Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kind auf dem Beifahrersitz?  (Gelesen 14141 mal)

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Offline Nutellalein

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Kind auf dem Beifahrersitz?
« am: 16. Juli 2012, 09:08:49 »
Hallo,

hab da mal eine Frage:
Darf ein Kind (in meinem Fall 3 Jahre) mit entsprechend geeignetem Kindersitz in F. auf dem Beifahrersitz mitfahren, auch wenn hinten Sitzmöglichkeiten sind?
In D. ist das erlaubt, das Kind muss nur bis zum 12. Lebensjahr einen geeigneten, zusätzl. Sitz haben (Kindersitz oder Sitzerhöhung).

Heute morgen hat mich eine Kindergärtnerin angesprochen, daß es ihres Wissens nach in F. verboten ist, Kinder vorne sitzen zu lassen. Nur wenn das Fzg.
keine Rücksitze hat (z.B. Smart Fortwo), dann sei das gestattet.
Stimmt das?

LG und danke im Voraus!

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline Ralph

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Re: Kind auf dem Beifahrersitz?
« Antwort #1 am: 16. Juli 2012, 09:36:30 »
Hier stehts: http://www2.securiteroutiere.gouv.fr/connaitre-les-regles/le-vehicule/le-systeme-de-retenue-des-enfants

grob übersetzt - ohne Gewähr:

Kindersitz oder –Liege ist vorgeschrieben, muss homologiert sein und es gibt eine Einteilung nach Gewicht (Gruppen 0, 0+, 1, 2 & 3)
Kinder unter 10 Jahre dürfen nicht auf den Vordersitzen transportiert werden, es sei den Kindersitz ist eigens dafür konstruiert (Rücken in Fahrtrichtung) UND der Airbag ist ausgeschaltet.

AUSNAHMEN UND ABWEICHUNGEN:
In Taxen gilt die Vorschrift zur Nutzung von Kindersitzen nicht.
Ein Kind unter 10 Jahre darf einen normalen Sicherheitsgurt nutzen vorausgesetzt seine Größe ist ausreichend damit der Gurt auf die Schulter anliegt und nicht im Hals.
Ein Kind unter 10 Jahre darf vorne Platz nehmen WENN es keinen Rücksitz gibt ODER die Rücksitze durch andere Kinder unter 10 belegt sind ODER wenn die Rücksitze nicht mit Gurten ausgestattet sind.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline abellard

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Re: Kind auf dem Beifahrersitz?
« Antwort #2 am: 16. Juli 2012, 11:24:22 »
Auf die Gefahr hin, dass ich mich hier mit meinem ersten Post gleich unbeliebt mache...

Unabhängig von D oder F..
Wenn hinten im Fahrzeug platzt ist, warum muss ein Kind dann vorne sitzen?
Warum unnötigerweise das Kind einer höheren Gefahr aussetzen als notwendig?
Hinter dem Fahrersitz ist bekanntlicherweise der sicherste Platz.

Stephan
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Offline Nutellalein

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Re: Kind auf dem Beifahrersitz?
« Antwort #3 am: 16. Juli 2012, 12:39:27 »
Danke Ralph für deine Antwort!
D.h. für mich, daß es in F. also verboten ist, den Zwerg vorne mitzunehmen.
Rücken in Fahrtrichtung und Airbag aus...das war die Maxi-Cosi-Zeit  :D

Abellard:
Deinen Einwand bzw. deine Frage kann ich verstehen. Sicherheit geht vor, da hast du recht. Machst dich auch (bei mir) nicht unbeliebt mit deinem ersten Post  =D
Über Gefahrenquellen und sich (und die Kinder) diesen auszusetzen kann man natürlich endlos diskutieren.
Und über "stell dir mal vor, wenn..." natürlich auch. Dann dürfte ich nicht mehr vor die Türe gehen...sorry, aber ist so.

Mir geht es hier nicht um den Regelfall, daß ich meinen Sohn ständig vorne mitfahren lasse.
Es geht hier eher um die Ausnahme (Krankheitsfall oder mal ein seltenes Extra, weil´s ja vorn mehr Spass macht  ;) )
Und das werd ich in Zukunft dann auch mal sein lassen, wenn ich mich damit strafbar mache  :mad:

LG

Nutellalein

Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline grenzgängerin

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Re: Kind auf dem Beifahrersitz?
« Antwort #4 am: 16. Juli 2012, 13:08:44 »
Auf die Gefahr hin, dass ich mich hier mit meinem ersten Post gleich unbeliebt mache...

Unabhängig von D oder F..
Wenn hinten im Fahrzeug platzt ist, warum muss ein Kind dann vorne sitzen?
Warum unnötigerweise das Kind einer höheren Gefahr aussetzen als notwendig?
Hinter dem Fahrersitz ist bekanntlicherweise der sicherste Platz.

Stephan
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hallo Stephan,
einerseits stimmt dies schon und ist ok. Doch aus eigener Erfahrung, wo bleibt die Sicherheit, wenn Mann/Frau allein mit dem Kind unterwegs ist, das Kind hinter dem FahrerInnensitz sitzt,nur eingeschränkte Kontrollblicke möglich sind. Auf diesem Platz ist das nur möglich wenn mindestens 2 Personen mit dem Kind unterwegs sind.
meint die grenzgängerin

Offline Waylon57

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Re: Kind auf dem Beifahrersitz?
« Antwort #5 am: 16. Juli 2012, 20:43:59 »
hallo Stephan,
einerseits stimmt dies schon und ist ok. Doch aus eigener Erfahrung, wo bleibt die Sicherheit, wenn Mann/Frau allein mit dem Kind unterwegs ist, das Kind hinter dem FahrerInnensitz sitzt,nur eingeschränkte Kontrollblicke möglich sind. Auf diesem Platz ist das nur möglich wenn mindestens 2 Personen mit dem Kind unterwegs sind.
meint die grenzgängerin

Wenn nur ein Kind mitfährt, sollte dieses generell hinter dem Beifahrer sitzen. Persönlich habe ich nämlich keine Lust darauf mein Kind, wenn am Straßenrand geparkt wird, auf der Straße auszuladen.

Offline abellard

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Re: Kind auf dem Beifahrersitz?
« Antwort #6 am: 17. Juli 2012, 08:27:48 »
@Nutellalein: ich hab das auch schon gemacht. Niemand ist perfekt. Aber wir lernen dazu  :angel:
@grenzgängerin: [eingeschränkte Kontrollblicke] Ich verwende dafür einen Spiegel. z.B.: http://www.123babyland.de/cosmoshop/default/pix/a/n/4000444230687_a.2.jpg
@Waylon57: berechtigter Einwand mit dem Ein-Ausladen. Trotzdem bin ich der Meinung, dass hinter dem Fahrersitz der sicherste Platz "während der Fahrt" im Auto ist. Ich gehe davon aus, dass ein Fahrer in einer Gefahrensituation aus Reflex sich selber immer schützen möchte, also so ausweicht, dass er nichts abbekommt.

so, das war mein zweiter Post  :laugh: danke dass mich nicht gleich jemand zerrissen hat wegen meiner Kritik.

Stephan

Offline Bingo

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Re: Kind auf dem Beifahrersitz?
« Antwort #7 am: 19. Juli 2012, 21:47:09 »
@Nutellalein
In D sind die Vorschriften schärfer als in F.

Ein Kind hat auf dem Beifahrersitz nur etwas zu suchen wenn:
-Airbag aus & entgegengesetzt der Fahrtrichtung der Sitz (Babyschale) befestigt werden kann
-inkl. zugehörigem Sitz, sofern hinten keine Gurte sind oder alle Sitze hinten schon mit anderen Kindern belegt sind

Mein ältester (10 Jahre, ca. 1,45m) meckert auch schon, dass er doch keinen Sitz mehr bräuchte, da seine Kollegen alle ohne fahren, aber da muss er durch, für ihn gelten die Regeln aus D. In F haben die Kinder halt scheinbar alle "serienmmäßig Airbags" um Hals & Co.

In D dürfen die Kid's erst ohne Sitz fahren, sofern sie 12 Jahre alt sind und 1,50 m groß sind, damit die Gurtführung ihnen im Fall eines Falles nicht die Gurgel stranguliert und der kompl. Körperbau einen Unfall ohne Sitz besser "übersteht".

Sorry, aber mit der Sicherheit der Kid's im Auto ist nicht zu spaßen, ich könnte kotzen, wenn ich hüben wie drüben die ganzen Leichtsinnigen sehe, die ihre Kinder nicht oder unzureichend im Auto sichern (auf dem Schoß vom Beifahrer, hinten auch noch ein paar, wenn man quasi als Sammeltaxi fungiert). Es sind doch nur ein paar Meter, wir fahren auch nicht schnell - mh, das können sie dann auch dem Depp sagen, der sie mit Karacho auf's Korn genommen hat.....

Offline Nutellalein

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Re: Kind auf dem Beifahrersitz?
« Antwort #8 am: 20. Juli 2012, 11:36:59 »
Hallo Bingo,

in D. wurde am 1.4.1993 das Gesetz geändert, das du ansprichst. Lt. Internet (StVZO) in Paragraf 35a Absatz 10.
Kinder dürfen auf dem Beifahrersitz mitfahren, auch wenn die Rückbank leer ist.
Natürlich nur mit entsprechender Sitzgelegenheit ist das erlaubt!
Z.B.: http://www.verkehrswacht-medien-service.de/kinder_beifahrersitz_test_102009.html
und auch http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/airbag.php

Wg. den Leichtsinnigen geb ich dir recht! Ich erschrecke auch jedes Mal, wenn ich Leute sehe, die Kinder ohne Kindersitz "irgendwo" im Auto transportieren.
Oder wenn Kinder während der Fahrt im Auto rumtollen.
Heute gibt es die Möglichkeiten, Kinder sehr sicher im Auto unterzubringen und anzuschnallen, also sollte man das nutzen. Im eigenen Interesse und natürlich in
dem des Kindes.
Es ist keiner vor 20 Jahren "steckengeblieben", wo Kindersitze noch nicht in Mode bzw. Pflicht waren.

Ich lasse den Junior beim Fahren nun hinter dem Beifahrersitz, wo er vorher auch schon war, bevor ich in F. noch ne Strafe bekomme.

@Abellard: Hinter dem Fahrersitz ist für mich äusserst ungünstig, da ich hauptsächlich alleine mit Kind unterwegs bin. Und jeder, der ein kleines Kind hat/hatte,
weiss, daß man öfter mal nach hinten greifen muss und auch nen besseren und einfacheren Kontrollblick auf´s Kind hat.

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline chevymichel

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Re: Kind auf dem Beifahrersitz?
« Antwort #9 am: 21. Juli 2012, 23:12:27 »
Hy Zusammen,

Also über Sicherheit wollen wir hier nichtbstreiten, diese geht natürlich vor allen anderen Bedürfnissen.

So... Aber so wie es aussieht ist Europa halt doch verschiedener als man denkt.

Irgendwie orientieren wir uns immer zu sehr an den Deutschen regeln.

Ok.. Also alles machten Anschein, das man die Kids ( abgesehen vom babysave ) nichtbauf dem Beifahrersitz setzen darf egal mit welchem Sitz. oK. Hab ich auch schon gemacht weil die hinteren sitze ausgebaut waren ( multivan )

War sogar in ner Kontrolle und keiner hat was gesagt oder gefragt.. Gut hab Deutsche Schilder drauf..


Aber wie sieht's eigentlich mit diesen sitzerhöhungen aus?  In D dürfennja Kinder mit ner bestimmten Größe und älter HINTEN auf diesen Erhöhungen sitzen.. Sind die in F auch verboten?

Gruß Michel


Offline Nutellalein

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Re: Kind auf dem Beifahrersitz?
« Antwort #10 am: 22. Juli 2012, 11:18:42 »
@ chevymichel
Lt. dem Konsulat gilt Folgendes: http://www.ambafrance-de.org/Strassen-und
<< Kinder müssen Sicherheitsvorrichtungen benutzen, die dem Alter des Kindes angepasst sind: Sitz mit dem Rücken zur Fahrtrichtung für Babys, Kindersitz für Kinder zwischen 9 Monaten und 4 Jahren, Sitzerhöhung für Kinder bis zu 10 Jahren >>
In dem Link von Ralph http://www2.securiteroutiere.gouv.fr/connaitre-les-regles/le-vehicule/le-systeme-de-retenue-des-enfants
ist das noch ausführlicher erklärt...allerdings auf Französisch.
Guck dir mal seine Antwort vom 16.7. an, da hat er einen Teil übersetzt.

LG

Nutellalein
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