Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: myllere am 21. Juni 2018, 22:08:04
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Hallo zusammen,
ich kaufe zum ersten Mal einen Gebrauchtwagen der bereits in Frankreich zugelassen ist.
Versicherung hab ich schon auf mich, für die Überführung.
Carte grise läuft noch auf den Verkäufer.
CT mach ich gleich neu, ist fällig.
Wie mache ich die Ummeldung der carte grise auf mich? Hab auf ants.fr geschaut, aber da komm ich gar nicht klar.
Vielen Dank im Voraus!
LG
Chris
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Hallo zusammen,
ich kaufe zum ersten Mal einen Gebrauchtwagen der bereits in Frankreich zugelassen ist.
Versicherung hab ich schon auf mich, für die Überführung.
Carte grise läuft noch auf den Verkäufer.
CT mach ich gleich neu, ist fällig.
Wie mache ich die Ummeldung der carte grise auf mich? Hab auf ants.fr geschaut, aber da komm ich gar nicht klar.
Vielen Dank im Voraus!
LG
Chris
Das geht tatsächlich nur noch Online.
Entweder selber, oder durch eine Agentur/Autohändler.
In Creutzwald z.B. "Cartes Grises", in Sarreguemines "KS Car"
Der Verkäufer muss das Certificat de Cession einreichen (Online oder per Brief)
Dann der Käufer die immatriculation beantragen.
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CT mach ich gleich neu, ist fällig.
In der Regel muß das der Verkäufer machen....
Man kann das natürlich auch anders vereinbaren - ist aber eher unüblich.
Du bekommst halt das Auto nicht zugelassen ohne max. 6 Monate alter CT