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Autor Thema: KFZ Gutachter/Rechtsanwalt im Raum Beinheim/Selz?  (Gelesen 4334 mal)

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ren1

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KFZ Gutachter/Rechtsanwalt im Raum Beinheim/Selz?
« am: 19. Januar 2009, 15:18:15 »
Hallo Zusammen,
bin gerade extrem gereizt.
Im Oktober hatte ich mit meinem in Frankreich zugelassenem Fahrzeug in Deutschland einen Unfall. Das Auto wurde von der deutschen DEKRA begutachtet und danach verschrottet. Soweit so gut. Jetzt, im Januar kommt meine Versicherung auf die Idee anstatt des ermittelten Restwertes 2.500,-€ weniger zu zahlen (wenn dann einmal gezahlt werden sollte...). Es wird auf ein französisches Gutachen verwiesen, welches die Versicherung erstellt hat. Dieses wurde in den bisherigen Gesprächen nie erwähnt (und ich möchte das auch so nicht akzeptieren).
Kennt einer von Euch einen Gutachter bei dem ich eine dritte Meinung einholen kann? Sollte ich eurer Meinung nach einen Rechtsanwalt einschalten? (den Rechtsschutz habe ich bei der gleichen Versicherung wo mein Auto versichert war).
Danke für Eure Ideen/Vorschläge.
René ???

Offline Ralf K.

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Re: KFZ Gutachter/Rechtsanwalt im Raum Beinheim/Selz?
« Antwort #1 am: 19. Januar 2009, 17:28:33 »
Im Oktober hatte ich mit meinem in Frankreich zugelassenem Fahrzeug in Deutschland einen Unfall.

Ist die Schuldfrage eindeutig?

Jetzt, im Januar kommt meine Versicherung auf die Idee anstatt des ermittelten Restwertes 2.500,-€ weniger zu zahlen (wenn dann einmal gezahlt werden sollte...).

Wenn oben ein Ja, dann Anwalt. Manche deutschen Versicherungen reagieren nicht anders.

(den Rechtsschutz habe ich bei der gleichen Versicherung wo mein Auto versichert war).

Diesen Fehler hast Du vermutlich gerade eingesehen ;-)  Nur warum ist Deine eigene Versicherung beteiligt?

Gruß, Ralf

ren1

  • Gast
Re: KFZ Gutachter/Rechtsanwalt im Raum Beinheim/Selz?
« Antwort #2 am: 21. Januar 2009, 11:31:07 »
Hallo Ralf,

ja die Schultfrage ist eindeutig: Wir (bzw. meine Freundin) ist zu 100% schult. Jedoch habe ich eine Vollkasko Versicherung abgeschlossen und möchte jetzt gerne meinen eigenen Schaden mit der Versicherung abrechnen. Da das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich war, wurde es in eine Werkstatt in Deutschland verschleppt. Die französishce Versicherung hat über ihr deutsches Büro in Aachen alles in die Wege geleitet. D.h. es wurde ein Gutachten von der deutschen DEKRA erstellt und das Fahrzeug wurde auch in Deutschland weiterverkauft. Bisher war auch immer nur von den, im deutschen Gutachten, ermittelten Zahlen die Rede. Jetzt kommt nun die Versicherung und bezieht sich auf ein zweites, französisches Gutachen (der Gutachter hat das Fahrzeug nie gesehen, lediglich die Bilder) und der gute Mann ermittelt einen Zeitwert der mal locker 2500,-€ unter dem ursprünglichen Gutachten liegt. Ich fühle mich hier betrogen!
Zum zweiten Thema: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung bei der französischen Versicherung, bei der eben auch mein Auto versichert war. Jetzt könnte ich den Rechtsschutz in Anspruch nehmen um meine eigene Versicherung zu verklagen (geht das?/Was ist eure Meinung?)
Danke für Ideen!
René