Folgendes hab ich dazu im Netz gefunden :
Laut Gesetz ist die Kfz-Ummeldung unverzüglich nach dem Umzug vorzunehmen (27,3, Abs.1 StVZO). Dementsprechend könnte ein Beamter der Zulassungsstelle immer ein Bussgeld verhängen, wenn eine (seiner Ansicht nach) zu lange Zeit verstrichen ist. Allerdings ist eine solche Willkür eines Einzelnen eher selten in den Amtsstuben anzutreffen. Die Höhe dieser verhängten Bussgelder unterscheiden sich ebenfalls, da die Kfz-Steuer eine Landessteuer ist und somit dem jeweiligen Bundesland zusteht. Meistens beginnt der Bussgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 15 Euro und die Grenze über 100 Euro liegen kann. Besonders zu betonen gilt in diesem Kontext der refomierte Bussgeldkatalog der Stadt Hamburg (siehe auch Artikel: Bussgelkatalog der Stadt Hamburg; www.openPR.de), in welchem die Bussgelder für die Fristüberschreitung nahezu verdoppelt worden sind und auch konkrete Fristüberschreitungszeiträume genannt werden.
Grundsätzlich haben aber auch die Behörden ein Einsehen und verzichten bei einer Überschreitung des Ummeldezeitraums von 1 Monat seit dem Umzug auf ein etwaiges Bussgeld. Auch bei einer Überschreitung der Frist um 3 Monate erfolgt oftmals eine Ermahnung und es hängt in dieser Situation vom jeweiligen Beamten ab (Aber beachten Sie bitte, dass im Bundesland Hamburg in dieser Situation bereits ein höheres Bussgeld verhängt werden kann).
Bei einer Überschreitung von 6 Monaten bedarf es schon einer "guten" Erklärung, warum die Ummeldung des Kfzs erst zu einem derart späten Zeitpunkt erfolgte. Ab einer Überschreitung der Frist um über 6 Monate seit dem Umzug ist meistens jedoch ein Bussgeld in Höhe von ca. 40-50 Euro (Stand 31.12.2006) zu bezahlen. Ab einer Fristüberschreitung des Zeitraum von 8-9 Monaten seit dem Umzug sind Bussgelder in Höhe von 75-100 Euro zu bezahlen; wobei wieder der Sonderfall des Bussgeldkataloges der Stadt Hamburg zu beachten ist.Hier noch ein Auszug aus der Fahrzeugzulassungsverordnung:
<<<<<§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde
zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung
unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei
Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich
mitzuteilen:
1. Änderungen von Angaben zum Halter, ..........
...................
Verpflichtet zur Mitteilung ist der Halter und, wenn er nicht zugleich der Eigentümer ist, auch
dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten
die Änderungen mitgeteilt worden sind. Kommen die nach Satz 3 Verpflichteten ihrer
Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur
Erfüllung der Verpflichtung den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen
untersagen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, dessen Betrieb nach
Satz 5 untersagt wurde, nicht anordnen oder zulassen.
.................
(3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk,
hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die
Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung
Teil I unverzüglich zu beantragen. Die bisherigen Kennzeichen sind zur Entstempelung
vorzulegen. Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate
an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der
Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Kommt er diesen Pflichten nicht
nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den
Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.>>>>>>
Ein andere wichtiger Punkt ist hier wohl auch das der Versicherungsschutz evtl. in Gefahr ist, da sich der dauerhafte
Standort des Fahzeugs geändert hat. Und jeder der sich schon einmal mit Versicherungsgesellschaften herumgestritten
hat weiß ja das die nach jeder noch so kleinen Möglichkeit suchen im Schandensfall nicht zahlen zu müssen.
Gruß Ralph