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Autor Thema: KFZ-Kauf/Verkauf  (Gelesen 2918 mal)

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Offline Nase

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KFZ-Kauf/Verkauf
« am: 25. Februar 2019, 09:49:51 »
Ich starte demnächst vermutlich das Abenteuer mein Auto zu verkaufen und ein Neues anzuschaffen. Darum herum gibt es bei mir noch einige Fragezeichen, die ich der Community mal, in der Hoffnung Licht ins Dunkel zu bringen, schildern will.

1) Bisher ging ich davon aus, dass ich beim Verkauf nur meine Versicherung informiere und sonst keine weiteren Verpflichtungen habe. Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass ich das KFZ über ANTS abmelden muss und eine Kopie meines Persos, sowie eine "declaration de cession" hochladen muss. Woher bekomme ich diese? Gibt es dafür ein Formular? Gilt das nur für Verkäufe ins Ausland?

2) Evtl. kaufe ich das Auto in "D". Bei einem Gebrauchtwagenkauf (älter als 6 Mon. und mind. 6.000.-km) sind mir die Modalitäten vom Import meines "Alten" schon bekannt. Evtl. passiert es aber, dass ich ein Neufahrzeug in "D" kaufe.
Was habe ich denn da beim Finanzamt zu tun? Denke, dass ich die Steuerdifferenz nachzahlen muss. Wie hoch ist die bei KFZ? (1%? oder kommt da mehr drauf?).
3) Wie kann ich denn über den deutschen KFZ-Brief/Schein ermitteln wie hoch die Zulassungskosten in "F" sind. Wei kommen ich an die CV-Werte?

Danke Euch schon jetzt im Voraus!
Grüße Nase

Offline Nase

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Re: KFZ-Kauf/Verkauf
« Antwort #1 am: 26. Februar 2019, 11:11:36 »
Das Formular für den KFZ-Verkauf habe ich gefunden. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich das auch für einen Verkauf ins Ausland benötige.
Bei meiner recherche bin ich dann aber noch über einen weiteren Punkt gestoplpert. Stimmt es, dass bei einem verkauf im Inland die "Controle Technique" nicht älter als 6 Monate sein darf?

Offline Ralph

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Re: KFZ-Kauf/Verkauf
« Antwort #2 am: 26. Februar 2019, 19:11:16 »
Ja das stimmt.....
Es sei denn Dein Käufer stimmt zu ohne CT zu kaufen.
Er kann das Fahrzeug dann aber nicht ohne frische CT auf sich ummelden.

Das Formular brauchst Du theoretisch auch bei einem Verkauf ins Ausland.
Falls der Käufer aber nicht unterschreiben will ( weil er es nicht versteht) kann man
das aber auch formlos online melden.Oder nur ausfüllen und einfach unterschreiben (nur Verkäufer).
Es geht ja in der Hauptsache um den Zeitpunkt der Übergabe und den neuen Käufer.

Man braucht aber zumindest eine Kopie des Personalausweises des Käufers.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz