Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kurzzeitkennzeichen  (Gelesen 9339 mal)

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Offline Der Norden

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Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #15 am: 02. September 2015, 08:46:45 »
Das wird wohl ein Zwiespalt sein,laut Versicherung haste schon Schutz,was wenn im Schadensfall ist möchte ich aber nicht selbst erleben.
Bis dato hab ich die KK auch nur für die 4km über die Grenze nach Hause genutzt und die Kiste dann stehen lassen.
Ich möchte auch nicht wissen was passiert wenn einen mal einer mit ww kennzeichen in D oder CH was passiert.
Es wird denke ich nur geduldet.
Ich habe auch schon Kfz mit KK aus der Schweiz geholt und an der Grenze von CH nach D verzollt,auch hier gabs keinen Ärger wegen des KK.

banjo

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Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #16 am: 02. September 2015, 08:59:06 »
solange nichts passiert. Mir wäre das zu heiss - Unfall mit Personenschaden bei fraglichem Versicherungsschutz.

Offline Der Norden

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Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #17 am: 02. September 2015, 09:10:38 »
@Dirk,
Richtig das ist das Problem.

Offline Ralph

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Re: Kurzzeitkennzeichen
« Antwort #18 am: 02. September 2015, 12:26:58 »
also bei der Zulassungstelle des Ortenaukreises wird folgendes ausgeführt: Quelle http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:

    Schweiz
    Mazedonien
    Weißrussland
    Bosnien
    Iran


Wenn die Versicherung auch in der EU gilt sehe ich da für Frankreich keine Probleme - die machen keinen Stress bei uns mit den KK.
vorallem wenn man bedenkt wie man das noch vor 10 Jahren gemacht hat ^^
mit altem deutschen Kennzeichen oder dte. Nummer auf französischem Blech und der dazugehörenden Versicherung.... :-)   da ist ein KK in Frankreich schon fast überkorrekt.

« Letzte Änderung: 02. September 2015, 12:31:36 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz