Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: MarcoL am 01. September 2015, 19:41:28
-
Hallo zusammen,
ich bräuchte einen Tipp von euch.
Ich kaufe mir einen PKW, der leider schon abgemeldet ist und in Mannheim steht.
Ich weiß jetzt nicht, wie ich nun den Wagen am besten hierher kriege (Anhänger scheidet aus :-))
Wie gehe ich am besten vor ?
Würd mich freuen, wenn jemand "den" Tipp hat.
Viele Grüße
Marco
-
Ausfuhrkennzeichen.
Rote Nummer (ausser 07xxx) darf nicht ins Ausland, für ein Kurzzeitkennzeichn brauchste nen dt. Wohnsitz und es kann Probleme geben: https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/zulassung/kfz-kennzeichen/kurzzeitkennzeichen/Kurzzeitkennzeichen_Ausland/default.aspx
-
Alternativ kannste die Karre batürlch auch auf einen Freund in D ganz normal zulassen für wenige Tage.
-
Ausfuhrkennzeichen ist schlecht, weil das Kfz. vorgefahren werden muss
Werde wohl an Plan B nicht vorbei kommen ...
-
Wo ist das Problem, mit dem Fzg in Mannheim vorzufahren? IdR darf das Fzg ohne Nummernschild zur Zulassungsstelle vorgefahren werden, sofern Versucherungsschutz besteht. Frag nach https://www.mannheim.de/buerger-sein/zuteilung-eines-ausfuhrkennzeichens
-
Die Idee, die Kiste in Mannheim vorzufahren, hatte ich nicht. Sehr guter Plan :-)
Wollte eigentlich nach der Arbeit mit dem Zug dorthin (möglichst mit Nummernschildern) und die Kiste dann mitnehmen.
Muss mit dem Verkäufer mal reden ...
-
Wie alt ist das Auto? Wann wars beim Tüv?
Die franz. Behörden müssen den dt Tüv akzeptieren wenn jünger als 6 Monate. Wenn das Auto jünger wie 4 Jahre ist, brauchst Du gar keinen Tüv/CT.
Wenn das so ist, kannst Du das Auto komplett in F zulassen und mit Schildern und Versicherungsplakette nach Mannheim fahren.
-
Leider wurde das Auto im Juni 2011 zugelassen und TÜV ist auch älter als 6 Monate ...
Ich glaub, ich schieb das Ding
-
knapp verloren - dann brauchst Du das Auto in F bei der CT vor der Zulassung.
Schieben würde gehen :-)
-
Ich werd`s in D für 2 Monate "anmelden lassen" und dann nach F.
Keine Lust auf das ganze Heckmeck.
Auf jeden Fall vielmals Merci für deine Ideen und Hilfe
-
denk dran, die CT dann vor der nächsten Abmeldung zu machen. Und Du brauchst dann nen Kaufvertrag vom 'Zwischenbesitzer' für den Quittus fiscal.
-
also im Badischen Grenzgebiet geben die Zulassungsämter mittlerweile den Franzosen immer Kurzzeitkennzeichen.....
Seltsam - früher bekamst das mit F Wohnsitz nämlich nicht - aber so läufts in der Praxis. Problem ist halt der Versicherungsschutz im Ausland...
Der größte Schwachsinn ist das WW kennzeichen in F....Das bekommt man nämlich nur mit CT...aber grade dazu bräuchte man es ja.
-
Moin,
hatte hier noch nie Probleme mit dem Kurzzeit kennzeichen und wurde auch schon Kontrolliert.
Denke bei uns im Badischen 3 Ländereck wird es tolleriert?
Aber muss man nicht mittlerweile auch Tüv fürs KK haben?
Gruss
Micha
-
Also, ich habe vor Kurzem auch mein Auto von D nach F geholt insbesondere um CT zu machen, es war abgemeldet, hatte keinen TÜV mehr.
Du kannst
- die ein Kurzkennzeichen in D holen (Autopapiere, Certificat de Domicil, AUsweis etc. musste natürlich mitnehmen)
- dir eine Versicherung für das Kennzeichen kaufen (z. B. bei ebay, hab ich auch gemacht) bei der auch die EU mit drin ist.
Generell sind die Kennzeichen nur für Überführungs- oder Werkstattfahrten aber nicht für Probefahrten zugelassen.
LG
-
Die Zulassungsstelle in Karlsruhe verbietet offiziell Fahrten ins Ausland:
https://web1.karlsruhe.de/service/d115/detail.php?prod_id=486
Die Kernfrage ist in der Tat: besteht im Ausland Versicherungsschutz. Hat man den, wenn man trotz Verbot ins Ausland fährt (Stichwort Vorsatz)?
-
Das wird wohl ein Zwiespalt sein,laut Versicherung haste schon Schutz,was wenn im Schadensfall ist möchte ich aber nicht selbst erleben.
Bis dato hab ich die KK auch nur für die 4km über die Grenze nach Hause genutzt und die Kiste dann stehen lassen.
Ich möchte auch nicht wissen was passiert wenn einen mal einer mit ww kennzeichen in D oder CH was passiert.
Es wird denke ich nur geduldet.
Ich habe auch schon Kfz mit KK aus der Schweiz geholt und an der Grenze von CH nach D verzollt,auch hier gabs keinen Ärger wegen des KK.
-
solange nichts passiert. Mir wäre das zu heiss - Unfall mit Personenschaden bei fraglichem Versicherungsschutz.
-
@Dirk,
Richtig das ist das Problem.
-
also bei der Zulassungstelle des Ortenaukreises wird folgendes ausgeführt: Quelle http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
Schweiz
Mazedonien
Weißrussland
Bosnien
Iran
Wenn die Versicherung auch in der EU gilt sehe ich da für Frankreich keine Probleme - die machen keinen Stress bei uns mit den KK.
vorallem wenn man bedenkt wie man das noch vor 10 Jahren gemacht hat ^^
mit altem deutschen Kennzeichen oder dte. Nummer auf französischem Blech und der dazugehörenden Versicherung.... :-) da ist ein KK in Frankreich schon fast überkorrekt.