Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kurzzeitkennzeichen  (Gelesen 9384 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline MarcoL

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 82
    • Profil anzeigen
Kurzzeitkennzeichen
« am: 01. September 2015, 19:41:28 »
Hallo zusammen,

ich bräuchte einen Tipp von euch.
Ich kaufe mir einen PKW, der leider schon abgemeldet ist und in Mannheim steht.
Ich weiß jetzt nicht, wie ich nun den Wagen am besten hierher kriege (Anhänger scheidet aus :-))
Wie gehe ich am besten vor ?
Würd mich freuen, wenn jemand "den" Tipp hat.

Viele Grüße
Marco

banjo

  • Gast
Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #1 am: 01. September 2015, 19:49:18 »
Ausfuhrkennzeichen.
Rote Nummer (ausser 07xxx) darf nicht ins Ausland, für ein Kurzzeitkennzeichn brauchste nen dt. Wohnsitz und es kann Probleme geben: https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/zulassung/kfz-kennzeichen/kurzzeitkennzeichen/Kurzzeitkennzeichen_Ausland/default.aspx

banjo

  • Gast
Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #2 am: 01. September 2015, 19:50:31 »
Alternativ kannste die Karre batürlch auch auf einen Freund in D ganz normal zulassen für wenige Tage.

Offline MarcoL

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 82
    • Profil anzeigen
Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #3 am: 01. September 2015, 20:12:43 »
Ausfuhrkennzeichen ist schlecht, weil das Kfz. vorgefahren werden muss
Werde wohl an Plan B nicht vorbei kommen ...

banjo

  • Gast
Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #4 am: 01. September 2015, 20:17:42 »
Wo ist das Problem, mit dem Fzg in Mannheim vorzufahren? IdR darf das Fzg ohne Nummernschild zur Zulassungsstelle vorgefahren werden, sofern Versucherungsschutz besteht. Frag nach https://www.mannheim.de/buerger-sein/zuteilung-eines-ausfuhrkennzeichens

Offline MarcoL

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 82
    • Profil anzeigen
Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #5 am: 01. September 2015, 20:26:06 »
Die Idee, die Kiste in Mannheim vorzufahren, hatte ich nicht. Sehr guter Plan :-)
Wollte eigentlich nach der Arbeit mit dem Zug dorthin (möglichst mit Nummernschildern) und die Kiste dann mitnehmen.
Muss mit dem Verkäufer mal reden ...

banjo

  • Gast
Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #6 am: 01. September 2015, 20:32:21 »
Wie alt ist das Auto? Wann wars beim Tüv?
Die franz. Behörden müssen den dt Tüv akzeptieren wenn jünger als 6 Monate. Wenn das Auto jünger wie 4 Jahre ist, brauchst Du gar keinen Tüv/CT.
Wenn das so ist, kannst Du das Auto komplett in F zulassen und mit Schildern und Versicherungsplakette nach Mannheim fahren.

Offline MarcoL

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 82
    • Profil anzeigen
Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #7 am: 01. September 2015, 20:46:06 »
Leider wurde das Auto im Juni 2011 zugelassen und TÜV ist auch älter als 6 Monate ...
Ich glaub, ich schieb das Ding

banjo

  • Gast
Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #8 am: 01. September 2015, 20:54:53 »
knapp verloren - dann brauchst Du das Auto in F bei der CT vor der Zulassung.
Schieben würde gehen :-)

Offline MarcoL

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 82
    • Profil anzeigen
Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #9 am: 01. September 2015, 20:58:17 »
Ich werd`s in D für 2 Monate "anmelden lassen" und dann nach F.
Keine Lust auf das ganze Heckmeck.
Auf jeden Fall vielmals Merci für deine Ideen und Hilfe

banjo

  • Gast
Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #10 am: 01. September 2015, 21:03:10 »
denk dran, die CT dann vor der nächsten Abmeldung zu machen. Und Du brauchst dann nen Kaufvertrag vom 'Zwischenbesitzer' für den Quittus fiscal.

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #11 am: 02. September 2015, 01:18:20 »
also im Badischen Grenzgebiet geben die Zulassungsämter mittlerweile den Franzosen immer Kurzzeitkennzeichen.....

Seltsam - früher bekamst das mit F Wohnsitz nämlich nicht -  aber so läufts in der Praxis. Problem ist halt der Versicherungsschutz im Ausland...

Der größte Schwachsinn ist das WW kennzeichen in F....Das bekommt man nämlich nur mit CT...aber grade dazu bräuchte man es ja.
« Letzte Änderung: 02. September 2015, 01:22:32 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Der Norden

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 202
    • Profil anzeigen
Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #12 am: 02. September 2015, 07:20:46 »
Moin,
hatte hier noch nie Probleme mit dem Kurzzeit kennzeichen und wurde auch schon Kontrolliert.
Denke bei uns im Badischen 3 Ländereck wird es tolleriert?
Aber muss man nicht mittlerweile auch Tüv fürs KK haben?
Gruss
Micha

Offline Tina.!

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 369
    • Profil anzeigen
Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #13 am: 02. September 2015, 08:33:11 »
Also, ich habe vor Kurzem auch mein Auto von D nach F geholt insbesondere um CT zu machen, es war abgemeldet, hatte keinen TÜV mehr.

Du kannst
- die ein Kurzkennzeichen in D holen (Autopapiere, Certificat de Domicil, AUsweis etc. musste natürlich mitnehmen)
- dir eine Versicherung für das Kennzeichen kaufen (z. B. bei ebay, hab ich auch gemacht) bei der auch die EU mit drin ist.

Generell sind die Kennzeichen nur für Überführungs- oder Werkstattfahrten aber nicht für Probefahrten zugelassen.
LG

banjo

  • Gast
Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #14 am: 02. September 2015, 08:41:14 »
Die Zulassungsstelle in Karlsruhe verbietet offiziell Fahrten ins Ausland:
https://web1.karlsruhe.de/service/d115/detail.php?prod_id=486

Die Kernfrage ist in der Tat: besteht im Ausland Versicherungsschutz. Hat man den, wenn man trotz Verbot ins Ausland fährt (Stichwort Vorsatz)?