Grenzgaenger Forum

Autor Thema: internationaler Führerschein  (Gelesen 26604 mal)

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Offline Gabrielle

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #15 am: 19. Februar 2011, 09:10:04 »
Bei mir war das so: Ich hatte den alten grauen Lappen, den man ja - wie oft be- und geschrieben - benutzen darf. War aber einmal, da ich von den frz. Flics angehalten wurde, nicht so einfach denen beizubiegen. Die sagten mir, da ich in Frankreich wohne, sollte ich auch den frz. Führerschein haben, sprich, schnellstens beantragen. Nun hatte ich das aber nicht gleich in Angriff genommen - und, als ich das wollte, war mein graues Scheinchen nicht mehr auffindbar (evtl. auch wg. 2-maligen Umzugs?). Um's kurz zu machen, ich ging dann hier zur Ortspolizei, die sagten mir aber, ich müsse die Verlustmeldung dort machen, wo ehemals der deutsche Führerschein beantragt und ausgestellt worden sei. SIE würden absolut KEINE Verlustmeldung annehmen, geschweige denn, bearbeiten. Und somit ging ich dann ins deutsche Rathaus, bekam auch den Zettel ausgestellt - beinhaltend, dass ich somit auch den Führerschein noch hatte (also nicht wg. eines Verstoßes eingezogen worden war), dieser Zettel plus EDF-Rechnung (dass ich auch wirklich hier lebe) + Geburtsurkunde ging dann per Post nach Metz und nach ca. 3 Monaten schickten die mir den kleinen französischen Führerschein per Post (Einschreiben) zu.

Manchmal habe ich aber den Eindruck, dass das individuell ausgelegt und geregelt wird. Also, ich kenne Leute, die fahren (trotz öfter Kontrolle) immer noch mit ihrem deutschen Führerschein in Frankreich und es wurde bei denen noch nie "gerügt". Wieso das so ist?!

Grüße Gabrielle

Offline SilkeBig

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #16 am: 19. Februar 2011, 10:21:18 »
Theorie und Praxis liegen oft weit auseinander. Mit all Euren links kommt Ihr bei ner Polizeikontrolle nicht weit. Ich habe nur aus meiner Erfahrung berichtet und kann daher den kostenlosen franzoesischen Fuehrerschein, den es problemlos innerhalb weniger Tage gibt nur empfehlen.
Und dann macht auch die Ausstellung eines internat. FS keine Kopfzerbrechen mehr.
Silke

Offline Matthias#28

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #17 am: 19. Februar 2011, 10:45:24 »
wenn du dir einen französischen Führerschein holst, bekommst du den mit den selben Klassen wie jetzt auch. Der neue Führerschein hat doch nur Auswirkungen für diejenigen, die ihren jetzt erst machen. Zudem für jetzige Fahranfänger 2,8t gilt! Hast du es mal auf der deutschen Botschaft versucht?
Ich habe es ja schon mal gepostet: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/auto-fuehrerschein-motorrad-fortbewegung/fuehrerschein-umschreiben-probleme-t3063.0.html;msg16298#msg16298

Ganz so einfach schein es ja doch nicht zu gehen, dass ist jedenfalls meine Erfahrung.
Deutsche Botschaft: Fehlanzeige - Fuehrerschein ist Nationale Sache

"Deutsche Klassen" einfach so uebernehmen: Definitiv nein. Das betrifft vorallem die Klassen die man aufgrund deutscher Gesetze "geschenkt" bekommen hat.
Ich habe mich deshalb das schon durch manche Amtsstube gekaempft, und habe mit geringen Variationen die folgenden Auskuenfte bekommen:

Klasse 1 => Klasse A - kein Problem
Klasse 4 => Klasse A1 - wenn man lange genug den Fuehrerschein hatte bekam man den "geschenkt" - wird nicht uebertragen
Klasse 2 => Klasse C, CE, T - auf keinen Fall - hier sind Tests und eine aerztliche Zusatzuntersuchen notwendig
Klasse 2 Bus => Klasse D, DE - auf keinen Fall - hier sind noch mehr Tests/Zusatzuntersuchungen notwendig.
Klasse 3 => Klasse B, BE, C1, C1E - hier gibt es nur das B und damit bin ich auf 3,5 to und OHNE Anhaenger beschraenkt.
Klasse 4 => Klasse M (50ccm) - nein
Klasse 5 => Klasse L - nein

Was mich persoenlich man meisten stoert, ist der eingeschrankte B - 3,5 to, und keinen grossen Anhaenger (ueber 750kg). Und diesen brauche ich, wenn ich mit den Mobeds in Urlaub fahre. Auf den Rest koennte ich verzichten (muss nur noch ganz selten Panzer fahren =D )

Zu den Polizisten: Die haben immer ziemlich verstoert geschaut wegen meinem Grauen. Ich denke es ist das ueber 30 Jahre Bild, und die tausend Eintragungen, die auf dem Schein sind (nach deutschem Recht darf ich alles fahren incl. Schwerlastfahrzeuge und Kettenfahrzeuge bis 60 to.).

Was wurde euch den uebertragen.
Wie habt ihr das ganz genau gemacht.

Hier der Fuehrerscheinklassenvergleich: http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fuehrerscheinklassen-alt-neu/index.php
gruss Matthias

Offline -Helmut-

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #18 am: 19. Februar 2011, 11:14:05 »
Bei mir war das so: Ich hatte den alten grauen Lappen, den man ja - wie oft be- und geschrieben - benutzen darf. (Einschreiben) zu.

Also, ich kenne Leute, die fahren (trotz öfter Kontrolle) immer noch mit ihrem deutschen Führerschein in Frankreich und es wurde bei denen noch nie "gerügt". Wieso das so ist?!
Grüße Gabrielle

Was natürlich logisch ist, die franz. Polizei kann deinen deutschen Lappen nicht einziehen. Deshalb wollen die unbedingt jeden überreden
den umschreiben zu lassen auf die franz. Version.

Nur, in meinem Handschuhfach liegt eine Erklärung in franz. Sprache vom deutschen Konsulat etc, dass mein deutscher Führerschein in ganz Europa,
zumindest in den meisten Staaten Gültigkeit hat.
Mokiert die fr. Polizei meinen deutschen, reiche ich die Erklärung rüber und Ruhe ist.

Die wollen zwar liebend gerne die Umschreibung, aber verpflichtet ist man dazu nicht.

Nachtrag: Das Argument, man wohnt schließlich in Frankreich zählt nicht wirklich.
Man ist als Deutscher z.B. nicht verpflichtet Baguette zu essen, nur weil man hier wohnt.
« Letzte Änderung: 19. Februar 2011, 11:19:51 von Toyotafan »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline sapperlot

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #19 am: 21. Februar 2011, 10:48:19 »
Nachtrag: Das Argument, man wohnt schließlich in Frankreich zählt nicht wirklich.
Man ist als Deutscher z.B. nicht verpflichtet Baguette zu essen, nur weil man hier wohnt.
Du bist also als Deutscher "nicht verpflichtet" dich an franz. Gesetze zu halten, weil ja auch niemand verpflicht ist Baguette zu essen? Interessante Argumentation - wird sicher lustig, daß dem nächsten Flic klarzumachen.  :zwinkern:
Ansopnsten: selbstverständlich unterliegt man der franz. Jurisdiction, wenn man in Frankreich wohnt. Und der Führerschein (und das zugehörige Recht, die zuständige Stelle) hängt eben ab vom/am Wohnsitz. Ist auch irgendwie logisch, denn wenn er von der Staatsbürgerschaft abhängen würde, könnte kein wasweißich Inder je in Europa Auto fahren(weil die indische fahrerlaubnis eben nicht gilt), wenn es vom (EU-)Land der Fahrprüfung abhängt, könnte sich jeder Suffkopp den Regeln nach Lust und Laune entziehen, indem er in der Walachei einen Führerschein machtund wär damit immun gegen jede Art von Punkte im eigenen Land wäre. Dem ist halt nicht so.
Das einzige was die EU geregelt hat ist, daß es eben keinen Unterschied mehr macht, ob man von Hamburg nach Castrop-Rauxel oder von München nach Paris zieht. Auch in D muß man keine neuen Papiere beantragen, wenn man umzieht. Aber selbstverständlich wird danach die Führescheinstelle am (neuen) Wohnort zuständig und nicht ein Leben lang die ausstellende Stelle oder die am Geburtsort wasweißich. In Hamburg unterliegt man eben den Gesetzen, die in Hamburg gelten, in C-R halt denen, die in C-R gelten und in Paris halte denen, die in Paris gelten. Daß in a und b kein Unterschied ist, weil eben beide in D liegen ändert nix daran, daß in c eben die von Frankreich gelten, egal ob man Baguette mag oder nicht.
Die Frage ist daher nicht, ob die französische Polizei die Fahrerlaubnis einziehen darf - klar sie darf - eben in den gleichen Fällen, wo sie es auch bei jedem anderen Mitbürger darf! Sie darf aber keinen PV geben, nur weil der Führerschein in Deutsch ist, aber kann einem in bestimmten Fällen verpflichten, sich einen neuen zu besorgen. Wenn man Strafzettel bekommt scheint eine beliebte Möglichkeit zu sein, einem die Umschreibung aufs Auge zu drücken.  
 
PS: Daß die lieber französischsprachige Dokumente haben wollen und besonders mit dem grauen Lappen rein gar nix anfangen können ist klar. Das man mit deutschem Führerschein und deutschem Zulassung am Auto auch gerne mal mit einem Strafzettel und ohne Punkteabzug davonkommt, weil die nicht auf franz.Wohnsitz kontrollieren ist 'ne andere Sache.
« Letzte Änderung: 21. Februar 2011, 10:50:15 von sapperlot »

banjo

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #20 am: 21. Februar 2011, 11:00:35 »
Die franz. Polizei darf den dt. Führerschein nicht entziehen. Im Falle eines gravierenden Fehlverhaltens wird sie den FS beschlagnahmen und kann höchstens ein Fahrverbot für F ausprechen. Der FS wird an die dt. Behörden weitergeleitet, die dann über einen Entzug entscheiden.

Das ist der Grund, warum die franz. Behörden gerne hätten, dass man den FS umschreibt. Es gibt keine Verpflichtung - weder mit noch ohne Polizei - den FS umzuschreiben.

Offline grenzgängerin

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #21 am: 21. Februar 2011, 11:28:06 »
Die franz. Polizei darf den dt. Führerschein nicht entziehen. Im Falle eines gravierenden Fehlverhaltens wird sie den FS beschlagnahmen und kann höchstens ein Fahrverbot für F ausprechen. Der FS wird an die dt. Behörden weitergeleitet, die dann über einen Entzug entscheiden.

Das ist der Grund, warum die franz. Behörden gerne hätten, dass man den FS umschreibt. Es gibt keine Verpflichtung - weder mit noch ohne Polizei - den FS umzuschreiben.

hallo, die Ausssage von banjo stimmt genau mit denr Aussage der deutschen Botschaft in Strassburg überein. Diese hatten wir angefragt zu diesem Thema. Und, sie hatten auch empohlen dieses Schriftstück mitzuführen wo genau dies auch in frz. drinstehet.
Seither keine Probleme mehr bei Kontrollen. Dieses Schriftstück gabs es hier auch mal als Link, falls nicht mehr da, postet es und ich kopiere es wieder rein.
Das ganze gilt solange Mann/Frau die frz. STVO beachtet!
meint die grenzgängerin

banjo

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #22 am: 21. Februar 2011, 12:20:35 »
Bitte das Schriftstück mal posten!

Offline grenzgängerin

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #23 am: 21. Februar 2011, 13:47:33 »
Bitte das Schriftstück mal posten!


hallo,
ich habs im www wieder gefunden:
http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000392330&dateTexte=

also ausdrucken und ins Handschuhfach legen, bei Bedarf vorzeigen und... ordentlich fahren  :police: ..sieht vieles
meint die grenzgängerin

Offline sapperlot

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #24 am: 21. Februar 2011, 15:08:45 »
Na wunderbar, vielen Dank für den Link, Grenzgängerin!

Und @banjo - lies einfach mal §4 Absatz 2  ;)   (Würde mal behaupten, daß wenn der Verstoß so gravierend ist, daß Papiere eingezogen werden, auch sicher die Klausel erfüllt ist und deine Pappe ganz sicher nicht mehr nach D zurückgeht, sondern für dich zwangsumgetauscht wird.)

Und ansonsten, daß die einen sehr wohl zwingen (unter eben den Bedingungen) können, den Lappen zu tauschen.
PS: Und das auch als kleiner Wink, daß Frankreich nicht SO über den Führerschein enstcheiden dürfte, wenn es nicht seiner Hoheit unterliegen würde.  ;)

« Letzte Änderung: 21. Februar 2011, 15:41:33 von sapperlot »

banjo

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #25 am: 21. Februar 2011, 15:59:04 »
Hallo Sapperlot (Tippfehler war Lapperlot),

du must unterscheiden zwischen "FS einziehen" und "FS beschlagnahmen bzw. sicherstellen".

Eingezogen werden kann der deutsche FS nur durch ein Urteil eines deutschen Gerichtes. Selbstverständlich wird sowohl die Polizei in D als auch in F den FS beschlagnahmen, wenn Du besoffen jemand über den Haufen gefahren hast.

Aber es ist interessant, was aus einen Thread mit dem Hintergrund "wie kann ich einen Internationalen FS in D mit Wohnsitzt in F" sich alles entwickelt!

Ich denke, wir sollten die Diskussion allmählich beenden, wer den FS umschreiben möchte, soll es tun, wer nicht, hat auch keine Probleme zu befürchten.
« Letzte Änderung: 21. Februar 2011, 17:54:55 von banjo »

Offline sapperlot

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #26 am: 21. Februar 2011, 17:36:55 »
Naja banjo ,

dann jetzt halt mit Spitzfindigkeiten wenn's nicht anders geht . einziehen, beschlagnahme, sicherstellen kommt  :-\
Faktisch am Ende absolut das Gleiche - und Art 4.2 sagt mehr als deutlich, daß das Papier (eben der Schein) dann in einen französichen Führerschein umgewandelt werden muß und nicht auch nur alternativ nach D oder anderen EU Staat gehen kann. Und sehe auch nirgends, daß ein deutsches Gericht (oder eines anderen Eu-Auslands) da mitentscheidet. sondern ganz klar die französiche Gesetze gelten (und darunter eben möglicherweise auch "d'annulation du droit de conduire" - ziemlich präzise genau auch eben Einzug oder Entzug der Fahrerlaubnis).

Ansonsten haste natürlich Recht, Diskussion ist müßig, eigentlich doch alles eindeutig geklärt und am besten zu beenden

Schönen Abnd noch!
« Letzte Änderung: 21. Februar 2011, 17:55:55 von sapperlot »

banjo

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #27 am: 21. Februar 2011, 17:45:07 »
Upps sorry,

ich wollte Dich nicht mit "Lapperlot" betiteln, war ein Tippfehler!

Offline sapperlot

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #28 am: 21. Februar 2011, 17:53:38 »
Yeap, na dann besser ich auch mal das mal wieder aus. ebenso sorry und viele Grüße