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Autor Thema: In D geblitzt, 1 Monat Fahrverbot????  (Gelesen 8655 mal)

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Offline xjrkenny

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In D geblitzt, 1 Monat Fahrverbot????
« am: 28. März 2009, 18:21:06 »
Hallo,

ich habe meinen Wohnsitz seit 19 Jahren in Frankreich und auch meinen Führerschein damals schon in einen französischen Führerschein umschreiben lassen.
Mein aktuelles Auto ist auf meinen Vater in Dtl zugelassen.
Am 4.09.2008 wurde ich in Deutschland auf der Autobahn geblitzt. 26km zu schnell. Mein Vater erhielt dann letztes Jahr einen Anhörungsbogen. Wir haben der Behörde über einen dt. Anwalt mitteilen lassen, dass mein Vater von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Das Verfahren gegen ihn wurde dann eingestellt.

Heute erhalte ich dann hier an meine franz. Adresse einen Bußgeldbescheid (mittels Einschreiben gegen Rückschein).
Es wird eine Geldbuße von 50 Euro plus Gebühren von 26,25 Euro erhoben, 3 Punkte im Verkehrszentralregister und zusätzlich ordnen sie ein Fahrverbot von einem Monat an (innerhalb von vier Monaten anzutreten). Das Fahrverbot wird angeordnet, da ich im Juni 08 mit dem in Frankreich zugelassenen Motorrad zu schnell war. Damals habe ich aber direkt vor Ort gezahlt, ohne Punkte .

Lt. dem Schreiben wurde meine Identität mit der auf dem Beweisfoto abgebildeten Person durch einen Vergleich mit dem Foto der Personalausweisbehörde festgestellt!!!!

Es stellen sich für mich folgende Fragen:

- Kann überhaupt mein französischer Führerschein wegen einer Ordnungswidrigkeit in Dtl. eingezogen werden??

- Was ist mir Verjährungsfristen?? Seltsamerweise ist das Schreiben der Bußgeldstelle mit Datum vom 30.01.2009 
  geschrieben. Briefumschlag wurde aber erst am 23.03.09 gestempelt.

- Soll ich überhaupt auf diesen Brief reagieren.

Danke schon mal im voraus für Eure Antworten.


Xjrkenny

Offline Ralph

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Re: In D geblitzt, 1 Monat Fahrverbot????
« Antwort #1 am: 28. März 2009, 22:05:37 »
Hallo,

es stellen sich mir mehrere Fragen:

Seit wann gibt es bei Tempoverstößen mit dem Motorrad die Möglichkeit der Identifikation über ein Photo ? Also - ich trage immer Helm.......wie soll das gehen.
Wenn du sofort bezahlt hast gabs da überhaupt ein Photo ? Wenn du sofort bezahlt hast war das doch eine Messung ohne Photo mit anschließender Polizeikontrolle......
Hast Du da Angaben zu Deiner Person gemacht ?

Den französischen Führerschein können sie Dir nicht entziehen, aber ein Fahrverbot für Deutschland ausprechen können sie schon (das ist ein kleiner aber feiner Unterschied).
Das war nach altem Bußgeldkatalog der Fall wenn sie Dich zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h zu schnell (max. ca. 36 km/h) erwischt haben.
Wenn man an Ort und Stelle bezahlen kann ist die Sache aber normalerweise erledigt. Ist das Vergehen größer kann man auch nicht sofort bezahlen und es wird eine Strafanzeige gemacht .

Normalerweise muß innerhalb 3 Monaten der Halter zweifelsfrei festgestellt werden - sonst ist der Vorgang verjährt.

Wenn Du in Deutschland regelmäßig fahren mußt würde ich schon schnellstens Einspruch einlegen und einmal zu einem Rechtsanwalt gehen.
Ist alles ein bisschen seltsam......und schon ziemlich lange her.

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 28. März 2009, 22:10:22 von Ralph »
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Offline The Bear Family

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Re: In D geblitzt, 1 Monat Fahrverbot????
« Antwort #2 am: 29. März 2009, 12:36:38 »
Das mit der Frist von drei Monaten ist im Prinzip richtig, allerdings mußt du dir gut überlegen, ob die dir irgendwann mal einen Anhörungsbogen an deine Adresse geschickt haben. Wenn das der Fall sein sollte, gilt die Frist als eingehalten, auch wenn du nicht darauf reagiert hast. Der Anhörungsbogen kommt nicht per Einschreiben, gilt aber mit Versand als zugestellt. Wenn das nicht so war, ist bereits der Termin 30.01.09 indiskutabel, da vom 4.9. die 3-Monats-Frist am 4.12. abgelaufen ist.
Aber du solltest unbedingt Widerspruch einlegen, da du sonst den Bescheid akzeptierst. Am besten wendest du dich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Meine Erfahrung ist, das bei einem Brief vom Anwalt viel schneller eingestellt wird.

Gruß Hermann

Offline Ralph

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Re: In D geblitzt, 1 Monat Fahrverbot????
« Antwort #3 am: 29. März 2009, 22:10:45 »
Hallo Hermann,

die 3-Monats-Frist heißt sie müssen Dir nachweisen das du gefahren bist...... Das hat mit der Zusendung des Anhörungsbogens nichts zu tun.
Auf einen Anhörungsboden reagiert man am Besten nie (Erfahrung und Rat vom RA).
Daher kommen in D auch kurz vor Ende der 3 Monatsfrist die Grünweißen nach Hause.....

Gruß Ralph
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Offline The Bear Family

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Re: In D geblitzt, 1 Monat Fahrverbot????
« Antwort #4 am: 30. März 2009, 16:27:04 »
Hallo Ralph,

da ist meine erfahrung allerdings eine andere. Ich habe widerspruch eingelegt, als ich einen bußgeldbescheid bekam. der anhörungsbogen war mit falscher hausnummer verschickt worden. ich hatte keine chance, da ich auf dem bild einwandfrei zu erkennen war, und sie mir rechtzeitig den anhörungsbogen geschickt haben. das die anschrift nicht exact war, hat nicht interessiert, da der nicht zurück gekommen ist. hat mich nen haufen geld und einen punkt gekostet... das argument war, das ich dadurch, das ich nicht auf den anhörungsbogen reagiert habe,  die sachlage akzeptiert habe.

vielleicht ist es ja anders, wenn man im ausland lebt, mir ist dieser fall vor zwei jahren in deutschland passiert...

gruß hermann