Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kosten WW-Plaques Provisoires?  (Gelesen 9894 mal)

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Offline Urmel

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Kosten WW-Plaques Provisoires?
« am: 16. Oktober 2009, 19:51:00 »
Hallo :)

Ich habe gestern ein gebrauchtes KFZ in D gekauft welches abgemeldet ist. Ich komme damit also nicht zur Control Technique.
Wie ich das sehe, habe ich nur eine Möglichkeit. Nämlich ein Kurzzeitkennzeichen in F. Weiß jemand was die kosten?
Sollte jemand noch eine andere Möglichkeit als die WW Plaques sehen, ich bin ganz Ohr  ;)

Grüße
Julia :)

Offline Ralph

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Re: Kosten WW-Plaques Provisoires?
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2009, 00:23:46 »
Salut Julia,

da muß ich Dich enttäuschen - Kurzzeitkennzeichen in F bekommst Du nur mit CT........
Ohne CT keine WW Nummer - das Problem hatte ich auch schon.
Und mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen darfst Du nicht nach F . Bleibt also offiziell entweder per Hänger oder Ausfuhrkennzeichen aus D.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline sapperlot

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Re: Kosten WW-Plaques Provisoires?
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2009, 11:02:13 »
Also das mit den Kurzzeitkennzeichen ist nicht so ganz klar... gibt wohl keine wirklich Vorschrift, wird aber mehr oder weniger toleriert - Bin auch schon damit ohne Probleme rumgefahren und hab auch schon einige gesehen... "Trick" ist: Grüne Versicherungskarte sich dazu besorgen.  Ehrlich gesagt: ich würde es einfach probieren!

Siehe auch hier:

http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?t=556
http://www.nondos.com/preise_doppelkarte_kurz_kennzeichen_EU.html

Ansonsten halt Ausfuhrkennzeichen...
Wenn man die Preise sieht (etwa hier: http://www.nondos.com/preise.html) ist das sogar am Ende billiger. Nachteil - Ausfuhrkennzeichen gibts nur mit gültigem TÜV wenn ich es richtig weiß.


Offline Ralph

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Re: Kosten WW-Plaques Provisoires?
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2009, 13:22:57 »
Hallo,

hierzu einen Hinweis vom ADAC:

Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Rote (Händler-)Kennzeichen werden nach § 16 FZV für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten von den Straßenverkehrsämtern ausgegeben. Unterschieden wurde dabei bisher zwischen

    * Kennzeichen zur einmaligen Verwendung und
    * Kennzeichen zur mehrmaligen Verwendung.   

Letztere werden insbesondere zuverlässigen Händlern zu den vorbezeichneten Zwecken überlassen.

Zum 1.5.1998 wurde das rote Kennzeichen zur einmaligen Verwendung durch das sog. "Kurzzeitkennzeichen" ersetzt. Dieses Kennzeichen wird dem Kfz-Halter lediglich zugeteilt, jedoch nicht mehr ausgegeben. Der Halter muss sich das Kennzeichen nach diesen Angaben selbst bei einem Schilderhersteller fertigen lassen.

Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.

Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Die italienischen Stellen wurden bereits 1998 anlässlich der seinerzeitigen Einführung des Kurzzeitkennzeichens darüber informiert, dass diese Schilder die bisherigen roten Kennzeichen ersetzen.

Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.

Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.

<<<<


Ist also nicht ganz optimal geregelt. Es gibt aber noch einen weiteren Hinderungsgrund. Ein Kurzzeitkennzeichen bekommt man nur mit Wohnsitz in D......das wird dann für manchen von uns schon schwierig.
Würde der Einfachheithalber auf die Variante Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen.
Soweit ich weiß muß man nur beim TÜV vorfahren und der checkt die Betriebs/Verkehrssicherheit.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline The Bear Family

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Re: Kosten WW-Plaques Provisoires?
« Antwort #4 am: 17. Oktober 2009, 17:51:46 »
Für das Ausfuhrkennzeichen in D braucht das Fzg noch TÜV und AU für die Zeit der Zulassung. Dann muß man sich eine Versicherungsbestätigung besorgen (Kosten je nach Anbieter sehr unterschiedlich, Anbieter im Internet sehr günstig!), damit und mit den Zulassungspapieren zur Zulassungsstelle, die i.a. auch das Fahrzeug sehen will. Mit der Versicherungskarte darf man auch zur Zulassungsstelle fahren.

Gruß Hermann

Offline moni

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Re: Kosten WW-Plaques Provisoires?
« Antwort #5 am: 18. Oktober 2009, 09:23:33 »

... und noch eine kleine Hürde, die wir erleben durften: man muss zur Zulassungsstelle wo das Fahrzeug das letzte Mal zugelassen war, um ein Ausfuhrkennzeichen zu bekommen. Dort wird dann auch noch geprüft, dass die Fahrgestellnummer mit den Papieren übereinstimmt.

Also Auto in Hessen kaufen und Ausfuhrkennzeichen in BW holen, ist nicht. Ein bisschen kulant scheinen sie zu sein, wenn man (O-Ton Zulassungsdame) ein Fahrzeug in Offenburg kauft und dann in Rastatt das Ausfuhrkennzeichen beantragt, also alles recht in der Nähe voneinander und im gleichen Bundesland ist.

Je nachdem, was es für ein Fahrzeug ist, würde ich empfehlen, die Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen nicht zu kurz zu wählen ... bei uns hat die Beantragung der COC und anderen Papiere deutlich länger gedauert als die 4 Wochen, die wir die Versicherung hatten.

Viel Glück!
Moni

Offline The Bear Family

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Re: Kosten WW-Plaques Provisoires?
« Antwort #6 am: 18. Oktober 2009, 09:48:25 »
Mein Fahrzeug, für das ich ein Ausfuhrkennzeichen geholt habe, war zuletzt in BW zugelassen. Ich habe überhaupt keine Probleme gehabt, in RP ein Ausfuhrkennzeichen zu holen. Ich weiß nicht, womit das begründet werden sollte, da wir heutzutage doch einen sehr mobilen Automarkt haben.

Gruß
Hermann

Offline sapperlot

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Re: Kosten WW-Plaques Provisoires?
« Antwort #7 am: 18. Oktober 2009, 10:48:30 »
Ich weiß nicht, womit das begründet werden sollte, da wir heutzutage doch einen sehr mobilen Automarkt haben.
Damit, daß nur die alte Zulassungsstelle alle Daten hat???

@Ralph: Also du verkuddelst da etwas die roten Kennzeichen mit gelbe Kennzeichen (also die mit dem gelben Balken) und in Italien ist die Situation, wenn ich alleine das Geschiiiss mit den Quittungen sehe warscheinlich auch ne andere (KFZ-Steuer etc..) als in F.
Also soweit ich mitgekriegt habe, gibts in Frankreich mit rote Kennzeichen gerne Ärger (eben weil nicht auf genau ein Auto zugelassen und auch zeitlich nicht wirklich begrenzt sind), gelbe werden toleriert (mit grüner VKarte) - ohne das es da irgendwas rechtlich greifbares gibt. Du hast Recht das mit dem Ausfuhrkennzeichen ist wohl die einzige Möglichkeit, wenn man keine Freunde/Kollegen/Familien mit deutscher Adresse griffbereit hat. Auf der anderen Seite wenn ich das Geschiiiss mit dem Tüv/AU, gleiche Zulassungstelle etc. hier lese...  und nicht tagelang vor der Gendarmerie auf und ab fahre oder 1x quer durch F ....
 :zwinkern:

Offline kembser

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Re: Kosten WW-Plaques Provisoires?
« Antwort #8 am: 18. Oktober 2009, 15:32:13 »
Also ich habe auch ein Auto in Hessen gekauft, das war in Frankfurt zugelassen. Das Ausfuhrkennzeichen hab' ich im Kreis Darmstadt-Dieburg geholt. Ist zwar auch Hessen, es gab aber keinerlei Probleme, Einwände oder auch nur einen Hinweis darauf, dass das normalerweise nicht gehen würde. Ist da BW vielleicht mal wieder etwas besonders pingelig?

Viele Grüße,
der Kembser

Offline Urmel

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Re: Kosten WW-Plaques Provisoires?
« Antwort #9 am: 18. Oktober 2009, 20:48:17 »
Hallo zusammen  :)

Also erstmal vielen Dank für eure Antworten. Ich kann gar nicht fassen, dass das so kompliziert zu sein scheint. Bleibt mir wohl nur, das Auto mit dem Hänger zur CT zu bringen oder....nein, ich sag es nicht  ;)
Es geht hier eigentlich nur um 10 km um zur CT zu kommen und dafür soll ich so einen Zirkus veranstalten? Nicht zu fassen....
Was das COC angeht, das hab ich am Donnerstag nachmittag per Fax ( Fahrzeugbrief ) angefordert und Freitags bekam ich ein Fax, dass es schon in der Post ist. Vermutlich ist es morgen oder am Dienstag im Briefkasten. Wir haben evtl. die Möglichkeit einen Hänger zu bekommen oder ich finde eine Werkstatt die das Auto mit ihren roten Nummern abholen und CT machen (Dabei dürfen die dann auch gerade Ölwechsel machen). Wenns nicht klappt wird das wohl ne Nacht und Nebel Aktion  :P

Ich hoffe das ist bald erledigt, ich war am Freitag schon umsonst bei der Sous Prefecture und beim Finanzamt. Sous Prefecture bekommt ein neues System, da lief tagelang gar nix und auf dem Hotel des Impots hat dem Herrn etwas auf dem Kaufvertrag nicht gepasst. Ein Elend ist das.....

Also Danke nochmal, ich denke die Plaques Provisoires bekomm ich eh nicht ohne CT oder ich würde fast sagen, ich schenk mir das. Irgendwie krieg ich das Auto schon dahin.

Viele Grüße
Julia  :)

P.S.: Ich inseriere hier noch mein "altes" Auto, einen Focus...falls jemand Interesse hat ;)

Offline Ralph

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Re: Kosten WW-Plaques Provisoires?
« Antwort #10 am: 18. Oktober 2009, 22:09:12 »


@Ralph: Also du verkuddelst da etwas die roten Kennzeichen mit gelbe Kennzeichen (also die mit dem gelben Balken) und in Italien ist die Situation, wenn ich alleine das Geschiiiss mit den Quittungen sehe warscheinlich auch ne andere (KFZ-Steuer etc..) als in F.
Also soweit ich mitgekriegt habe, gibts in Frankreich mit rote Kennzeichen gerne Ärger (eben weil nicht auf genau ein Auto zugelassen und auch zeitlich nicht wirklich begrenzt sind), gelbe werden toleriert (mit grüner VKarte) - ohne das es da irgendwas rechtlich greifbares gibt. Du hast Recht das mit dem Ausfuhrkennzeichen ist wohl die einzige Möglichkeit, wenn man keine Freunde/Kollegen/Familien mit deutscher Adresse griffbereit hat. Auf der anderen Seite wenn ich das Geschiiiss mit dem Tüv/AU, gleiche Zulassungstelle etc. hier lese...  und nicht tagelang vor der Gendarmerie auf und ab fahre oder 1x quer durch F ....
 :zwinkern:

Hallo Sapperlot,

das war nicht meine Meinung sondern ein Hinweis des ADAC.
Ich selber habe schon einige abenteuerliche Aktionen hinter mir....aber wir sind hier in einen öffentlichen Forum und müssen/sollten die offiziellen Lösungen nennen.
Andere Lösungen sollte man besser per PM besprechen.  :zwinkern: :zwinkern:

Ralph
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Offline sapperlot

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Re: Kosten WW-Plaques Provisoires?
« Antwort #11 am: 19. Oktober 2009, 09:16:13 »
Ich selber habe schon einige abenteuerliche Aktionen hinter mir....aber wir sind hier in einen öffentlichen Forum und müssen/sollten die offiziellen Lösungen nennen.
Andere Lösungen sollte man besser per PM besprechen.  :zwinkern: :zwinkern:

Ralph, du hast natürlich Recht. Also gut, ich würde nicht mit denen vom CT sprechen und fragen, ob ich das Auto nicht die 10km mit gelber Nr. direkt zu ihnen fahren und dort (vielleicht gegen einen kleinen Obulus) solange abstellen kann, bis ich eine franz.Nr. (provisoire oder gleich die richtige immatriculation) für das Auto bekommen habe. Und schon gar nicht irgendwann spät Abends. Da ist das ländliche Frankreich zwar wie ausgestorben aber es besteht halt die Gefahr, mit Ralph, mir oder anderen Grenzgängern und Franzosen bei "abenteuerlichen Aktionen" zusammenzustossen. *zwinker*  :pfeif: :winkerwinker:

Also nicht tun! Auf der anderen Seite ist 'ne gelbe Nr. eigentlich überhaupt nix illegales oder irgendwas anstössiges...  zählt aber wohl schon zu Abenteuer (Abenteuer EU...)