Falls es noch jemand interessiert ....:
Mein TÜVler hat der Korsenkopf auf dem Nummerschild gar nicht gefallen !! Es wäre nicht zulässig, oben den Kopf zu haben und unten noch die 57 stehen zu haben .... Wenn dann geht es nur mit neuen Nummernschildern komplett Kopf+die 2A.
Aber diese Aufkleberei wäre generell nicht zulässig!
Naja, ich sagte Ihm das es den Polizist der mich vor 3 Wochen angehalten hat, überhaupt nicht interessiert hat ....
Werde den Aufkleber drauf lassen. Hab ja nun wieder 2 Jahre TÜV