Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Gurtverlängerung  (Gelesen 3954 mal)

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Offline Dragonvamp

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Gurtverlängerung
« am: 07. Oktober 2014, 12:26:07 »
Huhu,

Ich hab nen kleines großes problem...
Mein kleiner geht nun ne Weile in die Werkstatt... 4-6 Wochen auf jedenfall... Also wird der Benz nun mein Haupt-Fahrzeug...
An sich ja kein Problem..
Nur mein Zuwachs fährt ja noch in der babyschale mit.
Im Benz sind die gurte aber zu kurz.
Nun kann ich aber schlecht nur noch zu Hause bleiben, weil ich mein Kind nicht anschnallen kann...
Hierfür muss es doch ne Lösung geben.
Die rückhaltesysteme sind nur noch gebraucht zu kaufen, was mich also zweifeln lässt, ob die noch zugelassen sind und ob die überhaupt bei der babyschale du funktionieren...
Gurtverlängerung darf in Deutschland nur verwendet werden mit abe aber diese gibt es seit 2011 nicht mehr zu kaufen...
Aber wie ist das in Frankreich?
War schon in der Werkstatt... Die wissen leider auch nicht weiter...

Vllt ist dem ein oder anderen dieses Problem auch vor kurzem übern Weg gelaufen 😊

Danke

Offline Gabrielle

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Re: Gurtverlängerung
« Antwort #1 am: 07. Oktober 2014, 17:55:37 »
Hi Dragon,

beim Thema: Gurtverlängerung kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Da du es aber erwähnst: "Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs".
Du weißt: Die Entscheidung, ein Kind zu haben, ist von großer Tragweite. Denn man beschließt für alle Zeit, dass das Herz außerhalb des Körpers herumläuft (Elisabeth Stone).

Und, wie ich immer zu sagen pflege: "Man sollte sich nicht wundern, was aus den Kindern alles wird, trotz der guten Erziehung der Eltern".  =D

In diesem Sinne, alles, alles Liebe für dich und deine kleine Familie Gabrielle
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2014, 17:58:06 von Gabrielle »

Offline -Helmut-

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Re: Gurtverlängerung
« Antwort #2 am: 08. Oktober 2014, 02:11:27 »
Huhu, du hast nicht nur ein kleines großes Problem. Wenn ich es freundlicher, neutraler ausdrücke, haben eine Menge mehr Personen ähnliche Probleme wie du. Sie denken und handeln so, wie gewisse Kreise es wollen! Diese Kreise wollen keine eigenständig denkenden Menschen, sie wollen dass Leute nur das denken was man ihnen sagt.

Wenn dir gewisse Grundlagen verständlicher wären -und nicht nur dir- dann würden sich manche Fragen nicht stellen.
Grundsätzlich ist alles was ab Fabrik an und in Autos und Motorräder verbaut wurde, zugelassen! Zugelassen ist das komplette Fahrzeug so wie es ab Fabrik für den Straßenverkehr zugelassen wurde!

Bevor die verbauten Teile eine Zulassung bekamen, würden diese Teile bei einem Prüfinstitut geprüft, ob sie die Regeln der Technik und die vom Hersteller ausgewiesenen Bedingungen einhalten.

Wieso fragst du, ob ein Gurt der in irgendeinem Fahrzeug eingebaut war, zugelassen ist? Bzw nochmal neu auf Zulassung geprüft werden muss. Die Zulassung lag für das Fahrzeug bereits vor und gilt nicht nur für dieses Fahrzeug.

Automobilfabriken stellen die wenigsten Teile eines Autos selbst her! Über 80 Prozent der Teile sind eingekaufte Teile. Manches wurde zwar nach Pflichtenheft des Auftraggebers für eine Automarke hergestellt.
Unterlag aber trotzdem der üblichen Prüfprozesdur ohne die es keine Zulasung gibt.

Werkstätten wissen vieles nicht und halten sich deswegen gerne den Rücken frei. Heißt, wollen keine verbindlichen Aussagen abgeben.

Rückhaltesysteme gehören zu den Teilen die zwar Sicherheitsrelevant sind, aber diese Teile müssen nur gewisse Bedingungen einhalten. Und was in Autos ab Fabrik eingebaut ist, egal in welchem Auto ist zugelassen.

Gurte werden in Frankreich zwar geprüft, aber nicht von welchem Hersteller die stammen sondern einzig und alleine, ob diese sicher funktionieren, keine sicherheitsrelevanten Beschädigugen aufweisen.

Also Suche dir für deinen Benz passende Gurte und lasse die fachgerecht montieren. Mit fachgerecht meine ich, der Prüfer vom TÜV sollte keinerlei Mängel an den Gurten oder deren Befestigungen bemerken können.
Selbst wenn auf den neuen Gurten in deinem Benz der Name Volvo stehen würde, hat ihn das nicht zu interessieren, denn Volvos haben auch für Frankreich eine Zulassung erhalten.
Soll heißen, wichtig ist nicht die Marke, sondern die Zulassungsbedingung die mit der Zulassung des gesamten Fahrzeuges auch für die darin verbauten Teile gilt.

Komm aber bitte nicht auf die Idee, nur einen einzigen von eventuell 5 im Fahrzeug üblichen Gurten auszutauschen. Müsste normalerweise unbedenklich sein, aber so furchtbar gesetzestreue Leute die anderen gerne nicht das eigenständige denken überlassen wollen, werden dann meist päbstlicher als der Pabst. Liefere denen also keinen Grund.

Die Frage die du berechtigter Weise zusätzlich stelltest kann nicht so einfach beantwortet werden. Also ob die Gurte bei dieser Babyschale funktionieren.

Ich kenne die Babyschale nicht, weiß nicht ob die in Fahrzeugen zugelassen ist und wenn ja, unter welchen genauen Bedingungen.
Sicherheitstechnik hängt nicht nur von Zulassungen ab, sondern vor allem auch von der richtigen Verwendung.

Nicht umsonst wurden ab gewissem Zeitpunkt nur noch höhenverstellbare Rückhaltesysteme verbaut. Wer über den Rückhaltegurt schwingen kann, oder drunter durch rutschen kann, hat keine Gewähr für das einwandfreie funktionieren des Rückhaltesystemes.

http://www.test-kindersitz.eu/gurtverlaengerung-fuer-kindersitz
http://www.test-kindersitz.eu/kindersitz-isofix

Noch kurz was zu ABE. ABE betrifft nur Teile am, im Fahrzeug die nicht ab Fabrik üblich sind!
Denn alles was ab Fabrik üblich ist, hat eine Zulassung ab Werk!

Sonderteile, Nachrüstteile bzw alles was nicht ab Autofabrik Standart ist, benötigt jeweilige eigene Prüfungen und Zulassungstests. Die bestanden Prüfungsteile bekommen dann eine ABE.
Eine allgemeine Betriebserlaubnis. Also bitte nicht ab Autofabrik zugelassenes mit Zubehörteilen verwechseln, die notwendiger Weise ABE benötigen.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)