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Autor Thema: Gebrauchtwagen/ Neuwagenkauf in Deutschland-Zulassung in F  (Gelesen 4315 mal)

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Offline Hank

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Hallo zusammen,

würde gerne meiner Frau mal ein "neues" Auto kaufen.
Hab schon überall im Internet und auch im WIKI rumgestöbert, trotzdem ist mir das noch etwas unklar.
Eventuell kann mir hier jemand helfen.

Variante 1 wäre ein Neuwagen aus Deutschland (hab schon geschaut, das Angebot in F für dieses Auto ist wesentlich teurer)
Nun heisst es, dass ich die Mehrwertsteuer dafür in F bezahlen muss bzw. wird teilweise geschrieben, dass die Differenz zwischen deutscher und französischer Mwst. in F bezahlt werden muss.
Heisst das nun, dass ich den Wagen in D ohne Mwst. bezahle und diese dann in F bezahlen muss?
Oder, dass ich evtl. sogar in beiden Ländern Mwst. bezahle?
Die Aussage mit der Differenz die in F zu bezahlen wäre scheint mir etwas unrealistisch...wie gesagt, werde nicht recht schlau daraus.

Variante 2 wäre ein relativ neuer Gebrauchtwagen bzw. Vorführwagen.
Hier sollte das Auto ja mindestens ein halbes Jahr alt sein und mind. 6000 Km gelaufen sein um es "problemlos" anzumelden.
Hierbei hätte ich nun die Frage:
Ist es rechtlich einwandfrei, wenn ich ein, sagen wir erst 4 Monate altes Auto in D kaufe und es beim Händler mit einem 3-Monate gültigen deutschen Zollkennzeichen abhole und dann erst wenn es praktisch älter als 6 Monate ist in F zulasse oder gilt fürs französische Finanzamt wann ich das Fahrzeug gekauft habe?

wenn das mit dem Zollkenzeichen funktionieren würde könnte ich dann nicht auch ein Neufahrzeug kaufen und es dann 6 Monate (ist das Maximum für Überführungskennzeichen) mit einem solchen Fahren und dann (mit über 6000km) in F zulassen?

Ist kompliziert, hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt....aber evtl. hat hier schon jemand reale Erfahrungen oder zumindest fundiertes Wissen.

Würde mich freuen....

Viele Grüsse Hank

Offline Ralph

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Re: Gebrauchtwagen/ Neuwagenkauf in Deutschland-Zulassung in F
« Antwort #1 am: 23. August 2009, 19:15:39 »
Hallo Hank,

das mit der MwSt. ist etwas kompliziert......da Du rein rechtlich gesehen das Auto in D ohne MwSt kaufst und dann die MwSt in F bezahlst. So weit so theoretisch....
In der Praxis findest Du kaum einen Händler der das so macht. Die haben alle Angst die MwSt selbst bezahlen zu müssen.
BMW und Mercedes NL machen das in der Praxis so....Du bezahltst die dte. MwSt. und bekommst sie wieder zurück wenn Du nachweist das Du sie in F abgeführt hast.
Nachteil dieser Regelung ist das Du einige Zeit die ja nicht ganz unbeträchtliche Summe vorstreckst bzw. die MwSt. quasi doppelt bezahlst..... Wenn in der Zwischenzeit der Händler pleite geht hast Du ein zusätzliches Problem - so geschehen vor ca. 4 Jahren bei einem Nachbarn von mir.

Zu Deinen weiteren Überlegungen (Zollkennzeichen) - es zählt was im Kaufvertrag steht.......da muß der dte. Autohändler halt ein bisschen creativ sein.

Übrigens gehen die französischen Autohäuser im Grenzgebiet i.d.R. auf die dte. Preise ein....und obendrein bekommst Du meinstens die Carte grise bzw. Cert. d'immatriculation mit dazu....
also verhandeln hilft.

Viel Spaß beim Autokauf......kurbel die Wirtschaft nur ordentlich an - natürlich mit einem europäischen Auto !!   :Hands:

Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Hank

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Re: Gebrauchtwagen/ Neuwagenkauf in Deutschland-Zulassung in F
« Antwort #2 am: 30. August 2009, 16:26:21 »
danke ralph,

die antwort hat mir geholfen.
werden jetzt vermutlich einen jahreswagen kaufen.

viele grüsse

hank