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Autor Thema: Gebrauchtwagenkauf ummeldung  (Gelesen 6415 mal)

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Offline Uwe

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Gebrauchtwagenkauf ummeldung
« am: 12. August 2007, 12:39:48 »
Hallo Leutz,

so wies aussieht kaufe ich mir einen neuen (gebrauchten) Wagen in Frankreich. Jetzt die Frage. Bis wann muß das Fahrzeug spätestens umgemeldet sein? Wir haben in den nächsten Wochen beide keine Zeit irgendwie auf die Prefecture zu rennen oder sonst irgendwelche Behördengänge zu machen. Darf ich das Fahrzeug trotzdem schon bei meiner Versicherung anmelden und damit fahren? Reicht ein Fax an die Prefecture? (glaub ich nicht, aber man kann ja mal fragen). Wer hat schon Erfahrung damit.

Ich weiß daß das Thema schon zumindest ähnlich behandelt wurde. Ich finde es aber nicht mehr. Im Wiki konnte ich auch nichts finden.

Bitte um Antworten, da es wirklich wichtig ist.

Dank im voraus
Uwe

Offline Uwe

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Re: Gebrauchtwagenkauf ummeldung
« Antwort #1 am: 12. August 2007, 14:06:37 »
Ich nochmal,

habs soweit selber rausgefunden. sowohl im Kaufvertrag -- certificat de session un vehicule-- als auch in einem Abschnitt der carte gris den man abschneiden kann steht das man das Fahrzeug innerhalb eines Monats ummelden muß.

Bei der Carte gris verstehe ich das so das man "nur" einen Monat mit dem Fahrzeug ohne Ummeldung fahren darf.

Jetzt ist nur noch die Frage wie stehts mit der Versicherung.

Offline Ralph

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Re: Gebrauchtwagenkauf ummeldung
« Antwort #2 am: 12. August 2007, 21:29:35 »
Hallo Uwe,

nur keinen Stress. Ist ganz einfach.
Du hast 4 Wochen ab Kaufdatum Zeit das Auto auf Dich umzumelden.
Versichern mußt Du das Auto schon ab dem Kauf bzw. vor der ersten Fahrt.
Da gehst Du einfach zu Deinem Versicherungsmann und gibts ihm die aktuelle Imatriculation an.
Dann bekommst Du gleich die grüne Karte.
Wenn Du das Auto umgemeldet hast gibst Du ihm die neue Nummer durch und bekommst Dann die endgültige grüne Carte.

Du must allerdings darauf achten das der Verkauf in der Carte Gris vermerkt ist und der Vorbesitzer darauf unterschrieben hat.
Bei alter Carte Gris muß die Ecke abgeschnitten sein.
Wenn Du dann ncoh deinen Kaufvertrag mitführst gibt es bei evtl. Kontrollen kein Problem.
Außerdem mußt Du darauf achten das der letzte TüV max . 4 Monate alt ist - der Verkäfer muß in Frankreich vor dem Verkauf den TÜV neu machen (CT).
Es sei denn das ist ein neueres Auto wo noch kein Tüv braucht , dann entfällt das natürlich.

Gruß Ralph

PS: Gute Fahrt mit deinem neuen Auto
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Uwe

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Re: Gebrauchtwagenkauf ummeldung
« Antwort #3 am: 12. August 2007, 22:38:23 »
Danke Ralph für die Antwort.

Leider etwas zu spät, ist aber eigentlich meine Schuld, hätte die Frage früher ins Forum stellen sollen.

Der Kauf ist abgewickelt, ging soweit mit Kaufvertrag (3-fach), certificat immatriculation und dem certificat non Gage alles glatt. Auch technisch ist das Auto in einem dem Alter (1995) eher positiv entsprechenden Zustand.

Jetzt gibts allerdings 2 Unterschiede zu deiner Aussage.

1. Der Verkäufer meinte ich könnte das Fahrzeug ohne Bedenken bis zur Ummeldung weiterfahren und sei in dieser Zeit auch bei seiner Versicherung auch versichert.
Dies entspricht auch meinem Verständniss, da ich mich frage wie man den das Fahrzeug sonst hätte an einem Sonntagabend abholen können. Die Verfahrensweise ist in Deutschland ja ähnlich. Naja, wenn das doch stimmt habe ich heute schon einen Verstoß gemacht.

2. Das stimmt mich schon bedenklicher du hast gesagt das die letzte CT max 4 Monate alt sein darf. Dieses Fahrzeug hat seine CT jetzt 5Monate. Das heißt ich muß vor Anmeldung dafür sorgen das ich eine neue CT machen lasse?
Dies schreckt mich ab weniger wegen dem Geld als wegen der Zeit. Ich habe kaum Zeit für die Ummeldung. An den Vorbesitzer mag ich im Moment auch nicht ran, weil der im Krankenhaus ist. Wir mussten das Geschäft dort abwickeln, war mir echt peinlich.

Bin natürlich ganz Ohr für neue Ratschläge

Merci
Uwe

Offline Ralph

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Re: Gebrauchtwagenkauf ummeldung
« Antwort #4 am: 14. August 2007, 21:41:15 »
Hallo Uwe,

naja - blöd wird das nur wenn Du einen Unfall hast.
Hat er Dir die grüne Versicherungskarte mitgegeben und ist der Vers. schein noch an der Windschutzscheibe ?
Üblich ist das in F nämlich nicht ! Normalerweise kommen die Käufer immer mit Ihrer grünen Vers. Karte an.
Und automatisch weiterversichert ist das Auto meines Wissens auch nicht.
Also zur Sicherheit grüne Karte holen. Normalerweise macht Dir dein Versicherungsmann eh 1-2 Monate gratis (wenn nicht gehst Du zur Credit Mutuel nach Lutzelbourg zu meinem - gerne Name per PN).

Außerdem darf man eigentlich Autos gar nicht verkaufen ohne gültige CT (max 4 Monate ) - es seidenn der Käufer stimmt ausdrücklich zu. Ist aber so auch nicht üblich in F. Dann mußt Du nun vor Ummeldung wieder CT machen.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Uwe

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Re: Gebrauchtwagenkauf ummeldung
« Antwort #5 am: 16. August 2007, 07:46:27 »
Hallo Ralph,

ist jetzt soweit alles in Butter.

---Hat er Dir die grüne Versicherungskarte mitgegeben und ist der Vers. schein noch an der Windschutzscheibe--
Ja und ich habe am Montag das Fahrzeug trotzdem schon auf meine Versicherung umgemeldet und dort nachgefragt. Ich bin zu keiner Zeit ohne Versicherung gefahren, ich hätte laut meiner Versicherung bis zur Ummeldung (4Wochen) mit der bestehenden Versicherung fahren können.

--Dann mußt Du nun vor Ummeldung wieder CT machen--
Hab ich bereits erledigt, ging problemlos. Ich wollte den Verkäufer nicht unnötig belasten, wie gesagt er ist im Krankenhaus und ich habe seiner Frau gestern noch einen Schlüssel gebracht der im Auto vergessen wurde. Mir wäre das echt peinlich gewesen da nochmal nachzufragen weil man gemerkt hat das die Stimmung wegen Ihrem Mann ziemlich gedrückt war.
Die paar Euros für die CT haben mich jetzt auch nicht noch ärmer gemacht und das Auto ist echt gut in Schuß.
Gutes Auto, guter Preis was will man mehr.

Danke
Uwe