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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Suzette am 02. Juni 2019, 14:32:04

Titel: In D zugelassenes Auto nach F verkaufen
Beitrag von: Suzette am 02. Juni 2019, 14:32:04
Hallo, ich hätte ne Frage... ich will den 10 Jahre alten Wagen meiner Mutter nach Frankreich verkaufen. Der Wagen ist in D gekauft mit dt. MwSt und hat bis Ende März 2020 TÜV. TÜV-Bericht war mängelfrei, große Inspektion vor weniger als 2 Monaten auch ohne Auffälligkeiten.

Reicht es nun, einem frz Käufer den Wagen rüberzufahren, dt Nummern vor Ort zum Abmelden runtermachen, abmelden, Geld vom Käufer kassieren, Papiere aushändigen und dann den dt. TÜV-Bericht mitzugeben, damit er alle Formalitäten erledigen kann, oder muss ich vorher zwingend zur CT und wann würde der dt. TÜV-Bericht anerkannt (falls überhaupt)?

Danke im Voraus und schönen Sonntag
Titel: Re: In D zugelassenes Auto nach F verkaufen
Beitrag von: ~Pero~ am 04. Juni 2019, 20:29:36
Hallo,

dt. TÜV wird max. 6 Mon. anerkannt, wenn älter muss der Verkäufer mit dem Auto in FR zur CT.
Man kann sich aber mit dem Käufer auch einigen, dass er das selber macht vor der Zulassung, kann aber sein, dass er dann einen Hunni weniger zahlen will.

Habe ich schon so durch exerziert, und lief problemlos ab.
Titel: Re: In D zugelassenes Auto nach F verkaufen
Beitrag von: Suzette am 17. Juni 2019, 16:25:30
Hallo,

dt. TÜV wird max. 6 Mon. anerkannt, wenn älter muss der Verkäufer mit dem Auto in FR zur CT.
Man kann sich aber mit dem Käufer auch einigen, dass er das selber macht vor der Zulassung, kann aber sein, dass er dann einen Hunni weniger zahlen will.

Habe ich schon so durch exerziert, und lief problemlos ab.

Danke dir, dann lass ich lieder dt. TÜV neu machen und verkauf den Wagen mit frischem TÜV. Ich habe hier in Strasbourg bei der Autosur wahnsinnig schlechte Erfahrungen gemacht und will mir CT nicht mehr antun.