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Autor Thema: Gebrauchtwagen versteckte/verschwiegene Mängel  (Gelesen 3916 mal)

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Offline barni

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Gebrauchtwagen versteckte/verschwiegene Mängel
« am: 11. Januar 2008, 21:43:40 »
Hallo,

muss der Verkäufer auf Mängel des Autos hinweisen?
Oder muss er nur die Fragen wahrheitsgemäß beantworten?

Was wenn er bewusst einen Mangel verschweigt?

Kann man dann vom Kauf zurücktreten, wenn ja wie lange nach dem Kauf?
Wer ist in der Beweispflicht?

Fragen über Fragen......

Möglicherweise greift ein EU-Verbrauchergesetz hierzu?


Wäre nett wenn jemand hierzu etwas postet.

Freundliche Grüße aus Oberroedern

Uwe 

Offline Ralph

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Re: Gebrauchtwagen versteckte/verschwiegene Mängel
« Antwort #1 am: 13. Januar 2008, 17:15:42 »
Hallo,

es kommt darauf an ob Privatverkäufer oder Händler.

In der Regel ist es in Frankreich so das wenn Dein Autokäufer vom Kauf nachhause fährt und unterwegs was kaputtgeht, das er dann das Auto wieder zurückgeben kann.
Wochen später geht das natürlich nicht mehr. Bei arlistig verschwiegenen Mängel muß er das erst mal beweisen das Du davon wußtest.

Bei Händlern ist das anders - da gibt es i.d.R. 1 Jahr Garantie wie auch in D.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz