Peugeot 207 CC eine Sicherungsübereignung zu unseren Gunsten.

Sollten Sie lediglich Ihren Wohnort nach Frankreich verlegen und der Peugeot bleibt in Deutschland angemeldet, so ändert sich für Sie nicht viel. Zu beachten wäre, dass wir die Montasraten nur von deutschen Konten abbuchen können. Sollten Sie also die Zahlungen über ein französisches Konto wünschen, so müssten Sie die Raten selbst überweisen.

Anders verhält es sich bei einer Zulassung des Fahrzeuges in Frankreich.
Hierbei ist zunächst zu beachten, dass die Rückgabeoption, erlischt, d.h.
Sie können das Fahrzeug bei Vertragsende nicht mehr zum festgesetzten Preis X an den Händler zurückgeben.

Da wir auf den Peugeot in Frankreich im Bedarfsfall nur sehr schwer zugreifen können, schalgen wir Ihnen die folgenden Handlungsoptionen vor:

1. Ablösung des Darlehens - ev. Fianzierung über eine französische Bank.
2. Bennnung von zusäzlichen Sicherheiten- alternativ eine Bankbürgschaft über den offenen Saldo oder Benennung eines solventen Bürgen.

In jedem Fall würden wir Ihnen dann jeweils den hier hinterlegten Fahrzeugbrief aushändigen, sodass eine Zulassung in Frankreich erfolgen kann.

Sollten Sie weitere Fragen haben - Sie können uns auch gerne anrufen.

Mit freundlichen Grüßen



Mein Peugeot ist nach dieser Mail weiterhin in D gemeldet. Die neue Adresse ist der Bank bekannt und die Abbuchung läuft weiterhin von meinem Deutschen Konto (wird ja auch für das Gehalt benötigt)

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen?
Grüße
Bianca

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Leasing Auto
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2009, 12:08:25 »
Hallo Bianca,

das was Du schreibst hört sich nicht nach Leasing an...auch die Peugeot Bank spricht von Darlehen / Finanzierung. Denke eher das das ein Zielfinanzierung ist bzw. eine Art Mietkauf
Und wenn Du Dein Auto in F zulassen wolltest, müßtest Du das Darlehen ablösen.
Genauso kenne ich das von anderen Herstellern auch. Du wirst keinen Händler finden der das zuläßt.
Beim Leasing ist das noch schlimmer.

Bei Leasing gibt es kein Rückgaberecht sondern der Leasinggegenstand muß automatisch zurückgegeben werden.
Viele Händler bieten (unter der Hand) eine Kaufoption an, die aber Umsatzsteuerschädlich ist wenn das Fahrzeug geschäftlich geleast ist.

Ich hatte bei unserem Umzug vor 9 Jahren auch das Problem eines bestehenden Leasingvertrages. Lies sich nur lösen indem ich mein Gewerbe ins Handelsregister eintragen lies und dann das Leasingfahrzeug in D auf meine Firma zugelassen habe.
Evtl. kannst Du den Leasingvertrag ablösen und in Frankreich über eine Bank weiterfinanzieren. Das ist aber bei einer so langen Restlaufzeit nicht besonders billig.
Vielleicht kommt Dir Deine Leasinggesellschaft entgegen. Ansonsten zulassen in D auf einen Bekannten / Verwandten und weiterlaufen lassen. Dafür will aber die Leasinggesellschaft Geld wegen des Wertverlustes einer weiteren Haltereintragung (BMW zb. 500 EUR). Das zweite Problem bei dieser Lösung wird sein , das die Leasinggesellschaft dann den Bekannten / Verwandten als Vertragspartner will....und ob da einer mitmacht ?


Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2009, 12:55:59 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline xxBiancaxx

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 59
    • Profil anzeigen
Re: Leasing Auto
« Antwort #4 am: 29. Oktober 2009, 12:52:32 »
Hi Ralph,
ich weiss auch nicht genau wie die das nennen... ist aber meiner Meinung nach eine Art Mischung zwischen Leasing und Zielfinanzierung.
Naja ist ja am Ende auch egal. Ich denke am einfachsten kommt man an die richtige Antwort, wenn man sich an die entsprechenden Stellen wendet  :Hands:

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Leasing Auto
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2009, 12:56:45 »



Mein Peugeot ist nach dieser Mail weiterhin in D gemeldet. Die neue Adresse ist der Bank bekannt und die Abbuchung läuft weiterhin von meinem Deutschen Konto (wird ja auch für das Gehalt benötigt)



Auf wen ist der Peugeot weiterhin in D zugelassen ? Auf Dich ??
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline xxBiancaxx

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 59
    • Profil anzeigen
Re: Leasing Auto
« Antwort #6 am: 29. Oktober 2009, 13:09:06 »
Jupp!

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Leasing Auto
« Antwort #7 am: 29. Oktober 2009, 13:30:18 »
Und wie geht das ohne Wohnsitz in D ??

« Letzte Änderung: 29. Oktober 2009, 13:32:48 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline xxBiancaxx

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 59
    • Profil anzeigen
Re: Leasing Auto
« Antwort #8 am: 29. Oktober 2009, 13:34:18 »
Hmmmm..keine Ahnung  :pfeif:
Geht das nicht? :rolleyes:

Offline maison

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 335
    • Profil anzeigen
Re: Leasing Auto
« Antwort #9 am: 29. Oktober 2009, 13:53:34 »
Hmmmm..keine Ahnung  :pfeif:
Geht das nicht? :rolleyes:

...wo bist du gemeldet und wo bezahlst du Steuern?  :pfeif:

Offline xxBiancaxx

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 59
    • Profil anzeigen
Re: Leasing Auto
« Antwort #10 am: 29. Oktober 2009, 14:58:33 »
in Frankreich  :pfeif: :pfeif: :pfeif:

Hmmpf und nu? Hab ich jetzt nen kleines Problemchen?  :police:

Offline maison

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 335
    • Profil anzeigen
Re: Leasing Auto
« Antwort #11 am: 29. Oktober 2009, 17:33:17 »
Jupp!

...dann hast du also 2 gemeldete Wohnsitze einen in Frankreich und einen in Deutschland,
wie machst du das mit den Steuern bezahlst du in F und D?   

Offline xxBiancaxx

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 59
    • Profil anzeigen
Re: Leasing Auto
« Antwort #12 am: 30. Oktober 2009, 08:32:48 »
..ich bin nur in Frankreich gemeldet und zahle dort meine Steuern

Offline The Bear Family

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 230
    • Profil anzeigen
Re: Leasing Auto
« Antwort #13 am: 30. Oktober 2009, 09:41:55 »
Da wirst du dann irgendwann mit Problemen rechnen müssen, da in Deutschland ein Kfz nur auf den Wohnsitz gemeldet sein darf und die Übergangszeit für eine Ummeldung bei Umzug ins Ausland nach einen Informationen auf 6 Monate begrenzt ist. Danach fehlt dir die Grundlage für die Zulassung. Wie kriegst du dann deine Post in Zusammenhang mit dem Auto? Ist an deiner alten Anschrift noch jemand, der für dich Post entgegen nehmen kann?

Liebe Grüße
Hermann

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Leasing Auto
« Antwort #14 am: 30. Oktober 2009, 13:17:36 »
Folgendes hab ich dazu im Netz gefunden :
Laut Gesetz ist die Kfz-Ummeldung unverzüglich nach dem Umzug vorzunehmen (27,3, Abs.1 StVZO). Dementsprechend könnte ein Beamter der Zulassungsstelle immer ein Bussgeld verhängen, wenn eine (seiner Ansicht nach) zu lange Zeit verstrichen ist. Allerdings ist eine solche Willkür eines Einzelnen eher selten in den Amtsstuben anzutreffen. Die Höhe dieser verhängten Bussgelder unterscheiden sich ebenfalls, da die Kfz-Steuer eine Landessteuer ist und somit dem jeweiligen Bundesland zusteht. Meistens beginnt der Bussgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 15 Euro und die Grenze über 100 Euro liegen kann. Besonders zu betonen gilt in diesem Kontext der refomierte Bussgeldkatalog der Stadt Hamburg (siehe auch Artikel: Bussgelkatalog der Stadt Hamburg; www.openPR.de), in welchem die Bussgelder für die Fristüberschreitung nahezu verdoppelt worden sind und auch konkrete Fristüberschreitungszeiträume genannt werden.

Grundsätzlich haben aber auch die Behörden ein Einsehen und verzichten bei einer Überschreitung des Ummeldezeitraums von 1 Monat seit dem Umzug auf ein etwaiges Bussgeld. Auch bei einer Überschreitung der Frist um 3 Monate erfolgt oftmals eine Ermahnung und es hängt in dieser Situation vom jeweiligen Beamten ab (Aber beachten Sie bitte, dass im Bundesland Hamburg in dieser Situation bereits ein höheres Bussgeld verhängt werden kann).

Bei einer Überschreitung von 6 Monaten bedarf es schon einer "guten" Erklärung, warum die Ummeldung des Kfzs erst zu einem derart späten Zeitpunkt erfolgte. Ab einer Überschreitung der Frist um über 6 Monate seit dem Umzug ist meistens jedoch ein Bussgeld in Höhe von ca. 40-50 Euro (Stand 31.12.2006) zu bezahlen. Ab einer Fristüberschreitung des Zeitraum von 8-9 Monaten seit dem Umzug sind Bussgelder in Höhe von 75-100 Euro zu bezahlen; wobei wieder der Sonderfall des Bussgeldkataloges der Stadt Hamburg zu beachten ist.


Hier noch ein Auszug aus der Fahrzeugzulassungsverordnung:

<<<<<§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde
zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung
unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei
Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich
mitzuteilen:
1. Änderungen von Angaben zum Halter, ..........
...................
Verpflichtet zur Mitteilung ist der Halter und, wenn er nicht zugleich der Eigentümer ist, auch
dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten
die Änderungen mitgeteilt worden sind. Kommen die nach Satz 3 Verpflichteten ihrer
Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur
Erfüllung der Verpflichtung den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen
untersagen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, dessen Betrieb nach
Satz 5 untersagt wurde, nicht anordnen oder zulassen.
.................
(3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk,
hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die
Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung
Teil I unverzüglich zu beantragen. Die bisherigen Kennzeichen sind zur Entstempelung
vorzulegen. Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate
an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der
Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Kommt er diesen Pflichten nicht
nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den
Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.>>>>>>

Ein andere wichtiger Punkt ist hier wohl auch das der Versicherungsschutz evtl. in Gefahr ist, da sich der dauerhafte
Standort des Fahzeugs geändert hat. Und jeder der sich schon einmal mit Versicherungsgesellschaften herumgestritten
hat weiß ja das die nach jeder noch so kleinen Möglichkeit suchen im Schandensfall nicht zahlen zu müssen.

Gruß Ralph

« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 13:37:36 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz