Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kreisverkehr und offizielle(!) Blinkregelung  (Gelesen 13841 mal)

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Offline Ralf K.

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Kreisverkehr und offizielle(!) Blinkregelung
« am: 04. Mai 2009, 10:26:22 »
Moin!

Thema aufgeschnappt beim Stammtisch, jetzt ein paar Tage beobachtet und nicht schlau geworden :-(

Wie ist denn die offizielle Blinkregelung rund um einen Kreisverkehr? In .de ist's mir klar: erst blinken beim Rausfahren. In .fr habe ich die letzten Tage alle(!) Varianten beobachtet: links blinken beim Reinfahren, links blinken im Kreisverkehr bis zum rechts blinken zum Rausfahren, rechts blinken beim Reinfahren, gar nicht blinken.

Falls die Rennleitung in der Nähe ist, fände ich es besser zu wissen, wie es wirklich sein soll.

Gruß, Ralf

Offline sab

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Re: Kreisverkehr und offizielle(!) Blinkregelung
« Antwort #1 am: 04. Mai 2009, 13:07:27 »
Hallo,

Es hängt davon ab, wo man wieder 'rausfahren will:
 Will man mehr als die "halbe Runde" durch (also im Endeffekt nach links), muss man vor (oder direkt bei) der Einfahrt in den Kreisel erst links blinken und dann kurz vor der Ausfahrt wieder rechts blinken.
 Will man gleich die nächste Ausfahrt wieder 'raus, muss man vor (oder direkt bei) der Einfahrt in den Kreisel nur rechts blinken.
 Will man geradeaus, dann erst kurz vor der Ausfahrt rechts blinken.

Ein ähnliches Thema zum Blinken in Frankreich gab es auch hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/auto-fuehrerschein-motorrad-fortbewegung/blinken-in-frankreich-im-moment-wird-kontrolliert-t1347.0.html

Eine Grafik stellt das Blinken im Kreisel schön dar:



Gruß,
  Sascha.

Offline Ralf K.

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Re: Kreisverkehr und offizielle(!) Blinkregelung
« Antwort #2 am: 04. Mai 2009, 13:35:14 »
Es hängt davon ab, wo man wieder 'rausfahren will:

Danke für das Bildchen und die Erklärung ... und den Hinweis auf den alten Beitrag hier. Konform dazu und frei nach einem "Helden der Antike": die spinnen, die Gallier! :-)  Aber ich kann nach meiner Beobachtung bestätigen, daß es Verkehrsteilnehmer gibt, die das praktizieren. So 2 oder 3 dürften das gewesen sein in den letzten 3 Tagen.

Gruß, Ralf

Offline Ralph

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Re: Kreisverkehr und offizielle(!) Blinkregelung
« Antwort #3 am: 05. Mai 2009, 10:25:56 »
Hallo Ralf,

und - Moni hat das erzählt (glaube ich mich zu erinnern) - wenn man nicht blinkt, kassieren die Flicks 2 mal ab. Einmal fürs nichblinken beim Einfahren und einmal fürs Ausfahren......
Nette Einnahmequelle.

Wie ist das denn mit dem Blinken beim überholen. Meine mich zu erinnern mal gelesen zu haben das man während des ganzen Überholvorgangs blinken muß.... - stimmt das ?

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Ralf K.

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Re: Kreisverkehr und offizielle(!) Blinkregelung
« Antwort #4 am: 05. Mai 2009, 10:56:12 »
Moin Ralph!

wenn man nicht blinkt, kassieren die Flicks 2 mal ab. Einmal fürs nichblinken beim Einfahren und einmal fürs Ausfahren......
Nicht zwangsläufig. Wenn man quasi geradeaus fahren möchte, dann blinkt man nicht beim Einfahren. <Klugscheissermodus>Nur wann geht's wirklich geradeaus durch einen Kreisverkehr? Bei großen kann man das vorher nicht so genau sehen, und die Voranzeiger sind auch nur grobe Schätzungen.

Wie ist das denn mit dem Blinken beim überholen. Meine mich zu erinnern mal gelesen zu haben das man während des ganzen Überholvorgangs blinken muß.... - stimmt das ?

Autobahn oder Landstraße, also mehrspurig oder einspurig in eine Richtung?

Aus dem älteren, oben erwähnten Beitrag:
Zitat
Auf der Autobahn: Während man ja in D den Blinker benutzt, um einen Spurwechsel zu signalisieren, gehen die Franzosen davon aus, dass man ja immer schön rechts fahren soll und man daher - sollte man sich auf der linken Spur befinden - gerade im Überholvorgang ist. Der muss dann durch ein ständiges Linksblinken angezeigt werden, bis man wieder auf die rechte Spur wechselt!

Jetzt versuche ich mir gerade vorzustellen, wie das aussehen würde, wenn sich z.B. rund um Strasbourg auf der 2- bis 4-spurigen Autobahn mit den diversen Ein- und Ausfädelspuren alle an das Linksblinken beim Überholen halten würden. Da wäre nicht mehr zu erkennen, wer wohin fahren möchte. Das hieße, daß auf der Autobahn jeder, der nicht auf der für sein Fahrtziel rechten Spur fahren würde, links blinken müßte. Was macht also der, der bei zweispurigen Ausfädelspuren auf der linken der beiden fährt? Er blinkt links. Links davon sind dann die beiden regulären Fahrspuren der weiterführenden Autobahn. Aus Sicht derjenigen, die weiter auf der Autobahn bleiben, müßte jener aber rechts blinken, weil er die Autobahn auf der (linken) Ausfädelspur verlassen möchte und nicht zurückwechseln möchte. Daher ist's logisch: er muß rechts und links blinken! ;-)  Also Warnblinker. Nur erzeugt das auf einer mittleren Spur einer Autobahn wiederum ganz andere Effekte, die einem zügigen Verkehrsfluß nicht förderlich sind. ;-)   Zum Glück ist's .fr und nicht .de. In .de kann man IMHO mit Logikfehlern überhaupt nicht umgehen. In .fr läuft der Verkehr weiter wie bisher, IMHO.

Gruß, Ralf


Offline Chris 37

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Re: Kreisverkehr und offizielle(!) Blinkregelung
« Antwort #5 am: 11. Mai 2009, 22:54:49 »
Das ist auch der Grund warum das in DE so vereinfacht wurde, weil das ganz schön irreführend ist und auch schon zu zahlreichen Unfällen geführt hat. Aber meine Erfahrungen zeigen selbst das selbst die Französichse Bevölkerung da nicht bescheid weiß bzw. ich beobachte ständig die doch relativ kriosesten Ausführungen  :Hammer:

Aber bei den Meisten sehe ich das sie wenn Sie nicht die erste Ausfahrt nehmen die ganze zeit links blinken bis zur gewünschten Ausfahrt, da wird jedoch nicht immer der rechte Blinker gesetzt

Die kuriosesten Möglichkeiten habe ich auch schon bei Überholvorgängen erlebt, bis zum vergessen des Ausschalten des Blinkers und dann Kilometer weit links blinkend fahren und der Überholvergang zum Roulette wird da man ja nicht weiß ob der jeniege event. doch noch zu einem Überholmanöver ansetzt  :anixwissen: