Hallo Ralf,
ja die Schultfrage ist eindeutig: Wir (bzw. meine Freundin) ist zu 100% schult. Jedoch habe ich eine Vollkasko Versicherung abgeschlossen und möchte jetzt gerne meinen eigenen Schaden mit der Versicherung abrechnen. Da das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich war, wurde es in eine Werkstatt in Deutschland verschleppt. Die französishce Versicherung hat über ihr deutsches Büro in Aachen alles in die Wege geleitet. D.h. es wurde ein Gutachten von der deutschen DEKRA erstellt und das Fahrzeug wurde auch in Deutschland weiterverkauft. Bisher war auch immer nur von den, im deutschen Gutachten, ermittelten Zahlen die Rede. Jetzt kommt nun die Versicherung und bezieht sich auf ein zweites, französisches Gutachen (der Gutachter hat das Fahrzeug nie gesehen, lediglich die Bilder) und der gute Mann ermittelt einen Zeitwert der mal locker 2500,-€ unter dem ursprünglichen Gutachten liegt. Ich fühle mich hier betrogen!
Zum zweiten Thema: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung bei der französischen Versicherung, bei der eben auch mein Auto versichert war. Jetzt könnte ich den Rechtsschutz in Anspruch nehmen um meine eigene Versicherung zu verklagen (geht das?/Was ist eure Meinung?)
Danke für Ideen!
René