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Autor Thema: Import eines neuen Anhängers - was ist anders als beim KFZ?  (Gelesen 6427 mal)

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Offline moni

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Guten Morgen, :winkerwinker:

Wir möchten einen bestimmten Anhänger in D neu kaufen und nach F importieren. Der Händler ist nicht grenznah, wird also kaum unterstützen.
Kann jemand vielleicht folgende Fragen beantworten? :anixwissen:
- Hier gilt dann nur die "6 Monate" Regel, da ein Anhänger ja keinen Kilometerzähler hat, oder? Oder gilt die Regel gar nicht, weil es kein KFZ ist?
- Vermutlich müssen wir erst die MWSt in D zahlen, dann in F zahlen und aus D zurückholen, wie oft im Forum für Autos beschrieben. Oder ist es hier aus irgendeinem Grund anders?
- Ich habe gelesen, dass es sehr unterschiedliche Bestimmungen bzgl. Anhänger in D und F gibt. Der Hänger ist so groß, dass er auf jeden Fall eine eigene Zulassung braucht. Aber kennt jemand bestimmte Regeln oder weiß wo man diese findet? Ich möchte vermeiden, dass wir den Hänger kaufen und wegen einer doofen Regelung gar nicht in F zulassen können, aber schon fröhlich die MWSt in F bezahlt haben, bevor wir das merken. :xc:

Es handelt sich um einen Absenkanhänger mit 1,50 Plane, zulässigem Gesamtgewicht von 1350 kg und den Maßen 3750 x 1800 x 150 mm.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
moni

Offline spirou

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Re: Import eines neuen Anhängers - was ist anders als beim KFZ?
« Antwort #1 am: 05. Mai 2015, 12:46:12 »
Hallo,

ich hatte mal das gleiche vor, das ist aber schon über10 Jahre her, inwieweit das noch aktuell ist weis ich nicht.
Ich hatte einen 2,5t Auwärter Anhänger in D gekauft und wollte ihn in F zulassen.
Das war ein Vorführmodell. Der Händler hatte natürlich keine Ahnung wegen der Zulassung, also habe ich bei Auwärter direkt angerufen.
Die sagten mir damals, der Anhänger habe eine Plakette für D und es sei unmöglich den in F zuzulassen ich solle mich doch an einen franz. Händler wenden.
Als Händler empfahlen sie mir ich glaube Alsaremorque oder ähnlich in der Nähe von Selestat. Ich habe dann dort angerufen und auch die sahen sich nicht im Stande
dem deutschen Hänger eine frankreichkonforme Plakette zu verpassen. Ich habe dann nicht weiter nachgefasst und den Hänger über einen Freund in D zugelassen.
Der Hänger fährt heute noch so rum.

Grüße

Offline moni

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Re: Import eines neuen Anhängers - was ist anders als beim KFZ?
« Antwort #2 am: 05. Mai 2015, 13:59:54 »
Ich nochmal ... mit einer neuen Frage und einer vielleicht jetzt präziser gestellten Frage:
- präziser: ich bekomme für den Hänger ein COC. Kann es dennoch sein, dass man ihn in Frankreich nicht zulassen kann?
- neu: ist es korrekt, dass es für Hänger mit eigenem Kennzeichen keinen TÜV in F gibt?

Wenn mir noch jemand zu diesen und den ersten Fragen weiterhelfen kann, wäre das super, denn wir brauchen den Anhänger vor Pfingsten ... das wird alles knapp.

Danke!!!
Moni

Offline spirou

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Re: Import eines neuen Anhängers - was ist anders als beim KFZ?
« Antwort #3 am: 05. Mai 2015, 15:20:31 »
Hallo,

also es ging damals um diese Plakette für Nutzfahrzeuge und die war halt drauf auf deutsch. In F braucht man ja diese Plakette mit longeur, hauteur, P.T.A.C.,
P.T.R.A. und diesem Zeug auf den Nutzfahrzeugen. Auwärter sagte mir damals wenn einmal diese Plakette auf deutsch drauf ist kann man keine Franz. mehr draufmachen. Der Hänger muß direkt bei ihnen für den Export nach F nach franz. Regeln und mit franz. Plakette gebaut werden.
In wieweit und ob sich das jetzt mit der COC Bescheingung erledigt hat weiß ich nicht.
Auf jedenfall sind Nutzfahrzeuge keine PKW.
Mehr weis ich leider nicht.

Grüße

Offline Ralph

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Re: Import eines neuen Anhängers - was ist anders als beim KFZ?
« Antwort #4 am: 05. Mai 2015, 23:01:53 »
Zitat EU Verbrauchministerium:
Die Voraussetzungen für die Zulassung von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern, Motorrädern, Quads sowie bei außerhalb der EU hergestellten Kraftfahrzeugen können von dem oben beschriebenen Verfahren abweichen. Unter Umständen müssen Sie sogar damit rechnen, dass Sie technische Veränderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen lassen müssen, um den französischen Anforderungen zu genügen.
Daher ist es ratsam, sich vor dem Erwerb eines solchen Fahrzeugs ausführlich über die Bedingungen für eine Zulassung in Frankreich zu erkundigen.


Du wirst nicht darumherumkommen Dich bei der SousPrefecture oder bei der DRIRE zu erkundigen.
Wenn der Hänger genau in dieser Ausführung auch in Frankreich verkauft wird, sollte es kein Problem sein.
Sonst ist das eher nicht ratsam. Daher hab ich auch mein WoMo in F gekauft....
« Letzte Änderung: 05. Mai 2015, 23:22:42 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Taucher87

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Re: Import eines neuen Anhängers - was ist anders als beim KFZ?
« Antwort #5 am: 08. Mai 2015, 07:31:48 »
Guten Morgen,

vielleicht kann ich dir helfen. Ich habe vor 5 Wochen einen deutschen Anhänger (2t) aus Deutschland gekauft und nach Frankreich überführt.
Also:
Da kein Motor drin ist, brauchst du dir keinen Kopf um die Mehrwertsteuer zu machen. Also musst du nicht zum Finanzamt!
Zur Anmeldung benötigst du am besten eine COC. Wichtig hierbei ist, dass die Nr. des französischen COC-Katasters drauf ist.
Originalerklärung meines Händlers: Normalerweise müsste die COC den Franzosen reichen, ABER die haben ein extra Kataster für COC mit einer speziellen Nr. Wenn Sie die nicht haben, finden Sie die COC nicht und wollen den Anhänger dann nicht anmelden. Deshalb obacht und schnell geschaut, ob die franz. Nr. auf dem COC ist. Ist das der Fall, geht die Anmeldung Problemlos.
Antrag, Rechnung , Papiere und COC + Identitätsnachweis mitbringen und fertig ist das Ding. Kostete bei mir auch nicht die Welt.
Kennzeichen gabs ein eigenes und zur CT muss ich auch nicht mehr.... :smily:
Achso Versicherung brauchte ich natürlich auch eine eigene! Ist aber auch bezahlbar.

Ich hoffe ich konnte dir helfen und habe es verständlich erklärt. Falls nicht einfach fragen.
Ist glaube ich das erste mal, dass ich jemandem helfe, bis jetzt habe ich immer nur Fragen gestellt :-)

Schönen Feiertag an alle die in Frankreich arbeiten und allen ein schönes Wochenende!

Offline moni

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Re: Import eines neuen Anhängers - was ist anders als beim KFZ?
« Antwort #6 am: 08. Mai 2015, 08:27:53 »
@Taucher87

Guten Morgen und vielen Dank für die wertvolle Info!
Ist es tatsächlich so, dass man keinen Quitus Fiscale braucht, nur weil kein Motor drin ist? Auch wenn es ein neuer Anhänger ist? Von wegen Einfuhrumsatzsteuer?

Jedenfalls klingt es gut, was Du schreibst. Da wir zu unsicher waren, ob wir das Ding je in F zugelassen kriegen (haben das COC Papier noch nicht gesehen), wird der Hänger nun erstmal in D zugelassen und dann nach einer Weile nach F rübergeholt und zugelassen. Den ganzen Zirkus hätten wir uns gerne erspart, zumal mit An- und Abmeldung in D und Anmeldung in F ja doch ordentlich Kosten zusammenkommen und vor allem viel Zeit drauf geht.

Weißt Du, ob man der Sousprefecture per e-mail oder Post die COC-Papiere zur Prüfung zusenden kann? Oder muss das dann die Drire sein? Würde halt gerne wissen, ob das COC anerkannt wird, bevor der Hänger in D wieder abgemeldet wird.

Ich werde dann auch mal berichten, wenn es Interessantes zum Thema Anerkennung der COC gibt.

Schönes Wochenend!
moni

Offline Taucher87

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Re: Import eines neuen Anhängers - was ist anders als beim KFZ?
« Antwort #7 am: 08. Mai 2015, 12:10:11 »
Hallo Moni,

ja es ist wirklich so! (Konnte ich auch erst nicht glauben) Auch bei neuen Anhängern.

Das mit dem in deutschland anmelden würde ich erst machen, wenn es unerwartet zu Problemen kommt. Nicht nur wegen den Kosten, auch weil der Aufwand ja riesig ist!
Ich habe meinen Anhänger ohne Probleme in 2 h komplett angemeldet bekommen.

Gib einfach mal bei google sous-prefecture und dann deinen Ort ein. Dann findest du denke ich alle Infos die du brauchst. Für Forbach habe ich eine Telefonnr. und eine eMail gefunden.
Oder fahr vorbei.

Viel Erfolg... :doppeld: